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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

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Rz. 1

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Monaco, > Andorra und > Spanien und liegt im Westen am Atlantischen Ozean.

Frankreich ist von Beginn an Mitgliedstaat der > Europäische Union und verwendet als Währung den > Euro. Frankreich ist ferner eines der Gründungsmitglieder der > NATO.

 

Rz. 1/1

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe – BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BStBl 1990 I, 413; 1991 I, 93), das Zusatzabkommen vom 20.10.2001 (Abschaffung der französischen Steuergutschrift für Dividenden "avoir fiscal" – BGBl 2002 II, 2370 = BStBl 2002 I, 891; 2003 I, 383) sowie das Zusatzabkommen (nachfolgend kurz: ZA) vom 31.03.2015 (vgl das Zustimmungsgesetz vom 20.11.2015, BGBl 2015 II, 1332), das nach seinem Art XVIII ab dem VZ 2016 anzuwenden ist. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten ua zu einem Fiskalausgleich (> Rz 9/1 und > Rz 9/2). Mit Stand vom 01.01.2025 befindet sich ein Revisionsabkommen in Verhandlung (vgl BMF vom 20.01.2025, BStBl 2025 I, 291).

Ergänzt werden die bilateralen Abkommen durch die Verständigung über die Abkommensberechtigung der Länder und anderer Gebietskörperschaften (vgl BMF vom 15.01.2009, BStBl 2009 I, 37) und die Technische Vereinbarung über die E...

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    580
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