Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
Von dieser Berufskrankheit können in erster Linie Personen betroffen sein, die im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft sowie der Landschaftspflege tätig sind oder waren. Die Berufskrankheit ist allerdings nicht darauf beschränkt. Darüber hinaus wurden und werden Pestizide zum Beispiel zur Pflege von Gleis- und Sportanlagen, zur Schädlingsbekämpfung in Städten, Gebäuden sowie in der Nutztierhaltung und im Pflanzenfachhandel eingesetzt.
Rechtssicherheit durch Aufnahme in die Berufskrankheitenliste
Mit der Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten wird Rechtssicherheit über die jeweiligen Anerkennungsvoraussetzungen einer Erkrankung geschaffen. Die Verordnung folgt dabei den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bereits im Zeitraum zwischen der jeweiligen wissenschaftlichen Empfehlung des ÄSVB und dem Inkrafttreten der Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung können die Erkrankungen als sogenannte "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden. Im Fall der Berufskrankheit "Parkinson durch Pestizide" wurde die Empfehlung des Sachverständigenbeirats im März 2024 veröffentlicht und am 16. September 2025 durch den ÄSVB nochmals konkretisiert.
Präzisierung zur Vertraulichkeit
Zudem wird in der Verordnung eine Präzisierung zur Vertraulichkeit der Beratungsunterlagen des ÄSVB vorgenommen.
Nächste Schritte und Handlungsmöglichkeiten
Nun muss noch der Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen. Betroffene können sich aber bereits jetzt an ihren Arzt oder ihren Unfallversicherungsträger wenden.
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
2.497
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.129
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.083
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
165
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
157
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
150
-
Neue Arbeitsverhältnisse
149
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
136
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
129
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
128
-
Hybrid-DRGs sorgen für deutlichen Ausgabenanstieg bei der GKV
17.09.2026
-
Apothekenzahl in Deutschland erreicht niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren
16.09.2026
-
Wegeunfall nach Umweg für vergessenen Schlüssel?
14.09.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
14.09.2026
-
Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Alleinstehender
09.09.2026
-
Reanimation allein begründet nicht automatisch vollstationäre Vergütung
08.09.2026
-
Im Betrieb verletzt und trotzdem kein Arbeitsunfall – Sturz auf dem Weg zur Massage nicht versichert
01.09.2026
-
eAU-Verfahren wird ab 2027 weiter optimiert
31.08.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
27.08.2026
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
26.08.2026