Betriebsnummern richtig verwenden
Arbeitgeber erhalten für jeden Beschäftigungsbetrieb eine Betriebsnummer vom Betriebsnummernservice (kurz BNS) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ein Beschäftigungsbetrieb im Sinne des Meldeverfahrens der Sozialversicherung ist
der Hauptsitz des Unternehmens und
jede weitere Zweigstelle oder Filiale,
in der Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Hauptbetriebsnummer vs. Betriebsnummer der Betriebsstätte
Bei Abgabe der Meldungen ist darauf zu achten, dass die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes verwendet wird, in dem der Beschäftigte im zu meldenden Zeitraum tätig war. Auch wenn es verlockend ist: Keinesfalls dürfen Arbeitnehmer aus Vereinfachungsgründen nur unter der Betriebsnummer des Hauptsitzes gemeldet werden.
Definition eines Beschäftigungsbetriebes
Ein Beschäftigungsbetrieb ist eine nach Gemeindegrenze und Wirtschaftszweig abgegrenzte Einheit, in der Beschäftigte tätig sind. Soweit also innerhalb der Gemeinde eine neue Filiale eröffnet wird, die sich wirtschaftlich nicht vom Hauptsitz des Betriebes unterscheidet, bleibt hinsichtlich der Betriebsnummer alles beim Alten: Die Mitarbeiter der Filiale sind ebenfalls über die Betriebsnummer des Hauptsitzes zu melden.
Mehrere Beschäftigungsbetriebe - mehrere Betriebsnummern
Werden jedoch Mitarbeiter in einer Filiale oder Zweigstelle mit einer anderen wirtschaftlichen Ausrichtung innerhalb der Gemeinde beschäftigt, gilt dies als eigenständiger Beschäftigungsbetrieb mit einer eigenen Betriebsnummer. Diese Betriebsnummer muss beim BNS beantragt werden und ist in den Meldungen für die Beschäftigten der Filiale anzugeben. Gleiches gilt, wenn eine Zweigstelle außerhalb der Gemeindegrenze des Hauptsitzes eröffnet wird, ungeachtet der wirtschaftlichen Ausrichtung.
Hintergrund der Abgrenzungskriterien
Durch die Angabe der richtigen Betriebsnummer in der Meldung kann die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsmarkt in Deutschland in der Beschäftigungsstatistik konkret abbilden. Denn die BA ist gesetzlich verpflichtet, Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes in Bezug auf die Region und die unterschiedlichen Wirtschaftszweige zu beobachten, zu untersuchen und auszuwerten. Die regionale Auswertung wird bis auf Gemeindeebene heruntergebrochen.
Mehrfachnutzen der Beschäftigungsstatistik
Darüber hinaus ergeben sich Synergieeffekte. So sind die gemeldeten Daten nicht nur bei der Arbeitsvermittlung und der Berufsberatung hilfreich, auch Arbeitgeber- und Branchenverbände sowie die Politik nutzen diese Daten. Darüber hinaus - dies mag man nicht vermuten – hängt von diesen Daten sogar die Umsatzsteuerverteilung auf die Gemeinden ab.
Arbeitnehmer richtig melden
Für ein richtiges Bild des Arbeitsmarktes ist wichtig, dass jeder Arbeitnehmer unter der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes gemeldet wird, in dem er im Meldezeitraum beschäftigt war. Dies betrifft insbesondere größere Arbeitgeber mit mehreren Filialen verstreut über das gesamte Bundesgebiet. Sie würden suggerieren, dass die gesamte Belegschaft nur in einer Gemeinde beschäftigt ist, wenn sie bei Abgabe der Meldungen nur eine Betriebsnummer verwenden.
Nur eine Betriebsnummer beim Beitragsnachweis
Beim Beitragsnachweis läuft es anders: Es wird ausschließlich die Betriebsnummer des Hauptsitzes verwendet. Der Arbeitgeber wählt in der Regel eine Betriebsnummer aus, mit der er sich im Beitragsnachweisverfahren gegenüber der Einzugsstelle als Beitragsschuldner identifiziert. Diese Betriebsnummer, umgangssprachlich als "Hauptbetriebsnummer" bezeichnet, wird im Beitragsnachweisdatensatz angegeben. Im Beitragsnachweisverfahren ist es nicht entscheidend, in welcher Gemeinde die Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Unterstützung bei Fragen zur Betriebsnummer
Der BNS mit Sitz in Saarbrücken ist verantwortlich für die Vergabe der Betriebsnummern und steht den Arbeitgebern mit Rat und Tat zur Seite. Unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 20 und unter der E-Mail-Adresse betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de gibt es Unterstützung bei Fragen rund um die Betriebsnummer. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden sich im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
Um Fehler bei der Auswahl der Betriebsnummer zu vermeiden, soll das gemeinsame Rundschreiben „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“ von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung entsprechend konkretisiert werden.
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