Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.1 Stammdokumentation

Die Stammdokumentation soll eine erste Einschätzung steuerlicher Risiken ermöglichen, die hinsichtlich der Bestimmung von Verrechnungspreisen in einem Konzern bestehen, sowie anderer Risiken hinsichtlich Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen. Die enthaltenen Informationen sind als solche (allein) nicht dazu geeignet, die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen nachzuwe...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3 Erweiterung der Dokumentationsverpflichten ab 2025 – Pflicht zur Erstellung einer Transaktionsmatrix

Der notwendige Inhalt des Localfiles wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)[1] mit Wirkung zum 1.1.2025 um eine Übersicht über die Geschäftsvorfälle (Transaktionsmatrix) erweitert (§ 90 Abs. 3 S. 2 AO). Diese soll detaillierte Auskünfte über die grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle des Unternehmens liefern. Ziel ist es, das Identifizieren von Prüfungss...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4i EStG bei grenzüberschreitenden Personengesellschaftsstrukturen

Mit Einführung des § 4i EStG ab 1.1.2017 soll der Abzug von Aufwendungen im Inland als Sonderbetriebsausgaben und der gleichzeitige Abzug derselben Aufwendungen im Ausland aufgrund von anderer Qualifikation vermieden werden. Praxis-Beispiel Double Dip Ein ausländisches Unternehmen beteiligt sich an einer inländischen KG und finanziert dies durch eine Darlehensaufnahme bei der ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.1 Muster der Limitation-on-Benefits-Regel

Die OECD schlägt hierzu nachfolgenden Artikel 10 "Schranken für die Abkommensvergünstigungen" vor: Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person hat keinen Anspruch auf alle Vergünstigungen nach diesem Abkommen, wenn sie keine "berechtigte Person" im Sinne von Absatz 2 ist. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person ist nur dann eine berechtigte Person, wenn sie eine natürlich...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.4.1 § 4k Abs. 1 EStG: Hybride Finanzinstrumente und Übertragungen

Es handelt sich um eine Erweiterung des Korrespondenzprinzips in § 8b KStG/§ 3 Nr. 40 EStG. Betroffen sind Aufwendungen für die Nutzung von Kapitalvermögen oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Die den Aufwendungen entsprechenden Erträge werden aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermög...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.3 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4 Notifikationsklauseln (§ 2 AO)

Das BMF ist ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, um die in einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene "Notifikationsklausel", die einen Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode für bestimmte Einkünfte ermöglicht, anzuwenden[1], und um die in zahlreichen deutschen DBA enthaltene "Kassenstaatsklausel" in Konstellationen, in denen die Wahrnehm...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4.2 Kassenstaatsklauseln (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Die Kassenstaatsklausel ist nach Artikel 18 Abs. 3 und 5 der deutschen DBA-Verhandlungsgrundlage vom August 2013 und zahlreichen DBA auch für Löhne, Gehälter, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen anzuwenden, die von bestimmten juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. für Dienste gezahlt werden, die dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (D...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.6 Grenzüberschreitender Versorgungsausgleich – Änderung des § 10 EStG

Mit der Neufassung des § 10 Abs. 1a Nr. 3 Satz 1 wird für Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs ein Sonderausgabenabzug ermöglicht. Der Verpflichtete kann Zahlungen an den Versorgungsausgleichsberechtigten aber lediglich abziehen, wenn der Berechtigte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Begründet wird dies mit dem Korrespondenzprinzip (Sonder...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.10 Weitere Regelungen gegen Cum/Cum Gestaltungen (§ 50j EStG)

§ 50j EStG soll dem sog. Cum/Cum treaty shopping entgegenwirken. Der Begriff Cum/Cum treaty shopping beschreibt Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließenden Dividende mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren DBA-Quellensteuersatz verschafft, auf den er ohne diese Gestaltung keinen Anspruch hätte. Eine g...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.13 Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung

Die Aufgabe der Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG betrifft m. E. nur diesen Aspekt, nicht jedoch andere Fälle einer Sperrwirkung. Es war und ist z. T. auch noch streitig, welches Verhältnis die (deutschen) Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung zu Art. 9 OECD-Musterabkommen haben. Beide Regelungen führen dazu, dass ein Fremdvergleich ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.4 Nochmalige gesetzliche Regelungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024[1] erfolgt eine nochmalige gesetzliche Nachbesserung, indem § 7 S. 8 GewSt neu gefasst wird. Danach gelten Einkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte anfallen und nach den §§ 7 – 13 ff AStG steuerpflichtig wären (falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft im Sinne dieser Vorschriften wäre), als in einer inländischen Be...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.2 Der Nichtanwendungserlass

Diese Sichtweise widerspricht einerseits dem mit der Einführung der §§ 7 ff. AStG verfolgten gesetzgeberischen Willen und der hierauf fußenden seither praktizierten Handhabung der Finanzverwaltung. Andererseits verkennt das Urteil den Regelungsinhalt des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015 [1] vertri...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.8 Einfügung eines § 50d Abs. 12 EStG für Abfindungen

Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses können grundsätzlich keiner bestimmten Tätigkeit zugeordnet werden. Sie dienen vielmehr dem Ausgleich der wegfallenden Einkunftsquelle. DBA-rechtlich obliegt das Besteuerungsrecht daher dem Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung[1]. Unabhängig hiervon wurden mit vielen Staaten Konsultationsvereinbar...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.1 Ausländische Dividenden im Organkreis

Nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG finden die Vorschriften des § 8b KStG zur Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen auf Ebene der Organgesellschaft keine Anwendung. Diese Erträge sind zunächst in voller Höhe im Einkommen der Organgesellschaft enthalten, das dem Organträger zugerechnet wird ("Bruttomethode"). Die Vorschrift des § 8b KStG ist dann ggf. bei der Ermittl...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.5 Änderung des § 6 Abs. 3 EStG

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG [1] wurde als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. Insoweit handelt es sich um einen weiteren gesetzlich geregelten Fall der Steuerentstrickung[2] In § 50i Abs. 2 EStG ist korrespondierend die "Sper...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.7 Anpassungen zur Beseitigung von Unsicherheiten in der Auslegung und Anwendung von DBA

Neben Klauseln in den DBA (nach § 2 AO Vorrang vor nationalen Vorschriften) bestehen in den Abs. 8 bis 11 des § 50d EStG nationale Rückfallklauseln, die eine doppelte Nichtbesteuerung von DBA-Einkünften vermeiden sollen. § 50d Abs. 9 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen die Anwendung...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5.2 Umsetzung in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BT-Drucksache 19/15876). Diese Fassung wurde zwischenzeitlich mehrmals an die europäische Rechtsentwicklung sowie dem Praxisbedarf angepasst. So wurden durch das Gesetz v. 12.7.2022[1] die Regelungen in § 138e Abs. 3 AO und § 138h Abs. 2...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.3 Gesetzliche Neuregelungen – erste Stufe -

Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags Als Reaktion auf diese Rechtsprechung des BFH wurde die gewerbesteuerliche Erfassung der Hinzurechnungsbeträge i. S. des § 10 Abs. 1 AStG gesetzlich festgeschrieben: Die Hinzurechnungsbeträge gelten per gesetzlicher Definition als Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen.[1] Da § 9 Nr. 3 GewStG nur den Gewerbe...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.1 BFH-Rechtsprechung – Anlass der Gesetzesänderung

Der BFH hatte mit Urteil vom 11.3.2015[1] entschieden, der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG rechne zum Gewinn nach § 7 GewStG, der insoweit auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Die Zwischeneinkünfte seien durch die Umqualifizierung im AStG beim Gesellschafter als Einkünfte aus einer Auslandsbetriebsstätte i. S. des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG anzuse...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4.1 Switch over Klauseln (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AO)

In zahlreichen von Deutschland abgeschlossenen DBA werden sog. Switch-over-Klauseln zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, Doppelfreistellungen oder einer niedrigen Besteuerung, die ihre Ursache in Qualifikationskonflikten haben, vereinbart. Danach kann Deutschland als Ansässigkeitsstaat unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle der Freistellungsmethode die Anrechnungsmeth...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.9 Gesetzliche Neufassung des § 50i EStG

§ 50i Abs. 1 EStG wurde 2013 durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführt, um in DBA-Wegzugsfällen die Entstrickungsbesteuerung von Anteilen i. S. des § 17 EStG, die in gewerblich geprägte Personengesellschaften übertragen/überführt werden und Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens sicherzustellen. § 50i Abs. 2 EStG entfaltet, gemessen an dem Sinn und Zweck der...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.12 Nicht realisierte Regelungen – Vorrang des §1 AStG vor den Regelungen der DBAs

Entgegen dem Regierungsentwurf und der Aufforderung des Bundesrats zu einem weiteren treaty override wurde in der Endfassung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen nicht der ursprünglich geplante Vorrang des § 1 AStG vor den DBA Regelungen gesetzlich geregelt. Hinweis BFH-Rechts...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5.1 EU-Richtlinien

Nach der DAC6- EU-RL[1] sind Intermediäre, insbesondere Berater als auch (nachrangig) Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitenden Gestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, die per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die grundsätzlich verpflichteten Intermediäre (u. a. Wirtschaftsprüf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.3 Umfang der Doppelbesteuerungsabkommen

Zu beachten ist, dass neben dem eigentlichen Abkommenstext häufig ein Schlussprotokoll oder Protokoll existiert, das ergänzende oder interpretierende Aussagen enthält. Diese haben ebenso wie der Briefwechsel der Botschafter bei der Abkommensunterzeichnung gesetzlichen Charakter. Praxis-Beispiel Umfang der Doppelbesteuerungsabkommen Sie betreuen den Mandanten K, einen Popstar, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.8 EU Richtlinie zur Globalen Mindestbesteuerung

Die Richtlinie (EU 2022/2523 des Rates vom 14.12.2022) gibt den Rahmen zur Umsetzung des BEPS Projekte zur Globalen Mindestbesteuerung vor. Die deutsche Umsetzung erfolgt durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG vom 27.12.2023, BGBl 2023 I S. 397). Hinweis: Der Bundestag hat am 14.11.2025 das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 Überblick

Das Steueroasen-Abwehrgesetz ist die nationale Umsetzung der auf EU-Ebene eingesetzten Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung – Code of Conduct Group), deren Aufgabe die Entwicklung, Prüfung und Anpassung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist. Das Gesetz ist am 25.6.2021 in Kraft getreten[1] Es wird ergänzt durch die Steueroasen-Ab...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Begriff der Doppelbesteuerung

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die meisten anderen Staaten in der Welt knüpfen bei der Besteuerung regelmäßig an folgende Tatbestände an: Welteinkommensprinzip Für im Inland ansässige natürliche Personen oder Gesellschaften (Steuerinländer) erstreckt sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Festlegung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Lösung derartiger Doppelbesteuerungsprobleme hat die Bundesrepublik rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die dem nationalen Recht vorgehen (§ 2 AO). Sie regeln vorrangig in den Zuweisungsartikeln die Abgrenzung der Besteuerung zwischen dem Quellenstaat (Ausland) und Wohnsitzstaat (Deutsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.3 Umsetzung von BEPS

Umsetzung des BEPS Konzepts im BEPS-MLI-Anwendungsgesetz Art. 9 MLI soll das in vielen deutschen DBA enthaltene Quellenbesteuerungsrecht des Belegenheitsstaates des Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 an Veräußerungsgewinnen bei Anteilen an Grundstücksgesellschaften gegen Steuergestaltungen schützen. Deutschland entscheidet sich im MLI Anwendungsgesetz für die Anwendung der Norm. Das...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.2 Einzelfragen der Ermittlung der maßgebenden Grundstücksquote

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften, sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.1 Multilaterales Instrument

Das Multilaterale Instrument der OECD (MLI) dient der Modifikation bestehender DBA, um diese an die DBA-bezogenen Standards des BEPS-Projekts (Abschlussberichte aus dem Jahr 2015) anzupassen. Der sich in Deutschland seitdem und über zwei Umsetzungsgesetze (MLI-Umsetzungsgesetz und BEPSMLI-Anwendungsgesetz) hinziehende Prozess zur Umsetzung des MLI in neun DBA ist mit der Not...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.1 Multilaterales Instrument (MLI)

Mit der Verkündung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 205) hat Deutschland das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des sog. Multilateralen Instruments (MLI), welches die gleichzeitige Umsetzung der BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung in neun deutschen DBA sicherstellen soll, abgeschlossen. Die Notifikation bei der OECD erfolgte ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.7.2 Neue Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

Der Regierungsentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten (Mindeststeuer-Bericht-Verordnung, MinStBV-E) sieht neben Begriffsbestimmungen (§ 2 MinStBV-E) u. a. folgende Regelungsbereiche zur Umsetzung internationaler Vorgaben vor: § 4 MinStBV-E: Definition...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.2 DBA Lettland

Die Ratifikationsurkunden zum Änderungsprotokoll des DBA wurden zwischen Deutschland und Lettland im zweiten Halbjahr 2024 ausgetauscht. Es ist daher grundsätzlich seit dem 1.1.2025 anzuwenden. In dem Änderungsprotokoll werden insbesondere abkommensrechtliche Maßnahmen des BEPS-Projekts bilateral umgesetzt. So wird die Präambel nach Vorbild des Artikel 6 des Multilateralen I...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.12.2 Internationale Verständigungsverfahren

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten spielen internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren bei der Vermeidung von Doppelbesteuerungen eine große Rolle. Mit BMF-Schreiben v. 24.9.2025 (BStBl 2025 I S. 1738) überarbeitet das BMF sein bisheriges Merkblatt v. 21.2.2024. Neu aufgenommen wurden dabei u. a. Ausführungen für ertragsteuerliche Organschaften. Danach ist der An...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.7.1 Mindeststeuer-Anpassungsgesetz

Mit den seit Beginn des Jahres 2024 geltenden Regelungen des deutschen Mindeststeuergesetzes (MinStG) wurden die Regelungen der europäischen Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (EU 2022/2523) umgesetzt. Hinweis Die EU-Richtlinie wiederum basiert auf der gle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXII. Tatsächlicher Steueraufwand oder Steuerertrag nach Mindeststeuergesetzen (§ 285 Nr. 30a)

Rn. 797a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Bereits 2013 haben sich die OECD- und G20-Länder sowie Schwellen- und Entwicklungsländer zum sog. BEPS-Projekt zusammengeschlossen, mit dem die angeschlossenen Staaten weltweit Gewinnverkürzungen und -verlagerungen bekämpfen wollen. Mittlerweile gibt es mit BEPS 2.0 bereits ein Nachfolgeprojekt zur ursprünglichen BEPS-Initiative. Dieses Pro...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Internationales Steuerrecht... / 4 Ausblick – Die Lizenzschranke und weitere Überlegungen zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung

Die OECD hat im Mai 2019 ihr Programme of Work zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Dieses besteht aus dem sog. Pillar One, der Ausarbeitung globaler Verrechnungspreismethoden zur Aufteilung des digitalen Gewinns, der Implementierung der neuen Besteuerungsrechte sowie dem Pillar Two, der Einführung einer Globalen Mindestbesteuerung ("BEPS 2.0")...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.3 Begünstigte immaterielle Wirtschaftsgüter und Rückausnahmen

Nach dem Abschlussbericht der OECD gibt es 3 Kategorien geschützter immaterieller Wirtschaftsgüter.[1] Dies sind: Patente im weiteren Sinne (einschl. Gebrauchsmuster); urheberrechtlich geschützte Software; sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter ("nicht-offensichtlich, nützlich und neuartig"), die ähnliche Genehmigungen bzw. Registrierungen wie Patente benötigen. Dies führt aber ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Als eine über die BEPS-Empfehlungen hinausgehende Reaktion auf die Berichte zu Aktion 5 "unfairer Steuerwettbewerb der Staaten" greift in Deutschland mit Wirkung ab 2018 ein partielles Abzugsverbot für Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen[1] nach § 4j EStG, wenn die effektive Steuerlast aufgrund eines schädlichen Präferenzsystems beim Empfänger unter 15...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.1 Grundsatz

Im Hinblick auf die internationale Einigung zur zulässigen Förderung von Forschung und Entwicklung, dem sog. Nexus-Ansatz, greift die Lizenzschranke nicht, wenn das ausländische Präferenzsystem diesem Ansatz folgt. Dieser Ansatz formuliert faktisch ein Substanzerfordernis. Die den Lizenzeinnahmen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgüter müssen durch eigene Forschung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 OECD-Kompromiss "Nexus-Ansatz"

Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Zusammenfassendes Beispiel: Niedrigsteuergrenze bis einschließlich 2023

Die inländische A-GmbH ist 100 %ige Tochtergesellschaft der französischen Muttergesellschaft B-S.A. Beide sind im Bereich einer Hochtechnologie tätig. Die A-GmbH zahlt nach Fremdvergleichsgrundsätzen angemessene 10 % Lizenzgebühren (als Umsatzlizenz). Diese entfallen in Höhe von 6 % auf die Nutzung des geschützten Markenrechts der B-S.A. und in Höhe von 4 % auf diverse techni...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Das Multilaterale Instrument

Rz. 303 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Industriestaaten (G 20) haben im Jahr 2012 die > OECD damit beauftragt, Vorschläge zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen zur > Steuerumgehung zu erarbeiten. Die OECD hat daraufhin das BEPS-Projekt (BEPS = Base Erosion and Profit Shifting = Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) gestartet. Am 05.10.2015 hat die OECD einen Aktions...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Zuständige Behörde

Rz. 95 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für Verständigungsverfahren nach einem DBA (> Rz 67 ff), dem BEPS-MLI-Anwendungsgesetz (> Rz 306) und dem EU-DBA-SBG (> Rz 80 ff) sowie für den Internationalen Rechtshilfeverkehr in Einzelfällen. Zum Verfahren vgl BMF vom 24.09.2025 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Sch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Begrifflichkeit

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In den DBA bzw bei deren Anwendung werden häufig Begriffe verwendet, die für das nationale Steuerrecht eher untypisch sind und deshalb nachstehend in alphabetischer Reihenfolge kurz erläutert werden. Anrechnungsmethode: Eine der beiden Methoden, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, in diesem Fall durch Anrechnung der im anderen Ve...mehr