Beamte: Keine Rente mit 63 für Beamte von Bund und Ländern

Für die knapp 1,9 Millionen Beamten von Bund und Ländern wird es vorerst keine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren geben. Kein Bundesland plant laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur die vollständige Übertragung des seit Juli geltenden Rentenpakets.

Auch die Bundesregierung bekräftigte am Dienstag, dass eine Frühpensionierung mit 63 nach 45 Arbeitsjahren für die Bundesbeamten nicht vorgesehen sei. Bei den Verbesserungen für Mütter - ebenfalls Teil des Rentenpakets der großen Koalition - werde noch geprüft.

Borjans: Nicht alle Vorzüge können übertragen werden

Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland äußerten sich auf Anfrage überaus skeptisch zu der vom Beamtenbund geforderten Übertragung der Rentenreform auf ihre Staatsdiener und lehnten dies zum Teil ab. «Wir können es uns nicht leisten, alle Vorzüge des Beamtentums mit allen Vorzügen der gewerblich Beschäftigten zu verbinden», sagte etwa NRW-Finanzminister Norbert Walte Borjans (SPD). In Düsseldorf werden die Zusatzkosten auf rund 90 Millionen Euro geschätzt, in Hannover auf rund 48 Millionen Euro.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich bereits im Januar gegen eine Übertragung der Rente mit 63 auf die Bundesbeamten ausgesprochen und auf bestehende Frühverrentungs-Regelungen in besonders gefährdeten Berufen - wie bei Feuerwehr, Polizei und Justizvollzugsanstalten - hingewiesen. Ähnlich argumentiert auch sein niedersächsischer SPD-Kollege Boris Pistorius.

Beamtenbund: Beamte müssen nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) lässt dies nicht gelten. «Auch Beamte müssen nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können und die Kindererziehungszuschläge für vor 1992 geborenen Nachwuchs müssen entsprechend der Neuregelung im Rentenrecht wirkungsgleich angehoben werden», sagte dbb-Chef Klaus Dauderstädt der dpa.

Seit der Föderalismusreform von 2006 hat der Bund nur noch die Kompetenzen für die rund 300 000 Bundesbeamten. Die Länder regeln seitdem die Besoldung und Pensionen ihrer Beamten selbst. In den angespannten Länderhaushalten sind die Personalkosten traditionell einer der größten Fixposten ohne größere Handlungsspielräume. Mit Blick auf das ab 2020 gesetzlich verankerte Neuverschuldungsverbot wird versucht, weitere Anstiege zu vermeiden.

Bei der Mütterrente gibt es noch Hoffnung

Anders als bei der Rente mit 63 gibt es bei der Mütterrente zum Teil noch Hoffnung für die Beamten. Die Prüfung, ob und wie die Mütterrente auf die Pensionen übertragen werden könne, sei noch nicht abgeschlossen, teilte die Bundesregierung mit. Die bayerischen Beamten dürfen bereits auf eine finanzielle Besserstellung hoffen. Als einziges Bundesland plant der Freistaat zumindest teilweise die Übertragung des Rentenpaktes. Ein Gesetzentwurf sei in München in Vorbereitung, hieß es.

In allen anderen Ländern fehlt bislang eine politische Entscheidung. Man sehe aktuell auch keinen Handlungsbedarf, hieß es unisono in Hessen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bremen. «Von Seiten des Landes gibt es auf diesem Gebiet keinerlei Pläne, keinerlei Initiativen, keinerlei Überlegungen», hieß es etwa aus dem Innenministerium in Potsdam.

Länder warten ab

Stattdessen wollen die Länder zunächst die «bundesweiten Entwicklungen» abwarten. Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist das der falsche Weg: «Für uns ist es ein Gebot der Gerechtigkeit und selbstverständlich, dass die Rente mit 63 auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird», sagte DGB-Vize Elke Hannack. Insofern sei sie über die Ablehnung überrascht. Hannack: «Bund und Länder sollten zunächst das Gespräch mit uns suchen statt die Beamten zu verunsichern.»

dpa
Schlagworte zum Thema:  Rente, Rente mit 63, Beamte, Beamtenbesoldung