Jahresabschluss-Checkliste 2014: Aktive Rechnungsabgrenzung

Checklisten erleichtern in der Praxis die Arbeit, sparen Zeit und geben Rechtssicherheit. Welche Punkte bei den Arbeiten für den Jahresabschluss 2014 hinsichtlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beachtet und geprüft werden müssen, zeigt die Praxis-Checkliste „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“.

Praxis-Checkliste: Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

1. Wurden die im Vorjahr gebildeten Rechnungsabgrenzungsposten korrekt aufgelöst bzw. fortgeführt? Erfolgte eine korrekte Abgrenzung der im Geschäftsjahr bezahlten Leasingsonder- bzw. Mietvorauszahlungen über die Laufzeit des Leasing- bzw. Mietvertrags? Wurde geprüft, ob neue Verträge abgeschlossen wurden, bei denen ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist?

ja

nein

nicht relevant

Bemerkung: ________________________________________________

2. Wurde geprüft, ob für die gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten die notwendigen Voraussetzungen (Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen) vorliegen (vgl. auch § 250 Abs. 1 Satz 1 HGB)? Wurde berücksichtigt, dass die Begriffe "Ausgaben" bzw. "Einnahmen" i. S. v. § 250 HGB neben Aus- und Einzahlungen auch die Einbuchung von Verbindlichkeiten bzw. Forderungen sowie Sachleistungen umfassen und ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auch bei wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen (z. B. verbilligte Überlassung von Geräten mit Mietvertrag) vorliegen kann?

ja

nein

nicht relevant

Bemerkung: ________________________________________________

3. Wurde berücksichtigt, dass einem aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand der Vorrang vor der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens einzuräumen ist, z. B. Aufwendungen für den Erwerb eines Wirtschaftsguts, das später genutzt werden soll?

ja

nein

nicht relevant

Bemerkung: ________________________________________________

4. Wurde ein im Rahmen einer Darlehensaufnahme vereinbartes Disagio über den Zinsfestschreibungszeitraum korrekt abgegrenzt? Wurde berücksichtigt, dass ein Disagio, welches einmal als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst wurde, über die Laufzeit der Verbindlichkeit aufwandswirksam verteilt werden muss? Wurde eine lineare Verteilung oder eine Verteilung in Anlehnung an den tatsächlichen jährlichen Zinsaufwand gewählt? Ist in der Bilanz bzw. im Anhang der "Davon-Vermerk" für den Ausweis des Disagios als Rechnungsabgrenzungsposten korrekt erfolgt?

ja

nein

nicht relevant

Bemerkung: ________________________________________________

5. Wurde berücksichtigt, dass für ein bei Abschluss des Kreditvertrags gezahltes Bearbeitungsentgelt kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist, wenn das Entgelt im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht zurückerstattet wird? Wenn aber das Darlehensverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und deswegen eine vorzeitige Vertragsbeendigung ganz unwahrscheinlich ist, sind die gezahlten Bearbeitungsgebühren auf die gesamte Laufzeit des Darlehens zu verteilen. Wurde hinsichtlich der Bildung des Rechnungsabgrenzungspostens bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen das aktuelle BFH-Urteil beachtet?

ja

nein

nicht relevant

Bemerkung: ________________________________________________

6. Wurde beachtet, dass der Ausweis der Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen handelsrechtlich nach der Nettomethode zu erfolgen hat? Lediglich in Fällen der Leistungsstörung kommt die Bruttomethode in Betracht. Wurde bei Anwendung der Bruttomethode beachtet, dass in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren ist?

ja

nein

nicht relevant

Bemerkung: ________________________________________________

7. Wurde beachtet, dass bei geringwertigen Posten auf die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens verzichtet werden kann? Für den Umfang der Geringfügigkeit gelten die jeweiligen Grenzen des § 6 Abs. 2 EStG. Übersteigt der Wert eines einzelnen Abgrenzungspostens 410 EUR nicht, kann auf den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens verzichtet werden? Wurde beachtet, dass für die in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ein Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren ist, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt?

ja

nein

nicht relevant

Bemerkung: ________________________________________________

Die Autoren:

Winfried Ruh, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Graf Kanitz Steuerberatungsgesellschaft mbH
Thorsten Dicke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, bws Trewitax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft