Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Das sich die Rente ab 63 weiterhin hoher Beliebtheit erfreut, zeigen aktuelle Zahlen.mehr
Zeiten mit Arbeitslosengeld werden für die Rente mit 63 nur bei einer kompletten Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R) entschieden.mehr
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Die Quote der Erwerbstätigen im Alter zwischen 65 und 69 Jahren hat sich in Deutschland innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt. Das geht aus den Zahlen des statistischen Bundesamts hervor.mehr
Die Zahl der 63-Jährigen, die aus dem Hartz IV-Bezug ausgescheiden, steigt kontinuierlich an. Einige finden eine Arbeit, andere wiederum gehen teils zwangsweise in Rente. Jedoch mit Renteneinbußen.mehr
Das Renteneintrittsalter sinkt. Doch die Deutschen werden immer älter und bekommen länger Rentenzahlungen. Weiteres Problem: Die Zahl der arbeitenden Beitragszahler nimmt ab.mehr
Einschränkungen bei der neuen "Rente mit 63" sind rechtmäßig. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 21. Juni 2016 (L 9 R 695/16). Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden im Regelfall nicht auf die notwendigen Versicherungszeiten angerechnet.mehr
Werden sich die Fachpolitiker von Union und SPD nun doch einig? Ein höherer Hinzuverdienst bei Teilrenten oder eine Verbesserung der Altersbezüge wären schon wünschenswert.mehr
Was wurde geklatscht auf der einen Seite und was wurde geschimpft auf der anderen Seite, als die Rente mit 63 vergangenes Jahr Gesetz wurde. Überfällig, hieß es von Arbeitnehmervertretern. Ein Tiefschlag, monierten Arbeitgeber. Und heute?mehr
Bisher haben 740 Beschäftigte in der Berliner Verwaltung und bei den landeseigenen Unternehmen die Rente mit 63 beantragt.mehr
Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen, können nicht in die zum 1.7.2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.mehr
Von 2019 an müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit höheren Rentenbeiträgen rechnen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung muss voraussichtlich von jetzt 18,7 Prozent des Arbeitsentgelts auf 19,1 Prozent im Jahr 2019 angehoben werden.mehr
Fachkräfte und Spezialisten nutzen die abschlagsfreie Rente mit 63 nach Erkenntnissen der Bundesagentur für Arbeit (BA) stärker als Hilfskräfte. Die Möglichkeit eines vorgezogenen Ruhestands ohne Rentenkürzung würde von Hilfskräfte kaum in Anspruch genommen.mehr
Die geburtenstarken Jahrgänge sind nun ganz präsent. Sie haben das Rentenalter erreicht und treiben die Bezieher-Zahlen in die Höhe.mehr
Das Interesse an der abschlagsfreien Rente ab 63 ist hoch: Rund 255 000 Menschen haben bis Ende Februar einen Antrag auf die Rente ab 63 gestellt. Unionspolitiker fordern deswegen Änderungen am Rentenkonzept.mehr
Ältere Menschen sollen selbst entscheiden können, wie lange sie im Job bleiben. Die einen fühlen sich fit und wollen über das normale Rentenalter hinaus arbeiten. Andere können den Rentenbeginn kaum abwarten. Doch Reformschritte zum Renteneintritt lassen auf sich warten.mehr
Der Beamtenbund (DBB) fordert die Bundesregierung zur Übertragung sozialpolitischer Verbesserungen auch auf die Beamten in Deutschland auf.mehr
Besonders langjährig Versicherte können seit Juli 2014 ohne Abschläge bereits mit 63 die gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen. Diese Neuregelung hat auch Auswirkungen auf die betrieblichen Versorgungsleistungen. Arbeitgeber sollten die Folgen kennen.mehr
Wie Personaler das Employer Branding nachhaltiger gestalten: Dabei muss die Firmenkultur die Basis der Marke sein – nicht umgekehrt.mehr
Bei der seit Juli in Kraft getretenen Rente mit 63 müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen, um diese in Anspruch nehmen zu können. Anders als Zeiten des Arbeitslosengeld- oder des Krankengeldbezugs werden Mutterschutz-Zeiten dabei allerdings nicht berücksichtigt.mehr
Für die knapp 1,9 Millionen Beamten von Bund und Ländern wird es vorerst keine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren geben. Kein Bundesland plant laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur die vollständige Übertragung des seit Juli geltenden Rentenpakets.mehr
Einen früheren Renteneintritt mit 63 wird es für die meisten Beamten in Deutschland nicht geben. Eine Frühverrentung mit 63 nach 45 Arbeitsjahren sei für die Bundesbeamten nicht geplant, bestätigte am 12.8. 2014 auch die Bundesregierungmehr
Die Rente mit 63 ist für viele oft kaum erreichbar, denn der Stress bei der Arbeit macht immer mehr Menschen krank. Für sie stellt sich die Frage des Rentenbeginns mit 67, 65 oder 63 gar nicht erst. Die Arbeitgeber verlangen mehr Therapieplätze.mehr
Neuregelungen treten besonders gern zu Jahresanfang und zur Jahresmitte in Kraft. Auch ab dem 1.7.2014 gelten verschiedene rechtliche Neuerungen. Besonders betroffen sind Rentner, Verbraucher, Insolvenzschuldner, Handy-User, Warnwesten und Kühlschränke. Hier ein Überblick.mehr
Mit der Stichtagsregelung sollte bei der neuen abschlagsfreien Rente mit 63 verhindert werden, dass Beschäftigte bereits im Alter von 61 Jahren aus dem Beruf ausscheiden, dann Arbeitslosengeld beziehen und mit 63 Jahren die abschlagfreie Rente kassieren. Nun taucht ein Schlupfloch auf.mehr
Die Länderkammer hat die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren, die verbesserte Mütterrente sowie die aufgestockte Renten für Erwerbsminderte gebilligt. Die Reformen können nun zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.mehr
Wie geht es mit den Reformvorhaben des Bundesarbeitsministeriums weiter? Staatssekretär Thorben Albrecht gewährte dem Personalmagazin einen Einblick – und erklärte auch, wie es um das Verhältnis des Ministeriums zu den HR-Verbänden steht.mehr
Das Rentenpaket der GroKo ist umstritten: die einen sagen, es ist solide finanziert. Die anderen meinen, es ist ein ungedeckter Scheck auf die Zukunft. Welche Argumente sprechen für bzw. gegen das Rentenpaket?mehr
Am 23.5.2014 soll der Bundestag nach vielem Hin und Her das Rentenpaket der GroKo beschließen. Die spannende Frage ist, wie viele Unionsabgeordnete ihre Zustimmung verweigern werden. Die Kritiker erheben nun Forderungen.mehr
In Berlin wird um die Kernpunkte des Rentenpakets heftig gerungen. Die Beteiligten hüllen sich in Schweigen. Bis zum 19.9.2014 soll aber eine Einigung gegen den Missbrauch von Frühverrentung gefunden werden.mehr
Der Unions-Wirtschaftsflügel ist weiterhin gegen die Rente mit 63. EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) und Wirtschaftsforscher fordern längere Lebensarbeitszeiten inklusive einer Rente mit 70.mehr
Der Vorstoß zur Rente ab 63 hat für einige Kritik gesorgt. Während sich jedoch die meisten Debatten um gesellschaftspolitische und finanzielle Probleme drehen, wird ein Risiko außer Acht gelassen. Berater Matthias Meifert klärt in einem Kommentar über einen HR-relevanten Aspekt auf.mehr