Kolumne Entgelt

Endlich steuerfrei arbeiten im Ruhestand?


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Aktivrente: Endlich steuerfrei arbeiten im Ruhestand?

Die Aktivrente soll Arbeit im Alter attraktiver machen – mit bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Verdienst pro Monat. Doch wie Kolumnistin Birgit Ennemoser zeigt, steckt der Teufel wie so oft im Detail – und die Umsetzung sorgt für viele offene Fragen.

Deutschland hat ein Problem. Eigentlich mehrere, aber eines davon ist besonders hartnäckig: Es fehlen Arbeitskräfte. Gleichzeitig gibt es immer mehr Menschen, die gesund, erfahren und arbeitswillig sind – allerdings offiziell im Ruhestand. Die Lösung der Politik: die Aktivrente, eingeführt zum 1. Januar 2026.

Die Idee ist ebenso bestechend, wie einfach: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, soll dafür bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen dürfen. Arbeiten im Alter wird damit nicht nur gesellschaftlich erwünscht, sondern auch steuerlich belohnt. Klingt gut. Ist gut gemeint. Und ist – wie so oft – komplizierter als gedacht.

Aktivrente: Arbeiten, ohne dass das Finanzamt mitarbeitet

Zunächst einmal zur Klarstellung: Die Aktivrente ist kein neues Rentenmodell, sondern ein steuerlicher Freibetrag. Gedacht ist er für Menschen, die eigentlich schon alles "richtig" gemacht haben: Jahrzehnte lang gearbeitet, Beiträge gezahlt, Rentenansprüche erworben – und die nun trotzdem noch Lust (oder Bedarf) haben, weiterzuarbeiten.

Die Deutsche Rentenversicherung verzeichnete seit der Einführung der Aktivrente schon sehr viele Nachfragen zu deren Beantragung - sie hat aber damit gar nichts zu tun. Da scheint also rein in der Kommunikation schon ein wenig Nachbesserungsbedarf zu bestehen.

Aber zurück zu den Details: Bis zu 24.000 Euro pro Jahr aus abhängiger Beschäftigung sollen steuerfrei bleiben. Ein starkes Signal. Endlich sagt der Staat nicht mehr: "Sie arbeiten noch? Dann bitte hier entlang zur Steuerkasse." Sondern eher: "Schön, dass Sie noch da sind. Diesmal behalten Sie das Geld."

Die Realität beginnt beim Kleingedruckten

Doch wie immer gilt: Der Teufel steckt im Detail. Denn die Aktivrente gilt nur:

  • für Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze,
  • mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung,
  • für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Aktivrente für Selbstständige? Leider nein. Für Beamte? Ebenfalls nein. Minijobber? Auch nein. Bei mehreren Jobs? Hier darf nur für einen Job die Aktivrente genutzt werden.

Mit anderen Worten: Wer im Ruhestand kreativ, unternehmerisch oder flexibel arbeitet, darf weiter brav Steuern zahlen – während der klassische Arbeitnehmer steuerlich begünstigt wird. Gerechtigkeit ist eben manchmal eine Frage der Vertragsart.

Steuerfrei ja, aber bitte nicht zu einfach

Der Freibetrag von 2.000 Euro gilt monatlich. Super wäre die Einräumung eines Freibetrags über ELStAM gewesen, also über die steuerlichen Rückmeldeverfahren des Gesetzgebers, in diesem Fall dem Bundeszentralamt für Steuern. Das Geburtsdatum ist dort ja bekannt und damit auch das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ermittelbar.

Aber das wäre zu einfach gedacht. Die Lohnabrechnung muss das alles monatlich korrekt abbilden. Arbeitgeber dürfen prüfen, dokumentieren, melden und hoffen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Hinzu kommen genaue Vorgaben, dass alle Beträge direkt monatlich verbraucht werden müssen: Was in einem Monat nicht genutzt wird, ist weg. Kein Übertrag, kein Ansparen, kein "Ich arbeite bei Bedarf mehr und wenn keiner besteht gar nicht".

Größte Herausforderung ist aber, dass viele Regelungen noch gar nicht ganz klar sind, sodass die deutschen Lohnprogramme noch keine Umsetzung der Aktivrente vornehmen konnten.Die Aktivrente wurde zwar politisch bereits 2025 beschlossen, aber der finale Wortlaut des Gesetzes und die dazugehörigen Verwaltungsanweisungen kamen erst sehr spät. Das heißt: Softwareentwickler hatten zu wenig Zeit, um passende Updates rechtzeitig fertigzustellen, viele Anbieter haben die Umsetzung vorrangig auf spätere Updates verschoben (z. B. Datenübermittlung erst ab Q2/2026).

FAQ zur Orientierung, aber keine verbindliche Verwaltungsanweisung

Bevor die Lohnprogramme etwas umsetzen können, muss klar sein: Wie wird der Freibetrag monatsweise umgesetzt? Wie wird er in mehreren Arbeitsverhältnissen berücksichtigt? Wie wird er in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen? Welche Lohnarten sind überhaupt begünstigt? Viele dieser Punkte waren noch unklar oder verursachen Interpretationsspielräume — weshalb das Bundesfinanzministerium Praxisfragen sammeln und beantworten musste. So hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) dem BMF z. B. im Januar 2026 Nachfragen zur technischen Umsetzung übermittelt, weil es Unklarheiten gibt, wie Lohnarten und nicht klassisch versicherungspflichtige Tätigkeiten behandelt werden sollen.

Das BMF hat mittlerweile einen FAQ-Katalog veröffentlicht (Stand: 6. Februar 2026). Darin wird vieles erklärt, darunter: wer die Aktivrente nutzen kann, wie sie im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird, wo sie in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird. Aber wichtig: Diese FAQ sind nicht rechtsverbindlich – sie dienen nur der Orientierung und ersetzen keine Verwaltungsanweisung oder verbindliche technische Spezifikation. Das BMF lässt im Moment offen, wann mit weiteren oder endgültigen FAQ zu rechnen ist.

Kurz zusammengefasst könnte man das Szenario folgendermaßen beschreiben: Die Politik sagt Ende 2025 "Hey, Rentner sollen ab 2026 steuerfrei arbeiten!". Die Softwareentwickler hören: "Ab morgen bitte Steuerfreiheit – aber wir schicken euch erst kurz vorher die Bauanleitung." Die Programmierer dann: "Äh… wo genau soll ich das denn einbauen?" Das BMF sagt: "Hier sind ein paar Hinweise, aber das dient nur der Orientierung." Und die Lohnbuchhaltung mittendrin murmelt: "Schön und gut. Aber wo ist der Knopf im Programm?".

Steuerfrei heißt nicht sorgenfrei

Ein besonders beliebtes Missverständnis: "Wenn das steuerfrei ist, zahle ich ja gar nichts mehr." Leider nein: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen weiterhin an. Zudem - je nach Alter und eventueller Rentenart - privat auch Renten- und Arbeitslosenversicherung, zumindest für den Arbeitgeber. Das ist logisch, muss aber erklärt werden. Und das oft. Sehr oft.

Aktivrente: Große Idee, kleine Zielgruppe

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Aktivrente hilft vor allem denen,

  • die körperlich arbeiten können,
  • die attraktive Beschäftigungsangebote haben
  • und die ohnehin schon relativ stabil durchs Erwerbsleben gekommen sind.

Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien, niedrigen Renten oder selbstständiger Tätigkeit bleiben außen vor. Die Aktivrente ist also kein sozialpolitisches Allheilmittel – eher ein präzise geschliffenes Instrument für eine begrenzte Zielgruppe. Oder anders gesagt: Wer sie nutzen kann, profitiert deutlich. Wer sie braucht, oft nicht.

Man spürt der Aktivrente ihren politischen Optimismus an. Sie ist ein Angebot, kein Zwang. Ein freundliches "Bleiben Sie doch noch ein bisschen". Aber sie ist auch typisch deutsch: detailliert geregelt, mit Ausnahmen, Abgrenzungen und Anwendungshinweisen.

Fazit zur Aktivrente: Eine tolle Idee – mit deutscher Gebrauchsanleitung

Die Aktivrente ist keine schlechte Idee. Im Gegenteil. Sie erkennt an, dass Arbeit im Alter kein Makel, sondern eine Ressource ist. Sie belohnt Engagement, statt es zu bestrafen. Und sie setzt ein wichtiges Signal in einer alternden Gesellschaft. Doch die Praxis zeigt, dass gute Absichten nicht automatisch zu einfacher Umsetzung führen.

Die Beschränkungen bei den Begünstigten, bürokratische Hürden in der Lohnsteuerpraxis und kontroverse gesellschaftliche Debatten über Gerechtigkeit machen deutlich: Die Aktivrente ist mehr als nur ein Steuerfreibetrag. Sie ist ein gesellschaftlicher Versuch, Arbeitsmarkt, Rentensystem und demografischen Wandel neu auszurichten.

Ob sie dieses Ziel tatsächlich erreicht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen – spätestens nach der vorgesehenen Evaluation, die zwei Jahre nach Einführung stattfinden soll.


Über die Kolumnistin: Birgit Ennemoser ist mit knapp 30 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend sowie als Trainerin, Seminarleiterin und Autorin tätig. Seit 2009 leitet sie das Geschäftsfeld Personal Services der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung Auren in Stuttgart.


2 Kommentare
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Hermuth Straßburg

Thu Feb 12 14:28:52 CET 2026 Thu Feb 12 14:28:52 CET 2026

M.E. eine Fehlsteuerung bei den besonders langjährig Versicherten. Die können zwei Jahre eher ihr sauer verdiente Rente bekommen, aber nicht die Vorteile der Aktivrente in Anspruch nehmen.
Ziel des Gesetzes war doch, erfahrene Fachkräfte über den Renteneintritt hinaus in den Betrieben zu halten. Jetzt müsste ein besonders langjährig Versicherter mit seiner Altersrente zwei Jahre die Rente und den Arbeitslohn versteuern. Oder er macht die zwei Jahre Pause und fängt wieder an, wenn die Steuerfreiheit der Aktivrente mit 67 einsetzt. Beides scheint mir am Ziel des Gesetzes vorbeizugehen.