Milliardenschweres Rentenpaket beschlossen
Das Gesetzesvorhaben von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zum 4-teiligen Rentenpaket wird bis 2030 jährlich ca. 9 bis 11 Mrd. EUR kosten. Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz soll aus den gut gefüllten Rentenkassen finanziert werden. Die besseren Rentenleistungen sollen bereits ab 1.7.2014 gelten.
Die Eckpunkte des Rentenpakets
Nach dem vom Bundeskabinett am 29.1.2014 gebilligten Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes sollen folgende Änderungen ab 1.7.2014 gelten:
- Abschlagfreie Rente ab 63
Bereits mit 63 Jahren können künftig alle Versicherten ohne Abschlag in Rente gehen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hiervon profitieren insbesondere die Geburtsjahrgänge bis 1952. Für ab 1953 geborene Versicherte steigt das abschlagfreie Renten-Zugangsalter stufenweise auf 65 Jahre an. Ab Geburtsjahrgang 1963 gilt: Die abschlagsfreie Rente ist ab 65 Jahren und mit mindestens 45 Beitragsjahren möglich. Kurzzeitige Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Familienangehörigen oder des Bezugs von Insolvenzgeld werden angerechnet. Wermutstropfen: Für Langzeitarbeitslose gilt die Regelung nicht.
- Mütterrente
Für Versicherte, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, werden die Kindererziehungszeiten in der Rente höher bewertet. Pro Kind wird die Rente im Westen rückwirkend ab 1.7.2014 brutto etwa 28 EUR monatlich, im Osten etwa 26 EUR angehoben (s. News v. 20.1.2014). Die bisher bezahlten Zuschläge (Entgeltpunkte) werden verdoppelt. Etwa 9,5 Mio. Frauen werden von der Neuregelung profitieren, aber auch Väter haben alternativ Anspruch. Frauen mit jüngeren Kindern sind in der Rente - sie erhalten 3 statt 2 Entgeltpunkte - aber immer noch besser gestellt.
- Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, erhält mehr Erwerbsminderungsrente. Für erwerbsgeminderte Versicherte wird die Zurechnungszeit um 2 Jahre verlängert. Sie werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 (bisher 60) in die Rentenversicherung eingezahlt hätten. Die letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bleiben dabei unberücksichtigt, denn häufig wurde da bereits wegen gesundheitsbedingt die Arbeitszeit reduziert. Das daraus resultierende niedrigere Entgelt würde sich bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens negativ niederschlagen. Betroffene erhalten brutto bis zu 40 EUR mehr Rente im Monat.
- Reha-Leistungen
Die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen sollen dynamisiert werden, um Frühverrentungen zu vermeiden. Dies berücksichtigt die demografische Entwicklung: immer mehr Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge erreichen künftig das reha-intensive Alter ab 45 Jahren.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.220
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
2.701
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.720
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.587
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
1.29710
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.290
-
Folgen der Aufforderung
1.169
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf soll 2025 nicht steigen
1.085
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.024
-
Rechtmäßig auffordern: Krankenkassen müssen einiges beachten
957
-
Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2024
16.09.2024
-
Falscher Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Honorar
12.09.2024
-
Blankoverordnung ab November auch in der Physiotherapie
11.09.2024
-
Hilfsmittel: Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen
09.09.2024
-
Keine Erhöhung des Bürgergelds im Jahr 2025
05.09.2024
-
Keine Grundsicherungsleistungen während Jugendarrest
27.08.2024
-
Statistik 2023: 75 Patienten sterben nach Behandlungsfehlern
23.08.2024
-
Kita-Personal häufiger krank als der Durchschnitt
21.08.2024
-
Kiffen auf Rezept
19.08.2024
-
Wohngeld-Erhöhung 2025 von Bundeskabinett beschlossen
14.08.2024