Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine in einem DBA- oder EU-Staat ansässige Gesellschaft formal in den Bezug inländischer Einkünfte eingeschaltet, können auch nicht berechtigte Personen in den Genuss von Steuerermäßigungen durch DBA oder EU-Richtlinien kommen (sog Treaty- oder Directive-Shopping). Um derartigen Missbräuchen zu begegnen, schuf der Gesetzgeber eine spezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anwendung abkommensrechtlicher Rückfallklauseln auf Teile von Einkünften (§ 50d Abs 9 S 4 EStG)

Rn. 178 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit Wirkung ab VZ 2017 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS-UmsG – Base Erosion and Profit Shifting) vom 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 die Regelung des § 50d Abs 9 S 4 EStG eingeführt, die die Anwendung abkommensrechtlicher Rü...mehr

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Pillar 2 (Mindestbesteuerun... / 1 Systematische Einordnung

Das bisherige System der Zuordnung von Besteuerungsrechten (Betriebsstättenprinzip, Belegenheitsprinzip, Arbeitsortprinzip) ist durch die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle an seine Grenzen gestoßen, da diese Modelle die Abwicklung eines erheblichen Geschäftsvolumens in dem Quellenstaat ermöglichen, ohne dass in diesem Staat eine physische Präsenz unterhalten wird. Im An...mehr

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Pillar 1 (Besteuerungsrecht... / Literaturtipps

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Länderbezogene Berichtersta... / 2 Inhalt

Der länderbezogene Bericht soll den Finanzbehörden standardisierte Informationen hinsichtlich der weltweiten Verteilung der Einkünfte und der entrichteten Steuern der multinationalen Unternehmensgruppe sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der multinationalen Unternehmensgruppe bereitstellen (Tz. 5.16. OECD-Verrechnungspreisleitlinien)...mehr

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Länderbezogene Berichtersta... / 1 Systematische Einordnung

Im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekts der OECD/G20 (Aktionspunkt 13) wurde ein dreistufiger Mindeststandard für die Verrechnungspreisdokumentation eingeführt. Neben dem Master File (Stammdokumentation; § 90 Abs. 3 S. 3 AO) sowie dem Local File (landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation; § 90 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und Nr. 3 AO) ist von bestimm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.7 Verpflichtender Informationsaustausch zu verbindlichen Auskünften und verbindlichen Zusagen mit grenzüberschreitendem Bezug

Rz. 26f Ebenfalls im Zuge der Umsetzung des BEPS-Aktionsplans beschloss der Rat die Änderung der EU-Amtshilferichtlinie mit dem Ziel der Einführung eines automatischen Informationsaustausches innerhalb der Europäischen Union über grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide (Tax Rulings) und Vorabverständigungsverfahren über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement – A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.6 Länderbezogene Berichte (Country-by-Country Reporting – CbCR)

Rz. 26e Im Rahmen des BEPS-Projekts wurde u. a. eine Verschärfung der Dokumentation konzerninterner, grenzüberschreitender Lieferungs- und Leistungsbeziehungen vereinbart.[1] Das Ergebnis dieses Maßnahmenpakets wurde auf Ebene der EU Gegenstand der EU-Amtshilferichtlinie (Rz. 28). Im Verhältnis zu Drittstaaten trat die Bundesrepublik in einer Verhandlungsrunde am 31.1.2016 d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2.1 EU-Amtshilferichtlinie

Rz. 28 Das EU-Amtshilfegesetz v. 26.6.2013[1] gründet sich auf der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011[2] über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG v. 19.12.1977.[3] Das EUAHiG setzt die EU-Amtshilferichtlinie v. 15.2.2011 in das nationale Recht um, die lt. § 2 Abs. 2 EUAHiG im deutschen St...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Zweck der Vorschrift ist die Schaffung von Transparenz darüber, ob Unternehmen Steuern dort zahlen, wo sie eigentlich tätig sind (Merk/Poll in BeckOK HGB, § 342 Rz. 2 [1/2025]; Kitzig in BeckOGK HGB, § 342 Rz. 4 [9/2024]; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342 Rz. 2). Das soll nach Auffassung des Richtlinien- und Gesetzgebers Verzerrungen im Binne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden ist.[1] Die nunmehr mo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Rechtsentwicklung ab 2010

Rz. 9 StVereinfG [1] v. 1.11.2011: Einkommensunabhängige Gewährung des Kindergelds ab 2012; Berücksichtigung einer zweiten Ausbildung nur, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Neuregelung der Übertragung von Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag ab 2012. BeitrRLUmsG [2] v. 7.12.2011: Erweiterung des anerkannten Freiwilligendienstes. AmtshilfeRLUmsG [3] v. 26.6.2013: Än...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Sonstige Hinweise zur Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs durch das BEPS-Projekt der OECD

Die OECD hatte im Herbst 2015 15 umfassende Berichte zu Steuergestaltungen international tätiger Konzerne veröffentlicht und den Nationalstaaten sowohl die Änderung der Abkommenspolitik als auch nationale Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.[1] Während die nationale Umsetzung in diversen Gesetzen erfolgte, ist die Änderung der Abkommenspolitik faktisch stillschweigend erfolgt. Das B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6.2 Verhinderung von Missbrauch bei Hilfs- und Nebentätigkeiten nach dem BEPS-Bericht und dessen Umsetzung

Unter Umsetzung der Vorschläge in BEPS-Aktionspunkt 7 wurde derr Begriff der "Hilfs-Betriebsstätte" durch das Update 2017 des OECD-MA neu gefasst. Unter anderem wurden die Buchstaben e und f des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA ab dem 21.11.2017 geändert und es wurde ein neuer Absatz 4.1 eingefügt. Das OECD MA 2017 sieht konkret 2 verschiedene Missbrauchsverhinderungsregelungen vor: Allg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

4.5.3.1 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebsstätten Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 OECD-MA entspricht der Fortentwicklung des Art. 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt.[1] Bislang konnte eine Vertreterbetriebsstätte z. B. dadurch vermieden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.4 Umsetzung in der deutschen Abkommenspolitik

Einzelne Abkommen Außer dem DBA Australien 2017 sind bisher entsprechende Regelungen in der deutschen Abkommenspolitik nicht umgesetzt worden. Hervorzuheben ist, dass viele Änderungsprotokolle wie z. B. das Protokoll zum DBA-Schweiz v. 21.8.2023 (noch nicht in Kraft getreten) keine entsprechenden Regelungen enthalten. Multilaterales Instument Zur Vermeidung einer Vielzahl von Ä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Betriebsstättenbegründung im Rahmen von Aktivitäten im Bereich der digitalen Wirtschaft

Im Rahmen der Veröffentlichung der 15 BEPS-Aktionspläne beschäftigte sich der Aktionsplan 1 insbesondere mit den Fragen einer sachgerechten Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Hierbei wurde auch der Vorschlag unterbreitet, neben den bisherigen Merkmalen der Betriebsstättenbesteuerung (örtliche, persönliche oder zeitliche Betriebstättenbesteuerung) als weitere Fallgruppe fü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3.1 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebsstätten

Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 OECD-MA entspricht der Fortentwicklung des Art. 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt.[1] Bislang konnte eine Vertreterbetriebsstätte z. B. dadurch vermieden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollmächtigte Arbeitnehmer ausgehandelt wurden und nur der Vertragsab...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Zusammenrechnung von mehreren Baustellen und Bauaktivitäten verbundener Unternehmen

Das OECD-MA enthält abweichend vom deutschen Recht (§ 12 Nr. 8 AO) keine originäre Regelung über die Zusammenrechnung von Betriebsstätten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind Baustellen im "Nahbereich" von 50 km zusammenzurechnen, da davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich sowohl ein zentraler Materialeinkauf als auch eine Koordination der einzusetzenden Arbeits...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick über die Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA

Durch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Betriebsstätte für ein Besteuerungsrecht des ausländischen Staats nach § 7 Abs. 1 OECD-MA sind vorab die Fragen der Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA zu prüfen. Art. 5 OECD unterscheidet zwischen der sachlichen Betriebsstättenbegründung durch feste Geschäftseinrichtung nach den Abs. 1 und 2; der zeitlichen Betriebsstätten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die deutschen DBA sehen bei einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit, sei es unmittelbar in Form der Niederlassung oder mittelbar durch die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Quellenstaats (= Betriebsstättenstaats) und die Steuerfreistellung in Deutschland vor. Dies gilt aber nur, wenn die gewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Abweichend vom UN-Muster-DBA, das von Entwicklungsstaaten bestimmt ist, enthalten die deutschen DBA i. d. R. keine Regelung über Dienstleistungsbetriebsstätten. Wenn ein Dienstleister im Ausland längere Zeit vor Ort tätig ist, ergibt sich nicht bereits aus der Zeitkomponente eine Betriebsstättenbegründung. Eine Betriebsstättenbegründung erfordert auch hier nach deutscher Auff...mehr

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BEPS - ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Die fehlende Harmonisierung der Steuerregelungen innerhalb der EU und weltweit eröffnet international operierenden Unternehmensgruppen die Möglichkeit, durch Maßnahmen der legalen Steuerplanung Einkünfte in niedrig besteuernde Gebiete zu verlagern, unbesteuerte Einkünfte zu schaffen oder Betriebsausgaben in mehr als einem Staat abzuziehen. Die damit...mehr

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BEPS - ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die fehlende Harmonisierung der Steuerregelungen innerhalb der EU und weltweit eröffnet international operierenden Unternehmensgruppen die Möglichkeit, durch Maßnahmen der legalen Steuerplanung Einkünfte in niedrig besteuernde Gebiete zu verlagern, unbesteuerte Einkünfte zu schaffen oder Betriebsausgaben in mehr als einem Staat abzuziehen. Die damit verbundene Erosion der St...mehr

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BEPS - ABC IntStR / Literaturtipps

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BEPS - ABC IntStR / 2 Inhalt

Die 15 Aktionspunkte betreffen folgende Bereiche, wobei für Einzelheiten auf die einzelnen Stichworte verwiesen wird: Aktionspunkt 1: Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung Der Bericht über die steuerlichen Probleme der Digitalisierung stellt eine umfassende Materialsammlung dar, hat aber keine konkreten Lösungen aufgezeigt, sondern weitere Analysen vorgeschlagen. I...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 2 Inhalt

Das MLI dient der Umsetzung zahlreicher BEPS-Maßnahmen, namentlich der Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen (BEPS-Aktionspunkt 2), gegen Abkommensmissbrauch (BEPS-Aktionspunkt 6), gegen die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten (BEPS-Aktionspunkt 7) und für die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Verständigungs- und Schiedsverfahren (BEPS-Aktionspunkt 14). Um e...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 1 Systematische Einordnung

Nach der im Oktober 2015 erfolgten Veröffentlichung der finalen Berichte des OECD-BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting), sollte deren Umsetzung mithilfe eines sog. multilateralen Instruments (MLI) erfolgen, soweit die BEPS-Empfehlungen bilaterale DBA betreffen. Die Übernahme der Änderungen in bestehende DBA würde üblicherweise mit entsprechenden DBA-Neuverhandlunge...mehr

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Lizenzschranke – ABC IntStR / 3 Hinweise

Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen umgesetzt. Das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS hat mittlerweile 2 neue Verwaltungsleitli...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 1 Systematische Einordnung

Unter Doppelbesteuerung versteht man die mehrfache Besteuerung des gleichen Steuersubstrats durch gleichartige Steuern. Erfolgt die mehrfache Besteuerung bei der gleichen Person, spricht man von rechtlicher Doppelbesteuerung; wird das gleiche Steuersubstrat bei verschiedenen Personen besteuert, handelt es sich um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung. DBA behandeln, mit Ausn...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 1 Systematische Einordnung

Betriebsstätten sind keine rechtlich selbstständigen Einheiten, sondern unselbstständige Teile eines Unternehmens. An das Vorliegen einer Betriebsstätte knüpfen im nationalen und internationalen Steuerrecht bestimmte Besteuerungsrechte und -pflichten an. Im Übrigen ist die Betriebsstätte auch für Lohn-, Erbschaft- und Umsatzsteuer relevant. Gleichfalls ist die Betriebsstätte...mehr

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Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 2 Inhalt

Nach § 1 Abs. 1 StAbwG erfasst der persönliche Regelungsbereich des Gesetzes natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Sachlich betrifft das Gesetz nach § 1 Abs. 2 StAbwG Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind und durch Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörden verwaltet werden. Erfasst werden damit...mehr

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Treaty Override – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ein Treaty Override kann sowohl in einer materiellen Regelung, einer unilateralen Subject-to-tax-Klausel [1], einer unilateralen Switch-over-Klausel [2] als auch in zusätzlichen formalen Anforderungen und Nachweiserfordernissen[3] bestehen. Ein Treaty-Override kann auch darin bestehen, dass sogar das ganze DBA für nicht anwendbar erklärt wird.[4] Das Treaty-Override kann ausdr...mehr

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Dokumentationspflichten – A... / 2 Inhalt

Gem. § 90 Abs. 3 AO haben Stpfl. über die Art und den Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen Aufzeichnungen zu erstellen. Einzelheiten zu den zu erstellenden Aufzeichnungen werden – auf Basis der Ermächtigung des § 90 Abs. 5 AO – in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV) geregelt. Verrechnungspreisdokumentation und Vorlagepflichten bis 31.12.2024 § 90 Abs. 3 AO best...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 1 Systematische Einordnung

Steueroasen sind Staaten oder Gebiete, die niedrige oder keine Ertragsteuern erheben und damit Stpfl. die Möglichkeit eröffnen, durch Verlagerung von Steuersubstrat die Steuerlast zu minimieren. Durch Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen kann die inländische Steuerbasis gemindert werden. Solche Geschäftsbeziehungen bergen die Gefahr der Steuerhinterziehung und Steuervermeidu...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 3 Hinweise

Damit ein Steuerabkommen unter das MLI fällt, muss jedes teilnehmende Land der OECD die spezifischen bilateralen DBA mitteilen, die es als Covered Tax Agreements (CTAs) benennen möchte. Diese DBA müssen notifiziert werden. Soweit in DBA von beiden Staaten notifiziert worden ist, kommt grundsätzlich eine Anpassung in Betracht. Das Abkommen ändert nicht unmittelbar die bestehe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.1 Entwicklung

Rz. 76 Mit Einführung des § 138a AO wurden die sich aus dem Abschlussbericht der G20/OECD zu BEPS-Maßnahmen Nr. 13 mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" ("Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting") umgesetzt. Aus diesem Abschlussbericht ergeben sich Handlungsempfehlungen für die Steuerverwaltungen und ein z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Geldbuße

Rz. 145 Die Geldbuße betrug bis zum Jahr 2016 für jede Form der vorsätzlichen Steuergefährdung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 379 Abs. 4 AO höchstens 5.000 EUR. Danach hob der Gesetzgeber den bis dahin einheitlichen Bußgeldrahmen auf und regelte zunächst in § 379 Abs. 4 AO und später in den Abs. 4–7 ein gestuftes Höchstmaß der Geld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 21.12.2019[1] eingeführt worden und setzt Anhang IV der Richtlinie (EU) 2018/822[2] um, der seinerseits auf Action 12 des BEPS-Projekts der OECD beruht.[3] In diesem Anhang IV sind die Kennzeichen aufgeführt, die inhaltsgleich in § 138e Abs. 1, 2 AO aufgenommen worden sind. § 138e Abs. 3 AO mit der Definition der verbundenen Unternehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Hintergrund und Einordnung

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die konzeptionelle Idee eines länderbezogenen Ausweises bestimmter UN-Daten ist keinesfalls neu. Viele UN unterliegen bereits seit dem Jahr 2016 der Verpflichtung, einen länderbezogenen Bericht gemäß § 138a AO (Country-by-Country Reporting (CbCR)) zu erstellen und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Dieser hat seinen Urs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 11 Entwicklungen im (internationalen) Steuerrecht

Im internationalen Steuerrecht erfuhren die steuerlichen Regelungen zum Zinsabzug in den letzten Jahren erhöhte Aufmerksamkeit im Rahmen des durch die OECD initiierten sog. BEPS-Projekts ("Base Erosion and Profit Shifting"). Die Zielsetzung der teilnehmenden 62 Staaten bestand vornehmlich darin, den internationalen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Allgemeines

Tz. 406 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 1 KStG sind Entgelte für die Überlassung von Anteilen bei dem Entleiher in voller Höhe nabzb, wenn auf die Anteile bei dem Entleiher § 8b Abs 1 KStG und bei dem Verleiher § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG anzuwenden ist bzw bei dem Verleiher aus anderen Gründen oder auch nach ausl Vorschriften eine St-Freistellung der Bezüge aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Die erneute Änderung von § 8b Abs 5 KStG durch das UntStFG, IStR 2002, 150; Graf Kerssenbrock, § 8b Abs 5 KStG nach der "Lankhorst-Hohorst"-Entscheidung des EuGH, BB 2003, 2148; Körner, Das "Bosal" – Urt des EuGH – Vorgaben für die Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen des Beteiligungserwerbs, BB 2003, 2436; Richter, Krit Beurteilung der gewstlichen Au...mehr