Staatssekretär: Pläne des Bundesarbeitsministeriums

Wie geht es mit den Reformvorhaben des Bundesarbeitsministeriums weiter? Staatssekretär Thorben Albrecht gewährte dem Personalmagazin einen Einblick – und erklärte auch, wie es um das Verhältnis des Ministeriums zu den HR-Verbänden steht.

personalmagazin: Das Arbeitsministerium hat mit der Rente mit 63 und dem Mindestlohn große Reformvorhaben angeschoben, bei deren Umsetzung dem Personalmanagement eine wichtige Rolle zukommt. Wurden die HR-Verbände an der Ausarbeitung beteiligt?

Thorben Albrecht: Als Ministerium pflegen wir den Kontakt zu vielen Interessengruppen, auch zu den Verbänden des Personalmanagements und zu den Personalvorständen der großen Unternehmen, und sprechen dabei auch über aktuelle Themen. Bei der Vorbereitung der Mindestlohngesetzgebung haben wir zudem mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zahlreicher betroffener Branchen gesprochen.

personalmagazin: Die HR-Verbände haben erklärt, dass sie ihre Expertise der Politik zur Verfügung stellen wollen. Das sind neue Töne. Werden Sie darauf eingehen?

Albrecht: Wir sind jederzeit offen für einen Austausch. Bei den weiteren Reformvorhaben, etwa zur Zeitarbeit oder den Werkverträgen, werden wir das Gespräch suchen. Die Abstimmung der bereits auf den Weg gebrachten Gesetzentwürfe lag bis zur Verabschiedung im Kabinett in unserer Hand, danach entscheidet der Bundestag, wer im weiteren Gesetzgebungsverfahren angehört wird. Die Arbeitgeberverbände, die die Interessen der Unternehmen wahrnehmen, und die Gewerkschaften werden daran traditionell beteiligt.

personalmagazin: Bei der Rente mit 63 wollen Sie verhindern, dass es zu einer Frühverrentungswelle kommt. Vertrauen Sie auf das Commitment der Personalverantwortlichen, die in den vergangenen Jahren immer wieder erklärt haben, dass Frühverrentungen der falsche Weg in der Personalpolitik sind?

Albrecht: Aus Gesprächen mit Arbeitgebern wissen wir, dass die Unternehmen Mitarbeiter möglichst lange im Betrieb halten wollen. Das bestätigen auch viele Studien. Und aus Arbeitnehmersicht  besteht kein Interesse, mit schlechteren Konditionen früher in Rente zu gehen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass es zu keiner Welle an Frühverrentungen kommen wird. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer haben daran Interesse.

personalmagazin: Auch beim Mindestlohn sind die Personalabteilungen gefordert. Insbesondere in Bereichen, wo kein Stundenlohn bezahlt wird, wird es zu Umsetzungsschwierigkeiten kommen. Ein Beispiel ist das Taxigewerbe, in dem sich die Bezahlung an der Fahrleistung orientiert.

Albrecht: Bevor wir den Referentenentwurf geschrieben haben, haben wir den Dialog mit den Branchen gesucht. Die Gespräche haben gezeigt, dass es entweder sehr spezifische Problemlagen wie beispielsweise bei Taxiunternehmen gibt, die die Fahrpreise nicht selbst festlegen können. Das machen die Landkreise und kreisfreien Städte. Hier haben wir die kommunalen Spitzenverbände ins Boot genommen und konkrete Maßnahmen verabredet, die die Umsetzung des Mindestlohns ermöglichen.

Viele Branchen fürchteten, sie hätten zu wenig Zeit, um die Lohnanpassungen in den unteren Lohnbereichen hinzubekommen. Im Gesetz haben wir deshalb die Möglichkeit geschaffen, dass man noch zwei Jahre vom Mindestlohn nach unten abweichen kann, wenn das in Tarifverträgen geregelt ist, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemein verbindlich erklärt werden. Für die allermeisten Branchen konnten wir einen Weg aufzeigen, wie die Übergangsphase zu einem flächendeckenden Mindestlohn gestaltet werden kann.

personalmagazin: Mit dem Mindestlohn zwingen sie beispielsweise das Taxigewerbe, ihr komplettes Vergütungsmodell umzustellen.

Albrecht: Der Mindestlohn stellt einen Mindestschutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, damit sie pro Stunde nicht weniger als 8,50 Euro verdienen. Das bedeutet nicht, dass das unvereinbar mit flexiblen Entlohnungsmodellen ist. Wir haben explizit eine Passage zum Thema „Stücklöhne“ aufgenommen, dass diese auch in Zukunft weiter möglich sind, wenn die Mindestentlohnung erreicht wird. Wir schreiben kein Vergütungsmodell vor, nur eine Mindestabsicherung nach unten.

personalmagazin: Was heißt das für die Entgeltabrechner im Betrieb? Müssen sie für alle Mitarbeiter künftig dokumentieren, dass der Mindestlohn gezahlt wird?

Albrecht: Der Betrieb muss sicherstellen, dass der Mindestlohn für alle Mitarbeiter bezahlt wird – so steht es im Gesetz. Dazu wird es auch Kontrollen geben. Wir haben in einigen Branchen, wo es besonders flexible Arbeitsverhältnisse für geringfügig Beschäftigte gibt, die Dokumentationspflichten, etwa Stundenzettel, ins Gesetz aufgenommen.

personalmagazin: Im Koalitionsvertrag sind neben Rente mit 63 und dem Mindestlohn weitere Reformvorhaben vereinbart: Zeitarbeit, Werksverträge, Teilzeitrecht. Werden diese schon in Kürze angepackt?

Albrecht: Wir wollen die Zeitarbeit wieder auf ihre Kernfunktion, nämlich Auftragsspitzen abzufedern, zurückführen. Werkverträge wollen wir als Instrument erhalten, aber ihren Missbrauch wirksam verhindern. Für Erziehende wollen wir das Recht schaffen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeit zurückzukehren. Das sind drei große Projekte, die nach dem Mindestlohn noch anstehen. Die gesetzlichen Regelungen für diese Projekte sollen bis spätestens Ende 2015 umgesetzt werden. Das ist unser Plan.

personalmagazin: Wann beginnen Sie mit der Ausarbeitung der Vorhaben?

Albrecht: Im zweiten Halbjahr dieses Jahres werden wir mit Überlegungen und Gesprächen starten, der Gesetzgebungsprozess wird dann voraussichtlich im nächsten Jahr stattfinden.

personalmagazin: Jüngst haben die Piloten bei der Lufthansa gestreikt und den Luftverkehr stark beeinträchtigt. Muss dem Egoismus von Spartengewerkschaften Einhalt geboten werden?

Albrecht: Das Thema „Herstellung der Tarifeinheit“ ist ebenfalls im Koalitionsvertrag verankert. Aber wir wissen gleichzeitig, dass es verfassungsrechtlich eine sehr schwierige Frage ist. Wir haben deshalb eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen Innenministerium, Jus­tizministerium und Arbeitsministerium eingerichtet, die einen Vorschlag erarbeiten wird, der dann mit den Sozialpartnern diskutiert wird.

personalmagazin: Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Das Bundesarbeitsministerium steuert mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit, kurz Inqa genannt, ein Projekt, das sich damit beschäftigt. Welche Rolle hat das Projekt?

Albrecht: Das Projekt beschäftigt sich mit den Trends, die unsere Arbeitswelt verändern. Die Themen Personalführung, Chancengleichheit, Demografie oder Gesundheit werden immer wichtiger. An der nächsten Sitzung des Steuerungskreises wird Ministerin Nahles teilnehmen. Das zeigt, wie wichtig uns dieses Projekt ist.

Thorben Albrecht, 44, ist seit Januar 2014 beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Historiker arbeitete zuvor beim Parteivorstand der SPD und beim DGB-Bundesvorstand.

Das Interview führte Reiner Straub. Das Interview in seiner vollen Länge können Sie in Personalmagazin, Ausgabe 6/2014, lesen.

Schlagworte zum Thema:  Reform, Rente mit 63