Nicht vergessen: SV-Beitragsnachweis und SV-Beiträge
In wenigen Tagen müssen die Beitragsnachweise bei den Krankenkassen vorliegen (25.7.2012) sowie die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt sein (27.7.2012).
Die Beiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wird. Bereits 2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin muss der Beitragsnachweis des Arbeitgebers als Basis für die Beitragszahlung bei der Krankenkasse vorliegen.
Fälligkeit bereits um 0.00 Uhr
Die Beitragsnachweise müssen der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse) bereits zu Beginn des Fälligkeitstages (d. h. um 0.00 Uhr) vorliegen. Ein Eintreffen des Beitragsnachweises erst während des Fälligkeitstages ist nicht fristgerecht. Gleiches gilt auch für den Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Rechtzeitig überweisen - Arbeitgeber ist in der Pflicht
Die Beitragszahlung (Gesamtsozialversicherungsbeitrag) ist eine Bringschuld. Der Arbeitgeber trägt das Risiko des Zahlungsweges. Er muss bei der rechtzeitigen Übermittlung eventuelle Verzögerungen auf dem Bankweg mit einkalkulieren. Der Arbeitgeber haftet bei Zahlungsverzug für die Folgen.
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
6.855
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
6.6861
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.54342
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
5.055
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.931
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
4.169
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
4.024
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.365
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
2.919
-
Aktuelle Rechtslage bei Sachbezügen
2.34014
-
Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll erneut verlängert werden
03.12.2025
-
Geschenke und Aufmerksamkeiten: Grenze für Streuwerbeartikel
03.12.2025
-
Kleinere Geschenke als Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei
03.12.2025
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
03.12.2025
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
03.12.2025
-
Aktivrente, ELStAM und Geringfügigkeit: 2026 wird für HR sportlich
03.12.2025
-
Fristende für Initialabruf beim DaBPV
27.11.2025
-
Änderung beim Nachweis der Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung
27.11.2025
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2026
26.11.20252
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
24.11.202542