Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50d Abs. 9 Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Dr. Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: Cloer/Hagemann in Bordewin/Brand, § 50d EStG (Stand: Juli 2017); Boochs in Lademann, KStG, § 50d EStG (Stand: Oktober 2020); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG (Stand: Februar 2018); Gebhardt in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner, 6. Aufl. 2021, §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsprechungskorrektur durch das "BEPSUmsG" v. 20.12.2016

Rz. 8 [Autor/Stand] Erweiterung von Satz 1 und Neuregelung in Satz 4. Die von § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG in bestimmten Fällen (s. Rz. 1 f.) erfasste Nicht- oder Niedrigbesteuerung musste aufgrund seiner Formulierung ("wenn") für die gesamte Einkünftekategorie vorliegen. Um was es hierbei geht, lässt sich z.B. anhand von Dividenden verdeutlichen: Die minimale Besteuerung ledigl...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1 Gewerbesteuer

Rz. 242 Ab Erhebungszeitraum 2002 gilt gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG eine Kapitalgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, wenn die Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft im Sinne der §§ 14, 17 oder 18[1] KStG ist. Damit stimmen ab 2002 die Voraussetzungen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft vollständig überein, sodass für die ertragsteuerliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.1 Umsatzerlöse und sonstige Erträge aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen (§ 138a Abs. 2 Nr. 1a AO)

Rz. 29 In den Länderberichten sind Angaben zu konzerninternen Umsätzen und Erträgen unter den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten aufzuführen, in denen sie erzielt werden. Die Zahlen in der Berichterstattung sollen auf aggregierter Basis je Land erfolgen (Zusammenfassung zu einer einzigen Zahl für das Hoheitsgebiet) und nicht auf Grundlage konsolidierter Zahlen.[1] Dies gilt un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Inländische Konzernobergesellschaft als originäres bzw. vorrangiges berichtspflichtiges Unternehmen (§ 138a Abs. 1 AO)

Rz. 6 Als meldepflichtige Unternehmen gem. § 138a Abs. 1 AO kommen nur Unternehmen[1] mit Sitz[2] oder Geschäftsleitung[3] im Inland in Betracht, die einen Konzernabschluss aufstellen oder nach anderen Regelungen als nach den Steuergesetzen der Verpflichtung unterliegen (nach HGB, der IAS-Verordnung oder z. B. nach dem PublG), einen Konzernabschluss aufzustellen (sog. "inlän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.5 Im Wirtschaftsjahr für dieses Jahr gezahlte und zurückgestellte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1e AO)

Rz. 42 Zudem sind nach dem Gesetzeswortlaut mit einer gesonderten Position die für das betreffende Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern ("income tax accrued")[1] aller Konzerneinheiten gesondert für die jeweiligen Steuerhoheitsgebiete aufzuführen.[2] Gemeint sind hier sämtliche für das Wirtschaftsjahr geschuldete Ertragsteuern. Die Angabe soll "auf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.4 Im Wirtschaftsjahr gezahlte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1d AO)

Rz. 37 Zudem sind die im betreffenden Wirtschaftsjahr für dieses und für andere Zeiträume gezahlten Ertragsteuern (Englisch "income tax paid")[1] im Länderbericht aufzuführen. Die OECD führt in den Leitlinien aus, dass die im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern (ohne Periodenabgrenzung) dem Steuerbetrag entspricht, der während des Berichtswirtschaftsjahres tatsächlich en...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.1 Entstehung und rechtliche Grundlage für die Regelung nach § 138a AO

Rz. 1 § 138a AO schafft die Rechtsgrundlage und definiert die Vorgaben zu den Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten zum automatischen Austausch von länderbezogenen Berichten multinationaler Unternehmen (sog. "Country-by-Country Reporting", abgekürzt "CbCR"). Durch die Regelung werden international tätige Unternehmensgruppen zur Erstellung und Abgabe eines jährlichen länder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1 Allgemeine Übermittlungsfrist (§ 138a Abs. 6 S. 1 AO)

Rz. 60 Nach § 138a Abs. 6 Satz 1 AO ist die elektronische Übermittlung des länderbezogenen Berichts an das BZSt innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vorzunehmen, für das der länderbezogene Bericht zu erstellen ist. Die Jahresfrist gilt gleichermaßen für alle Berichtspflichtigen (Konzernobergesellschaften, beauftragte Gesellschaften und verpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.6 Jahresergebnis vor Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1f AO)

Rz. 45 Des Weiteren ist das aggregierte Jahresergebnis vor Ertragsteuern ("profit or loss before income tax")[1] für alle Unternehmen und Betriebsstätten des Konzerns anzugeben, die sich in einem Steuerhoheitsgebiet befinden. Hierbei sind auch alle außerordentlichen Erträge und Ausgaben einzubeziehen.[2] Dividendenerträge müssen entsprechend zu den Ausführungen zur Position ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.8 Einbehaltener Gewinn (§ 138a Abs. 2 Nr. 1h AO)

Rz. 51 Überdies sind Angaben zum einbehaltenen Gewinn, in der Gesetzesbegründung auf Englisch mit "accumulated earnings"[1] bezeichnet, erforderlich. Der einbehaltene Gewinn ist die Summe der Gewinnrücklagen (nach Ertragsteuern).[2] Die Summe der gesamten einbehaltenen Gewinne im betrachteten Steuerhoheitsgebiet ist für die Angabe aufzuaddieren. Fallen bei zwei oder mehr Kon...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.4 Behandlung vollkonsolidierter Personengesellschaften

Rz. 25 Der Gesetzestext zu § 138a AO und die Gesetzesbegründung lässt offen, wie Personengesellschaften im Rahmen des CbCR zu erfassen sind. Nach den Leitlinien der OECD richtet sich die grundsätzliche Einbeziehung von Personengesellschaften nach den handelsrechtlichen Konsolidierungsvorschriften für Rechnungslegungszwecke.[1] Soweit Personengesellschaften als konsolidierung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.2 Stand des OECD-Länderaustauschs

Rz. 5 Die OECD-/G20-Staaten haben einen länderübergreifenden Austausch der Steuerverwaltungen beschlossen, sodass der Austausch über die EU-Grenzen hinaus stattfinden soll. Einen Überblick über die weltweite Umsetzung der OECD-Vereinbarung vermittelt eine von der OECD veröffentlichte und regelmäßig aktualisierte Aufstellung aller teilnehmenden Länder.[1] Die OECD hat eine mu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1 Zuordnung von Konzerneinheiten zu einem Steuerhoheitsgebiet

Rz. 20 In der ersten Spalte des Musterformulars soll das berichtende multinationale Unternehmen alle Steuerhoheitsgebiete auflisten, in denen Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns steuerlich ansässig sind. Eine gesonderte Zeile soll für alle Geschäftseinheiten aufgenommen werden, die nach Auffassung des berichterstattenden Unternehmens in keinem Staat steuerlich an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 2 (§ 138a Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 55 Der § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO sieht eine Aufstellung mit den wichtigsten Wirtschaftstätigkeiten der Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns nach Steuerhoheitsgebieten und den dort ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten vor. Die Angaben zur den wirtschaftlichen Tätigkeiten sind in der Tabelle 2 in Bezug auf jede einzelne Konzerneinheit innerhalb eines Hoheitsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 1 (§ 138a Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 19 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Übersicht zu erstellen, wie sich die Geschäftstätigkeit des Konzerns auf die Steuerhoheitsgebiete verteilt, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten tätig ist. Nach OECD/EU ist es dem berichtenden multinationalen Unternehmen in Bezug auf die Quellen f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Auswertung, Nutzung und Speicherung der Daten (§ 138a Abs. 7 AO)

Rz. 66 Nach § 138a Abs. 7 S. 1 AO leitet das BZSt die Aufgabe die länderbezogenen Berichte, die ihm von den inländischen berichtsverpflichteten Konzerneinheiten übermittelt wurden, an die zuständige inländische Finanzbehörde weiter. Diese können die Berichte zur Risikoeinschätzung nutzen. Nach § 138a Abs. 7 S. 2 AO erfolgt auch die Weiterleitung durch das BZSt an die jeweilig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.1 Behandlung von Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 22 Führt ein in den Konzernabschluss einbezogenes Konzernunternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren anderen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gemeinschaftlich ein anderes Unternehmen, liegt ein Gemeinschaftsunternehmen i. S. d. § 310 Abs. 1 HGB vor. Gemeinschaftliche Führung bedeutet, dass keines der Unternehmen eine vorherrschende Stellung inneha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM (Vz 1996) auf 220 DM erhöht. Dies ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Änderung der Anzeige- und Mitteilungspflichten

Rz. 3 Die Anzeige- und Meldepflichten sind an geänderte Bedingungen angepasst worden: Seit Jahrzehnten wurde von der Möglichkeit einer Personenstands- und Betriebsaufnahme gem. §§ 134-136 AO a. F. kaum mehr Gebrauch gemacht. Die Regelungen waren weitgehend aus der Reichsabgabenordnung in die AO 1977 übernommen worden. Demnach waren Gemeinden grundsätzlich befugt, für die Fina...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit § 117d AO wurde erstmals eine Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung pseudonymisierter und anonymisierter Daten, die durch die internationale Amts- und Rechtshilfe gesammelt worden sind, geschaffen. Sie trat mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften am 18.12.2019 in Kraft.[1] Mit der Ne...mehr

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Staatenliste zur Anwendung des § 4j EStG veröffentlicht

Kommentar Zu Rechteüberlassungen nach § 4j EStG nimmt die Finanzverwaltung Stellung - dies insbesondere zur sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung im VZ 2018. Kern des BMF-Schreibens ist eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen. Neuregelung zu Rechteüberlassungen Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassunge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Allgemeiner automatischer Auskunftsaustausch

Das BEPS Projekt der OECD und die sog. Panama Leaks führten zur politischen Forderung auf mehr internationale Transparenz. Im Dezember 2014 nahm der Rat der Europäischen Union dann die Richtlinie 2014/107/EU an, die eine Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (die "EU-Amtshilferichtlinie") vorsieht. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Begünstigte Empfänger des Vermögens

Rn. 563 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zu begünstigende Vermögensübertragungen sind in jedem Fall zwischen Angehörigen, idR zwischen Eltern und deren Abkömmlingen, zulässig (vgl BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; BFH v 25.03.1992, BStBl II 1992, 803; BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 4). Dabei ist auch das Überspringen näherer Abkömmlinge, zB durch Vermögensüb...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 1 Überblick über das BEPS-Maßnahmen-Paket

Der im BEPS-Projekt verabschiedete Maßnahmenkatalog umfasst folgende Bereiche: ACTION 1 – Address the Tax Challenges of the Digital Economy – benötigt die digitale Wirtschaft neue Grundsätze? ACTION 2 – Neutralize the Effects of Hybrid Mismatch Arrangements – Beseitigung der Folgen von hybriden Finanzierungen und Rechtsformen. ACTION 3 – Strengthen CFC Rules – Verschärfung der...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5 Streitschlichtung (BEPS 14)

Das BEPS Teilprojekt Nr. 14 beschäftigt sich mit der Notwendigkeit der Streitbeilegung, da nach dem gesamten 'BEPS Projekt zu erwarten ist, dass sich die Fiski verstärkt um das Steueraufkommen eines international tätigkeigen Unternehmens streiten werden. Hierzu sollen die Regelungen über Verständigungs- und Schiedsverfahren verbessert werden. Verständigungsverfahren sind zwis...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2 Maßnahmen gegen Hybride Strukturen und Gestaltungen – BEPS Action 2

In dem fast 500 Seiten umfassenden Bericht zu "BEPS Action 2" greift die OECD die Thematik hybrider Gestaltungen auf. Die Nationalstaaten sollen sowohl zur Vermeidung weißer Einkünfte die Steuerfreiheit versagen, wenn im anderen Staat ein Betriebsausgabenabzug gewährt wird, als auch im zweiten Schritt den Betriebsausgabenabzug versagen, wenn bereits im anderen Staat abgezoge...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1 Erweiterung der Dokumentationsverpflichtungen (BEPS Action 13)

Kernaspekt des Abschlussberichts zu BEPS Maßnahme 13 ist die Empfehlung eines dreistufigen Aufbaus der Verrechnungspreisdokumentation, bestehend aus Stammdokumentation (Master File), landesspezifischer, unternehmensbezogener Dokumentation (Local File) und länderbezogenem Bericht, dem sog. Country by Country Report (CbCR). Die Eckwerte lassen sich wie folgt darstellen: 2.1.1 Stamm...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / Zusammenfassung

Überblick Im BEPS[1]-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgelegt und in sog....mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.3 Überlagerung durch die Entwicklungen in der EU

3.2.3.1 Empfehlung der Europäischen Kommission vom 28.1.2016 Die Kommission sprach am 28. Januar 2016 die Empfehlung aus, eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch auf Basis einer "Prüfung des Hauptzwecks" in die Doppelbesteuerungsabkommen untereinander und mit Drittstaaten aufzunehmen. Diese Empfehlung kann vom Rat nicht mehr verändert werden. Sie ist jedoch...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.1 Auskunftsaustausch nach BEPS Action 5

Ausgangspunkt des Abschlussberichts der OECD (S. 45 ff.) sind die Arbeiten des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP). Dieses schlägt einen spontaner Informationsaustausch nicht nur für individuelle Rulings, sondern auch für Advanced Pricing Agreements (APA), ex-post-Auskünfte und sonstige Verständigungen vor. Adressaten sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten sowohl der b...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7 Ausblick: ATAD – Die BEPS Umsetzungsrichtlinie der EU

7.1 Allgemeines Die Europäische Kommission (KOM) hat im Januar 2016 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung bestimmter OECD-Empfehlungen in der EU vorgelegt. Die hieraus resultierende Richtlinie 2016/1164/EU (Anti-Tax-Avoidance-Directive – ATAD) wurde am 12.07.2016 durch den ECOFIN angenommen. Im Oktober 2016 legte die KOM einen Änderungsvorschlag zur ATAD bezüglich hybr...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3 Umsetzung von BEPS in der deutschen Abkommenspolitik

Das BMF hat am 18.4.2013 die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA im Bereich der Steuern und Einkommen und Vermögen vorgestellt, aktuell gilt die Fassung vom 22.8.2013[1]. Das deutsche Abkommensnetz umfasst im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit 91DBA, die im Verhältnis zu 97 Staaten anwendbar sind (Stand: 1. Januar 2019). Ungeachtet des Einflusses der Ab...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deutschland – Gesetzgebung (BEPS I-Gesetz) und Entwicklungen in der Abkommenspolitik

Zusammenfassung Überblick Im BEPS[1]-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgel...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1 Neuregelung des Betriebsstättenbegriffs

Das ab 2018in Kraft getretene DBA Australien vom 12.11.2015 enthält als erstes deutsches DBA die wesentlichen Elemente der Neufassung des Art. 5 OECD-MA, die punktuell sicherstellen sollen, dass gewisse Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Betriebstättenbesteuerung nicht mehr möglich sind.[1] 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog) Tätigkeiten...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2 Allgemeine Missbrauchsverhinderungsregelungen

Allgemeine Missbrauchsbekämpfungsklauseln regeln keine konkreten Sachverhalte, sondern stellen Grundanforderungen an Personen oder Gestaltungen. Diese Vorschriften sollen auch künftige, noch nicht bekannte Steuervermeidungspraktiken verhindern. Am 5. Oktober 2015 stellte die OECD ihre Abschlussberichte zu dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekt vor. Der finale Be...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.5 Umsetzung für "Alt"-Doppelbesteuerungsabkommen

Dies soll durch das multinationale Instrument nach BEPS Action 15 erfolgen. Die Bundesregierung hat hierzu am 21.12.2016 der Unterzeichnung des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" zugestimmt. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.3 Vordrucke und Zweifelsfragen zum CbCR

Die OECD schlägt die Verwendung der nachfolgenden Muster vor: In der Praxis sind bereits folgende Zweifelsfragen zum CbCR aufgetreten: Bedeutet die Formulierung "…ausgehend vom Konzernabschluss...", dass nur der Konzernabschluss als Datenquelle zugelassen ist? Hierzu ist anzumerken, dass bereits nach den OECD-Anmerkungen wahlweise auch Einzelabschlüsse, andere regulatorische A...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3 Transparenz bei Rulings – BEPS Action 5

Die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes setzt die vom Europäischen Rat am 8.12.2015 beschlossene Änderung der EU-Amtshilferichtlinie[1] in das nationale Recht um. Hintergrund sind die Bemühungen um verstärkte Transparenz; danach sollen innerhalb der Europäischen Union sog. Rulings (Vorbescheide und Vorabverständigungen) zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden. Die R...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 4 Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken i. Z. m. Rechteüberlassungen ("Lizenzschranke")

Die BEPS-Umsetzung wurde im Jahr 2017 fortgesetzt. Die Bundesregierung hat hierzu am 19.12.2016 als Reaktion auf die Forderung des Bundesrats den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken in Zusammenhang mit Rechteüberlassungen, d. h. die faktische Einführung einer deutschen "Lizenzschranke" vorgestellt. Dieses Gesetz ist in seiner Finalfassung zum 1.1.2018 in ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog)

Tätigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestände galten, müssen ausnahmslos vorbereitender Art sein oder Hilfstätigkeiten darstellen[1]. Beispiele sind vor allem Warenlager beim Auftragsfertiger oder Informationsbüros bei Einkaufsgesellschaften.mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3 Mitteilungspflichten multinationaler Unternehmen (Country by Country Reporting – CbCR)

Mit der Norm des § 138a AO erfolgte eine Umsetzung des BEPS Aktionspunkts 13. Dieser sieht neben den vorgenannten standardisierte Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise für multinational tätige Unternehmen den Austausch länderbezogener Berichte zwischen den teilnehmenden Staaten vor. Für den internationalen Austausch wurde hierzu der Entwurf für eine "...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.5 Länderübersichten

Wie schon bisher ist bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen nicht ausschließlich oder vorrangig auf das deutsche Recht abzustellen. Vielmehr muss sich ein Report im Zweifel an den ggf. strengeren Anforderungen des anderen betroffenen Staates (der Mutter- oder Tochtergesellschaft) orientieren. Als Arbeitshilfe nachfolgend der Stand der Umsetzung von BEPS 13 in anderen L...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.2 Auskunftsaustausch in der EU

Gegenüber der BEPS 5-Umsetzung ergeben sich folgende Unterschiede: a) Zeitlicher Anwendungsbereich: Die Neuregelung ist grundsätzlich anwendbar auf alle Neufälle ab 1.1.2017. Altfälle ab 1.1.2012 sind mit folgenden Einzelvorgaben meldepflichtig: Für Altregelungen, die innerhalb dieser 5 Jahre nicht geändert oder erneuert wurden, besteht nach derzeitigem Stand nur die Vorlagepfl...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.4 Kommissionärsmodell

Ein Kommissionär wird künftig grundsätzlich als abhängiger Vertreter behandelt, wenn dieser seine Tätigkeit "exclusively or almost exclusively" für verbundene Unternehmen "for the transfer of ownership…" or "for the provision of services" ausübt.[1] Nach dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 7 gilt eine Person als unabhängiger Vertreter, wenn sie im Rahmen ihrer gewöhnlichen Gesch...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.3.1 Empfehlung der Europäischen Kommission vom 28.1.2016

Die Kommission sprach am 28. Januar 2016 die Empfehlung aus, eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch auf Basis einer "Prüfung des Hauptzwecks" in die Doppelbesteuerungsabkommen untereinander und mit Drittstaaten aufzunehmen. Diese Empfehlung kann vom Rat nicht mehr verändert werden. Sie ist jedoch unverbindlich. Die Empfehlung[1] lautet wie folgt: Unbeschad...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 6 Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

6.1 EU-Richtlinien Nach der DAC6- EU-RL[1] sind Intermediäre, insbesondere Berater als auch (nachrangig) Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitenden Gestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, die per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die grundsätzlich verpflichteten Intermediäre (u. ...mehr