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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Monaco

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Rz. 1

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Das Fürstentum Monaco (Hauptstadt: Monaco; Amtssprache: Französisch) ist ein Stadtstaat in Südeuropa. Monaco ist von > Frankreich umschlossen und liegt am Mittelmeer nahe der Grenze zu > Italien. Monaco gehört weder zur > Europäische Union noch zum > Europäischer Wirtschaftsraum (vgl auch > Rz 3), verwendet jedoch den > Euro als Währung.

Ein allgemeines Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung zu Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit dem Fürstentum Monaco besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2024 ist auch keines geplant (BMF vom 15.01.2024, BStBl 2024 I, 193). Das DBA mit Frankreich ist trotz enger wirtschaftlicher Verflechtungen nicht anwendbar (BFH 206, 68 = BStBl 2004 II, 1047 aE). Es besteht aber ein Abkommen über den Informationsaustausch vom 27.07.2010, BGBl 2011 II, 653 [654], das am 09.12.2011 in Kraft getreten (vgl BGBl 2012 II, 92) und seit dem 01.01.2012 grundsätzlich anwendbar ist; zum Inhalt vgl BStBl 2017 I, 73. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung > Ausland Rz 25 ff und > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Anrechenbar ist nur die in Monaco erhobene impôt sur les bénéfices des activités industrielles et commerciales (Steuer auf gewerbliche Gewinne – vgl amtl ESt-Handbuch Anh 12 II). Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar. Zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten vgl AEAO zu § 122 Tz 1.8.4.

 

Rz. 2

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Monaco gehört zur Ländergruppe 1 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen für das Fürstentum Monaco > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Kein Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 04.01.2024, BStBl 2024 I, 155).

 

Rz. 3

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Weil Monaco weder zur > Europäische Union Rz 1 noch zum > Europäischer Wirtschaftsraum gehört (> Rz 1), ist § 1a EStG nicht anwendbar (> Unbesch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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