Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3.3 Country-by-Country Report (CbCR)

Rz. 393 Der Begriff "CBCR" steht für Country-by-Country Reporting , eine Transparenzmaßnahme, die im Rahmen des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Projekts der OECD und der G20 eingeführt wurde, um gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung multinationaler Unternehmen vorzugehen. Das CBCR verpflichtet große multinationale Unternehmen, Informationen über die Verteilung ihr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Seit der Einführung des AStG im Jahr 1972 hat § 1 AStG mehrere Anpassungen erfahren (s. dazu Rz. 8 ff.). Bis zur Durchführung der Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 blieben die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 AStG weitgehend unverändert. Allerdings hat die Definition der "Geschäftsbeziehung" gemäß § 1 Abs. 4 AStG im Laufe der Zeit mehrfache Änderungen erfahren. Mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.2.1 Anpassungen durch das ATADUmsG

Rz. 10 Durch das ATADUmsG ist § 12 AStG an die Vorgaben des Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL[2] angepasst worden. Entsprechend den Bestimmungen der ATAD-RL wird in § 12 AStG ein einheitliches System der Steueranrechnung normiert.[3] Ein Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags ist entgegen der bisherigen Rechtslage in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG nicht mehr ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 16.2 EU-Streitbeilegungsgesetz

Rz. 463 Neben den bestehenden Verständigungs- und Schiedsverfahren auf Basis von DBA und der EU-Schiedskonvention, bietet das EU-Streitbeilegungsgesetz eine zusätzliche Möglichkeit zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Streitfällen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Dieses Gesetz setzt die EU-Streitbeilegungsrichtlinie um und deckt alle grenzüberschreitenden Sachverhalte innerh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Multilaterales Instrument

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Multilaterales Instrument (MLI) ist eine Kurzbezeichnung für das "Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung", das von der > OECD initiiert und von über 100 Staaten zur Modifizierung ihrer Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung unterzeichnet w...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.1 Allgemeines

Rz. 220 Abs. 3c wurde in das deutsche Steuerrecht eingeführt, um spezifische "Besonderheiten" bei der Verwertung von immateriellen Werten zu adressieren. Diese Vorschrift soll die Intention des Gesetzgebers verdeutlichen, dass sich (auch) die Bewertung und Verrechnungspreisbestimmung bei immateriellen Werte an einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise orientieren sollte. Letz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3 Dreistufiger Aufbau des Dokumentationspakets

Rz. 382 Es wird den Staaten empfohlen, ihren Ansatz zur Dokumentation zu vereinheitlichen und eine dreigliedrige Struktur zu implementieren. Dabei dient das EU-Masterfile-Konzept als Richtlinie, um die Erstellung von Dokumentationen zu vereinfachen. Dieses Konzept wird durch das länderbezogene Berichtswesen (sog. Country-by-Country Reporting) ergänzt. Die dreistufige Struktur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.6 Verhältnis zu § 12 StAbwG

Rz. 37 Ergänzend zu den Mitwirkungspflichten nach § 90 AO sieht § 12 StAbwG [1] gesteigerte Mitwirkungspflichten bei Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten vor.[2] Mit dem StAbwG setzt Deutschland die im Rat vereinbarten Maßnahmen in nationales Recht um.[3] Dabei handelt es sich gleichwohl nicht um ein Umsetzungsgesetz im engeren Sinne: Die Schlussfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick (Rechtsentwicklung und Rechtsfolgen)

Rn. 1381 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 3 EStG ist dem Wesen nach eine Bewertungsnorm zur Verhinderung einer Gewinnrealisierung bei interpersonellem Transfer stiller Reserven. Sie findet Anwendung bei der Übertragung von Sachgesamtheiten. Nach S 1 des § 6 Abs 3 EStG ist eine Buchwertfortführung (sog Buchwertprivileg) möglich, wenn eine Sachgesamt (dh ein Betrieb, Teilbetr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Übertragung eines Mitunternehmer-(teil-)anteils bei Vorhandensein von BV, DStR 2001, 1773; Groh, Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen: Ende der Ungewissheit?, DB 2001, 2162; Binz/Mayer, Die schrittweise Unternehmensnachf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rn. 1486 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Durch das BEPS-UmsetzungsG I v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000, Anwendung ab VZ 2017, s Rn 1381) wurde § 6 Abs 3 S 1 EStG in dem Sinne geändert, dass das sog Buchwertprivileg nur zur Anwendung kommt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist ( BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 Rz 1 und 11). Diese Gesetzesänderung steht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengegensatz, der typischerweise bei Geschäftsbeziehungen zwischen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.1 Vorbelastung mit Gewerbesteuer

Rz. 512 § 11 Abs. 5 S. 1 AStG ordnet die Minderung des Gewerbeertrages durch den Ansatz des Kürzungsbetrages an. Rz. 513 Als Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer müssen die Hinzurechnungsbeträge beim Steuerpflichtigen der Gewerbesteuer unterlegen haben (§ 11 Abs. 5 S. 1 AStG). Hinzurechnungsbeträge können je nach Konstellation – ne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilsveräu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 234. Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (StAwG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2056

Rn. 254 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz dient der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates der EU zur sog "Schwarzen Liste" der EU (erwähnt in § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 StAbwG) sowie der empfohlenen Maßnahmen der Gruppe "Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)" in nationales Recht in einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten. Personen und Unternehmen sollen durch ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerlicher Pflichtenkreis

Rz. 1587 [Autor/Stand] In- und ausländische Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG), d.h. es ist stets zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu trennen. Das Trennungsprinzip [2] gilt auch für international verbundene Kapitalgesellschaften, insbesondere für international operierende Konzerne[3]...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 4 BEPS

Das Kürzel BEPS steht für "Base Erosion and Profit Shifting", in der deutschen Übersetzung kann dies mit Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung übersetzt werden. Dem Ziel von großen Unternehmen, möglichst eine doppelte Nichtbesteuerung oder einen doppelten Betriebsausgabenabzug zu erreichen und Gewinn in Steueroasen anfallen zu lassen, soll begegnet werden....mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 4.1 Maßnahmekatalog der OECD bzw. G-20

Der Maßnahmekatalog der OECD zur Umsetzung der vorgenannten Ziele umfasst folgende 15 Punkte: Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Hierbei ist vor allem an eine Lösung der Besteuerungsprobleme, die sich aus der Digitalisierung ergeben, gedacht; insbesondere problematisch ist das Fehlen einer Betriebsstätte sowie die Mobilität immaterieller Vermögensgegenstände.[1] Verhinderu...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 4.2 Umsetzung durch die EU-Kommission

Am 28. Januar 2016 hat auch die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Umsetzung des BEPS-Maßnahmenkatalogs veröffentlicht.[1] Dieser baut auf den Vorschlägen der OECD auf und soll kurzfristig in eine verbindliche Richtlinie umgesetzt werden, die bereits ab 1. Januar 2017 von den Mitgliedsstaaten zu beachten sein soll. Allerdings müssten hierfür alle 27 Mitgliedsstaate...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.4 Gesetz zur Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie der EU

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden verschiedene Bestimmungen der AO geändert bzw. neu in das Gesetz eingefügt. Von den relevanten Neuerungen sind zu nennen: Es wurden gewisse Verschärfungen der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach § 90 Ab...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / Zusammenfassung

Überblick Unter einer Steueroase versteht man ein Land bzw. Teile eines Landes, welches niedrig besteuert und hinsichtlich der Mitteilung von steuerlich relevanten Tatsachen an andere Staaten nicht kooperativ ist. In diese Länder werden oftmals erhebliche Vermögenswerte verbracht. Dabei ist es zunächst – zumindest nach deutschem Verständnis – nicht strafbar, einen solchen Ve...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 1 Allgemeines

Gemäß der Definition in § 2 Abs. 2 AStG liegt eine niedrige Besteuerung bei natürlichen Personen vor, wenn die steuerliche Belastung bei einem Einkommen von 77 TEUR um mehr als ein Drittel unter der Belastung in Deutschland liegt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG) oder der Steuerpflichtige einer Vorzugsbesteuerung im Einzelfall unterliegt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG).[1] Für Gesellschaften ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.7 Meldepflichten für internationales Steuergestaltungen

Eine der Folgen des Drucks auf Steueroasen ist der BEPS-Aktionsplan der OECD, der 15 Punkte beinhaltet, deren Umsetzung gegen die Verminderung der Steuer durch internationale Gestaltungen helfen sollen. Aktionspunkt 12 sieht hierbei vor, dass aggressive Transaktionen, Modelle oder Strukturen offenzulegen sind. Die EU hat dies durch die Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25.5....mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.7 Verschärfung der Rechtslage durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) und die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013[1] ist in § 1 Außensteuergesetz (AStG) der sog. Authorised OECD Approach (AOA) zur Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Diese Neuregelungen fanden erstmalig für Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 31.12.2012 begonnen haben.[2] Die O...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. ATAD und ATADUmsG v. 25.6.2021

Rz. 15 [Autor/Stand] Ausgangspunkt: BEPS-Aktionspunkt 3. Im BEPS-Aktionspunkt 3 hat die OECD die Hinzurechnungsbesteuerung als geeignetes Instrument identifiziert, um im Ausland erzielte passive Einkünfte, die dort einer niedrigen Besteuerung unterliegen, im Inland beim Gesellschafter einer angemessenen Besteuerung zu unterwerfen. Infolgedessen enthält der Aktionspunkt 3 "De...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Steueroasen-Abwehrgesetz

Rz. 20 [Autor/Stand] Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 9 StAbwG. Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) v. 25.6.2021[2] soll der Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und dem unfairen Steuerwettbewerb durch Staaten, die international anerkannte steuerliche Standards im Hinblick auf die Transparenz, den unfairen Steuerwettbewerb und Umsetzung der verbindlichen B...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.2 Organgesellschaft

Einfacher sind die persönlichen Voraussetzungen an die Organgesellschaft. Als Organgesellschaft kommt nur eine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG infrage. Dies sind: die AG, eine SE und die KGaA,[1] doch auch eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann Organgesellschaft sein.[2] Ab 2022 wird auch eine kraft Option nach § 1a KStG wie ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden ist.[1] Die nunmehr mo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Rechtsentwicklung ab 2010

Rz. 9 StVereinfG [1] v. 1.11.2011: Einkommensunabhängige Gewährung des Kindergelds ab 2012; Berücksichtigung einer zweiten Ausbildung nur, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Neuregelung der Übertragung von Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag ab 2012. BeitrRLUmsG [2] v. 7.12.2011: Erweiterung des anerkannten Freiwilligendienstes. AmtshilfeRLUmsG [3] v. 26.6.2013: Än...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / d) BEPS-Projekt der OECD und G20-Staaten

Rz. 5 [Autor/Stand] BEPS-Aktionspunkt 3. Die OECD hat am 5.10.2015 einen 15 Aktionspunkte umfassenden Plan zur Bekämpfung von "Base Erosion and Profit Shifting" veröffentlicht. Der Aktionspunkt 3 "Designing Effective Controlled Foreign Company Rules (CFC)"[2] enthält Empfehlungen für Regelungen zur Erfassung von Einkünften im Inland, die künstlich auf niedrig besteuerte Zwis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / G. Immaterielle Werte (Abs. 3c)

Literatur: Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / g) Globale Mindestbesteuerung

Rz. 30 [Autor/Stand] Reformvorschläge des IF. Nachdem im Aktionspunkt 1 des BEPS-Projekts der OECD/G20-Staaten zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle keine befriedigenden Ergebnisse erzielt werden konnten, wurde das Inclusive Framework on BEPS (IF) – bestehend aus weltweit 137 Staaten[2] – beauftragt, Lösungsvorschläge zu den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / aa) Hintergrund und Regelungsinhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] ATAD als Teil des Anti-Tax-Avoidance-Pakets der EU. Die EU hat sehr schnell auf das BEPS-Projekt der G20-Staaten/OECD reagiert, mit dem Ziel, selbst Maßnahmen gegen "Base Erosion and Profit Shifting" zu entwickeln.[2] So wurde bereits am 8.7.2017 die Mutter-Tochter-Richtlinie[3] angepasst und ein Korrespondenzprinzip für grenzüberschreitende Gewinnaussch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zweck des § 1

a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Materialien der OECD

Rz. 59 [Autor/Stand] Anwendung der OECD-Leitlinien durch die Finanzverwaltung. Ein zentrales Anliegen der VWG Verrechnungspreise ist die international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Infolgedessen "orientiert sich die deutsche Finanzverwaltung im Rahmen des geltenden innerstaatlichen Rechts grundsätzlich an den OECD-Leitlinien",[2] und zwar unabhängig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Vorgaben der OECD zu Preisanpassungsklauseln

Rz. 2686 [Autor/Stand] OECD-Praxis bis 2010. In den OECD-Leitlinien 2010 wird verschiedentlich festgestellt, dass die Ermittlung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter oftmals mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.[2] Die OECD fordert insofern für den Fall, dass die Wertermittlung im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine hohe Unsicherheit aufweist bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Besonderheiten bei der Anwendung auf einen ständigen Vertreter, der ein rechtlich eigenständiges Unternehmen ist (Abs. 2)

(2) Handelt es sich bei einem ständigen Vertreter um ein rechtlich selbständiges Unternehmen mit eigenem Personal im Sinne des § 2 Absatz 4, so sind für die sinngemäße Anwendung nach Absatz 1 abweichend von § 2 Absatz 3 alle Personalfunktionen, die vom Personal des ständigen Vertreters für den Vertretenen ausgeübt werden, als eigene Personalfunktionen des Vertretenen zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § 50d Abs 9 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / c) CFC-Gesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 4 [Autor/Stand] OECD-Aufforderung 1998 und internationale Ausweitung der Hinzurechnungsbesteuerung aufgrund des BEPS-Projekts und der ATAD. Die OECD hat bereits durch den Report ihres Ministerrates v. 27./28.4.1998 ihre Mitgliedstaaten aufgefordert[2], eine sog. CFC[3]-Gesetzgebung zwecks Bekämpfung des illoyalen Wettbewerbs einzuführen. Zwischenzeitlich haben die Empfeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / D. Durchführung des Fremdvergleichs (Abs. 3)

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr