Abschlagfreie Rente: Rente  mit 63 nicht für Beamte

Einen früheren Renteneintritt mit 63 wird es für die meisten Beamten in Deutschland nicht geben. Eine Frühverrentung mit 63 nach 45 Arbeitsjahren sei für die Bundesbeamten nicht geplant, bestätigte am 12.8. 2014 auch die Bundesregierung

Bei den Verbesserungen für Mütter - ebenfalls Teil des seit Juli geltenden Rentenpakets der Koalition - werde noch geprüft. Zu diesem Ergebnis führte eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Hoffnung auf Rente mit 63 nur für Beamte in Bayern

Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland äußerten sich auf dpa-Anfrage überaus skeptisch zu der vom Beamtenbund und einigen Unionsabgeordneten geforderten Übertragung der Rentenreform auf ihre Staatsdiener. Lediglich Bayerns Beamte dürfen zumindest auf die teilweise Übertragung der Rentenreform hoffen. Ein Gesetzentwurf sei in München in Vorbereitung, hieß es (News v. 12.8.2014).

Die anderen Länder sehen offenbar gegenwärtig keinen Handlungsbedarf.

Abschlagfreier früherer Renteneintritt

Der Chef des Deutschen Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, sagte der dpa: «Auch Beamte müssen nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können, und die Kindererziehungszuschläge für vor 1992 geborenen Nachwuchs müssen entsprechend der Neuregelung im Rentenrecht wirkungsgleich angehoben werden.» Die Vorsitzende der Frauenunion, Maria Böhmer, sprach sich in einer Zeitung für eine Übertragung der Mütterrente auf Beamtinnen aus.

dpa
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