Nicht vergessen: SV-Beitragsnachweis und SV-Beiträge
In wenigen Tagen müssen die Beitragsnachweise bei den Krankenkassen vorliegen (25.7.2012) sowie die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt sein (27.7.2012).
Die Beiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wird. Bereits 2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin muss der Beitragsnachweis des Arbeitgebers als Basis für die Beitragszahlung bei der Krankenkasse vorliegen.
Fälligkeit bereits um 0.00 Uhr
Die Beitragsnachweise müssen der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse) bereits zu Beginn des Fälligkeitstages (d. h. um 0.00 Uhr) vorliegen. Ein Eintreffen des Beitragsnachweises erst während des Fälligkeitstages ist nicht fristgerecht. Gleiches gilt auch für den Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Rechtzeitig überweisen - Arbeitgeber ist in der Pflicht
Die Beitragszahlung (Gesamtsozialversicherungsbeitrag) ist eine Bringschuld. Der Arbeitgeber trägt das Risiko des Zahlungsweges. Er muss bei der rechtzeitigen Übermittlung eventuelle Verzögerungen auf dem Bankweg mit einkalkulieren. Der Arbeitgeber haftet bei Zahlungsverzug für die Folgen.
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
9.207
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
4.7121
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
4.665
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.63442
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
3.756
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
2.925
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
2.843
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
2.746
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
2.673
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2026
2.6162
-
Umlageverfahren bei Krankheit: Erstattungssatz bis Ende Januar wählen
15.01.2026
-
Geldwerter Vorteil bei unentgeltlichen oder verbilligten Flügen
14.01.2026
-
Neuerungen im DEÜV- und EEL-Verfahren
12.01.2026
-
Insolvenzgeldumlage bleibt 2026 unverändert
08.01.2026
-
Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale zum 1. Januar 2026
07.01.2026
-
Neuerungen bei privat Krankenversicherten ab 2026
02.01.2026
-
Steuerrechtliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung
02.01.2026
-
Steuerfreie Aktivrente ab 2026
23.12.2025
-
Steuerfreier Arbeitgeberersatz für den Doppelhaushalt als Unterkunftskosten
23.12.2025
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
22.12.20256