Rentenreform im Eiltempo
Noch im Januar 2014 soll der Gesetzentwurf stehen, wird unter Berufung auf Regierungskreise berichtet. Der Gesetzentwurf soll dann im Februar im Kabinett diskutiert werden. Nach Presseinformationen wird sich der Gesetzentwurf mit 3 großen Vorhaben befassen:
- der Mütterrente,
- der abschlagsfreien Rente mit 63 und
- den Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten.
Die Rentenreform bedeutet zusätzliche Milliardenausgaben für die Rentenversicherung. Trotzdem sollen nach den aktuellen Plänen alle 3 Teile der Reform zum 1.7.2014 in Kraft treten.
Droht eine Frühverrentungswelle durch die Rente mit 63?
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnt (BDA) vor einer neuen Frühverrentungswelle. Denn wenn bei der geplanten Rente mit 63 für langjährige Beitragszahler auch die Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden, würde "ein ganz weites Tor für neue Frühverrentungsmodelle geschaffen".
Eine Möglichkeit wäre dann sogar, mit 61 Jahren mit der Arbeit aufzuhören, anschließend Arbeitslosengeld zu beziehen und dann mit 63 vorzeitig in die abschlagsfreie Rente zu gehen.
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