Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

4.5.3.1 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebsstätten Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 OECD-MA entspricht der Fortentwicklung des Art. 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt.[1] Bislang konnte eine Vertreterbetriebsstätte z. B. dadurch vermieden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6.2 Verhinderung von Missbrauch bei Hilfs- und Nebentätigkeiten nach dem BEPS-Bericht und dessen Umsetzung

Unter Umsetzung der Vorschläge in BEPS-Aktionspunkt 7 wurde derr Begriff der "Hilfs-Betriebsstätte" durch das Update 2017 des OECD-MA neu gefasst. Unter anderem wurden die Buchstaben e und f des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA ab dem 21.11.2017 geändert und es wurde ein neuer Absatz 4.1 eingefügt. Das OECD MA 2017 sieht konkret 2 verschiedene Missbrauchsverhinderungsregelungen vor: Allg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.4 Umsetzung in der deutschen Abkommenspolitik

Einzelne Abkommen Außer dem DBA Australien 2017 sind bisher entsprechende Regelungen in der deutschen Abkommenspolitik nicht umgesetzt worden. Hervorzuheben ist, dass viele Änderungsprotokolle wie z. B. das Protokoll zum DBA-Schweiz v. 21.8.2023 (noch nicht in Kraft getreten) keine entsprechenden Regelungen enthalten. Multilaterales Instument Zur Vermeidung einer Vielzahl von Ä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3.1 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebsstätten

Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 OECD-MA entspricht der Fortentwicklung des Art. 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt.[1] Bislang konnte eine Vertreterbetriebsstätte z. B. dadurch vermieden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollmächtigte Arbeitnehmer ausgehandelt wurden und nur der Vertragsab...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Betriebsstättenbegründung im Rahmen von Aktivitäten im Bereich der digitalen Wirtschaft

Im Rahmen der Veröffentlichung der 15 BEPS-Aktionspläne beschäftigte sich der Aktionsplan 1 insbesondere mit den Fragen einer sachgerechten Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Hierbei wurde auch der Vorschlag unterbreitet, neben den bisherigen Merkmalen der Betriebsstättenbesteuerung (örtliche, persönliche oder zeitliche Betriebstättenbesteuerung) als weitere Fallgruppe fü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Zusammenrechnung von mehreren Baustellen und Bauaktivitäten verbundener Unternehmen

Das OECD-MA enthält abweichend vom deutschen Recht (§ 12 Nr. 8 AO) keine originäre Regelung über die Zusammenrechnung von Betriebsstätten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind Baustellen im "Nahbereich" von 50 km zusammenzurechnen, da davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich sowohl ein zentraler Materialeinkauf als auch eine Koordination der einzusetzenden Arbeits...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick über die Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA

Durch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Betriebsstätte für ein Besteuerungsrecht des ausländischen Staats nach § 7 Abs. 1 OECD-MA sind vorab die Fragen der Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA zu prüfen. Art. 5 OECD unterscheidet zwischen der sachlichen Betriebsstättenbegründung durch feste Geschäftseinrichtung nach den Abs. 1 und 2; der zeitlichen Betriebsstätten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die deutschen DBA sehen bei einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit, sei es unmittelbar in Form der Niederlassung oder mittelbar durch die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Quellenstaats (= Betriebsstättenstaats) und die Steuerfreistellung in Deutschland vor. Dies gilt aber nur, wenn die gewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Abweichend vom UN-Muster-DBA, das von Entwicklungsstaaten bestimmt ist, enthalten die deutschen DBA i. d. R. keine Regelung über Dienstleistungsbetriebsstätten. Wenn ein Dienstleister im Ausland längere Zeit vor Ort tätig ist, ergibt sich nicht bereits aus der Zeitkomponente eine Betriebsstättenbegründung. Eine Betriebsstättenbegründung erfordert auch hier nach deutscher Auff...mehr

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BEPS - ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Die fehlende Harmonisierung der Steuerregelungen innerhalb der EU und weltweit eröffnet international operierenden Unternehmensgruppen die Möglichkeit, durch Maßnahmen der legalen Steuerplanung Einkünfte in niedrig besteuernde Gebiete zu verlagern, unbesteuerte Einkünfte zu schaffen oder Betriebsausgaben in mehr als einem Staat abzuziehen. Die damit...mehr

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BEPS - ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die fehlende Harmonisierung der Steuerregelungen innerhalb der EU und weltweit eröffnet international operierenden Unternehmensgruppen die Möglichkeit, durch Maßnahmen der legalen Steuerplanung Einkünfte in niedrig besteuernde Gebiete zu verlagern, unbesteuerte Einkünfte zu schaffen oder Betriebsausgaben in mehr als einem Staat abzuziehen. Die damit verbundene Erosion der St...mehr

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BEPS - ABC IntStR / Literaturtipps

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BEPS - ABC IntStR / 2 Inhalt

Die 15 Aktionspunkte betreffen folgende Bereiche, wobei für Einzelheiten auf die einzelnen Stichworte verwiesen wird: Aktionspunkt 1: Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung Der Bericht über die steuerlichen Probleme der Digitalisierung stellt eine umfassende Materialsammlung dar, hat aber keine konkreten Lösungen aufgezeigt, sondern weitere Analysen vorgeschlagen. I...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 2 Inhalt

Das MLI dient der Umsetzung zahlreicher BEPS-Maßnahmen, namentlich der Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen (BEPS-Aktionspunkt 2), gegen Abkommensmissbrauch (BEPS-Aktionspunkt 6), gegen die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten (BEPS-Aktionspunkt 7) und für die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Verständigungs- und Schiedsverfahren (BEPS-Aktionspunkt 14). Um e...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 1 Systematische Einordnung

Nach der im Oktober 2015 erfolgten Veröffentlichung der finalen Berichte des OECD-BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting), sollte deren Umsetzung mithilfe eines sog. multilateralen Instruments (MLI) erfolgen, soweit die BEPS-Empfehlungen bilaterale DBA betreffen. Die Übernahme der Änderungen in bestehende DBA würde üblicherweise mit entsprechenden DBA-Neuverhandlunge...mehr

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Lizenzschranke – ABC IntStR / 3 Hinweise

Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen umgesetzt. Das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS hat mittlerweile 2 neue Verwaltungsleitli...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 3 Hinweise

Damit ein Steuerabkommen unter das MLI fällt, muss jedes teilnehmende Land der OECD die spezifischen bilateralen DBA mitteilen, die es als Covered Tax Agreements (CTAs) benennen möchte. Diese DBA müssen notifiziert werden. Soweit in DBA von beiden Staaten notifiziert worden ist, kommt grundsätzlich eine Anpassung in Betracht. Das Abkommen ändert nicht unmittelbar die bestehe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.1 Entwicklung

Rz. 76 Mit Einführung des § 138a AO wurden die sich aus dem Abschlussbericht der G20/OECD zu BEPS-Maßnahmen Nr. 13 mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" ("Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting") umgesetzt. Aus diesem Abschlussbericht ergeben sich Handlungsempfehlungen für die Steuerverwaltungen und ein z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Geldbuße

Rz. 145 Die Geldbuße betrug bis zum Jahr 2016 für jede Form der vorsätzlichen Steuergefährdung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 379 Abs. 4 AO höchstens 5.000 EUR. Danach hob der Gesetzgeber den bis dahin einheitlichen Bußgeldrahmen auf und regelte zunächst in § 379 Abs. 4 AO und später in den Abs. 4–7 ein gestuftes Höchstmaß der Geld...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 21.12.2019[1] eingeführt worden und setzt Anhang IV der Richtlinie (EU) 2018/822[2] um, der seinerseits auf Action 12 des BEPS-Projekts der OECD beruht.[3] In diesem Anhang IV sind die Kennzeichen aufgeführt, die inhaltsgleich in § 138e Abs. 1, 2 AO aufgenommen worden sind. § 138e Abs. 3 AO mit der Definition der verbundenen Unternehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Hintergrund und Einordnung

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die konzeptionelle Idee eines länderbezogenen Ausweises bestimmter UN-Daten ist keinesfalls neu. Viele UN unterliegen bereits seit dem Jahr 2016 der Verpflichtung, einen länderbezogenen Bericht gemäß § 138a AO (Country-by-Country Reporting (CbCR)) zu erstellen und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Dieser hat seinen Urs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 11 Entwicklungen im (internationalen) Steuerrecht

Im internationalen Steuerrecht erfuhren die steuerlichen Regelungen zum Zinsabzug in den letzten Jahren erhöhte Aufmerksamkeit im Rahmen des durch die OECD initiierten sog. BEPS-Projekts ("Base Erosion and Profit Shifting"). Die Zielsetzung der teilnehmenden 62 Staaten bestand vornehmlich darin, den internationalen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Allgemeines

Tz. 406 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 1 KStG sind Entgelte für die Überlassung von Anteilen bei dem Entleiher in voller Höhe nabzb, wenn auf die Anteile bei dem Entleiher § 8b Abs 1 KStG und bei dem Verleiher § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG anzuwenden ist bzw bei dem Verleiher aus anderen Gründen oder auch nach ausl Vorschriften eine St-Freistellung der Bezüge aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Die erneute Änderung von § 8b Abs 5 KStG durch das UntStFG, IStR 2002, 150; Graf Kerssenbrock, § 8b Abs 5 KStG nach der "Lankhorst-Hohorst"-Entscheidung des EuGH, BB 2003, 2148; Körner, Das "Bosal" – Urt des EuGH – Vorgaben für die Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen des Beteiligungserwerbs, BB 2003, 2436; Richter, Krit Beurteilung der gewstlichen Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Sonderausgaben sind grundsätzlich nur von unbeschränkt Stpfl. abzuziehen. Für beschr. stpfl. Personen gilt § 10 EStG bis Vz 2016 vollen Umfangs nicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG a. F.). Nach bisheriger Auffassung verstieß diese Regelung grundsätzlich nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei beschr. Stpfl. in vollem Umfang im Ans...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.1 Normzweck und Bedeutung

Rz. 2 § 4i EStG steht im Zusammenhang mit dem Aktionspunkt 2 der am 5.10.2015 veröffentlichten OECD/G20-Empfehlungen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)", der Vorschläge zur Vermeidung der Nichtbesteuerung bzw. eines doppelten Abzugs aufgrund hybrider Gestaltungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten enthält. Hybride Gestaltungen knüpfen daran an, dass bei grenzübers...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.3 (Nochmalige) Gesetzesänderung ab 2017

Durch das BEPS I-Gesetz wurde durch die Einfügung von ‹soweit› statt ‹wenn› in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG für die Zukunft ab 2017 sichergestellt, dass die Regelung, falls Einkünfte im anderen Staat nur teilweise nicht besteuert werden oder nur teilweise einer geringen Besteuerung unterliegen, auf diesen Teil Anwendung findet. Ein vergleichbares Problem besteht bei den DBA-Rückf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.1 Begriff, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u. a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Ra...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.3 Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)

Infolge der Umsetzung des BEPS-Aktionsplans der OECD enthält das ATAD-UmsG auch Regelungen zur Neutralisierung der steuerlichen Effekte von hybriden Gestaltungen. Auch § 4k EStG regelt in Abs. 4 Gestaltungen mit sogenannten Double-Deduction-Inkongruenzen. Hierbei wird im Gegensatz zu den anderen Absätzen der Norm kein hybrides Element gefordert. Hinsichtlich Einzelheiten wird...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.8 Angaben aufgrund der Gesetze zur Mindestbesteuerung

Rz. 209 Das "Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG)"[1] setzt die zugrunde liegende RL (EU) 2022/2523 und damit die sog. Pillar-2-Besteuerung der OECD[2] in deutsches Recht um, wonach eine globale Mindestbesteuerung von 15 % auf alle erzielten Gewinne einzuhalten ist. Sofern diese Mindestbesteuerung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Literaturhinweise

Schnitger: Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214 Ott: Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge – Aktuelle Steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel, Stbg 2017, 105 Ditz/Quilitzsch: Die Änderungen im internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz, DStR 2017, 281 Liekenbrock: § 50i EStG reloaded! Was ist nun zu tun? DS...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Grundsätze

Nach § 20 Abs. 2 AStG erfolgt im Rahmen eines sog. Treaty overrides ein Übergang auf die Anrechnungsmethode – selbst wenn das DBA keinen Aktivitätsvorbehalt enthält, falls die Personengesellschaft "schädliche" Einkünfte erzielt, die bei einer Tochterkapitalgesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG führen würden. § 20 Abs. 2 AStG stellt somit ausländische ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.4 Die gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (sogenanntes BEPS-1-Gesetz) erfolgt sowohl eine Beschränkung des Abs. 1 als auch eine rückwirkende Änderung des § 50i Abs. 2 EStG. Im Detail zur Änderung des Abs. 1: Die Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG wird damit auf diejenigen Fälle begrenzt, in denen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Babucke, E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung, wistra 2024, 57; Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 1 Einführung

In den vergangenen Jahren haben rechtliche Gestaltungen, die eingesetzt werden, um Steuerschlupflöcher oder Steuersatzunterschiede zwischen verschiedenen Ländern auszunutzen, vielleicht nicht zugenommen; sie sind aber zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dabei werden allerdings Gestaltungen, die der offensichtlichen Steuerhinterziehung dienen und solche, die er...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 1. Hintergrund

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.[1] Die Bestimmung gilt darüber hinaus auch für Personengesellschaften.[2] Der Gesetzgeber hat diese Pflichten vor allem deshalb geschaffen, um die z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Nitzschke, Abzug von Sonder-BA beschränkt stpfl Mitunternehmer, Ubg 2015, 1; Schnitger, Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214; Prinz, Finanzierungsbezogene Sonder-BA eines im Ausland ansässigen Mitunternehmers, GmbHR 2017, 553; Bergmann, Double dip ade – Erste Einordnung des neuen § 4i EStG, FR 2017, 126; Kudert/Kahlenberg, Abzugsverbot für Sonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 4i EStG steht im Zusammenhang mit Aktionspunkt 2 des OECD/G20-Projekts "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)". Zielsetzung der Norm ist die Vermeidung eines doppelten BA-Abzugs (sog "Double Dip" bzw "Double Deduction") bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Inbound-Fall, der durch die in vielen ausländischen Staat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 385 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO i.V.m. § 138a AO i.d.F. des Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes[2] (s. Rz. 13) werden Verstöße gegen Übermittlungs- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung sog. länderbezogener Berichte geahndet. Ordnungswidrig handelt hiernach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig einer Berichts- bzw. Mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr