Beitragssatz in der Rentenversicherung durch Bundesrat gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.3.2014 das Gesetz gebilligt, das den Beitragssatz in der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung festschreibt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Beitragssatz in der allgemeinen und knappschaftlichen Rentenversicherung
Das Beitragssatzgesetz2014 (s. Drucksache 60/14) stellt Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicher. Es setzt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2014 auf 18,9 und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,1 % fest.
Mehreinnahmen der Rentenversicherung
Aufgrund der aktuellen finanziellen Entwicklung der Rentenkasse hätte der Satz nach bisherigem Recht ansonsten auf 18,3 bzw. 24,3 % sinken müssen. Durch das Einfrieren der Beitragssätze ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 Mehreinnahmen i. H. v. rund 7,5 Mrd. und in der knappschaftlichen Rentenversicherung von rund 98 Mio. EUR.
Keine Stellungnahme zum Rentenpaket
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 14.3.2014 im sog. ersten Durchgang keine Stellungnahme zum Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf daher ohne vorheriges Votum der Länderkammer beraten.
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