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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Euro

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Rz. 1

Stand: EL 147 – ET: 06/2026

Seit 1999 bilden Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien eine Währungsunion; 2000 kam Griechenland hinzu; 2007 Slowenien, 2008 Malta und Zypern, 2009 die Slowakei, 2011 Estland, 2014 Lettland und 2015 Litauen, 2023 Kroatien und 2026 Bulgarien. Darüber hinaus benutzen mehrere Staaten außerhalb der EU den Euro als ihre offizielle Währung (assoziierte Euronutzer). Um auch eigene Münzen prägen zu dürfen, benötigen diese Staaten ein Abkommen mit der EU oder einem Mitgliedstaat der EU. Derartige Abkommen gibt es mit Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan. Montenegro und der Kosovo benutzen den Euro ohne Abkommen mit der EU, wobei im Kosovo auch noch der Serbische Dinar im Umlauf ist.

Die gemeinsame Währung dieser Staaten – Eurozone – ist der Euro (1 Euro = 100 Cent).

Die anderen der EU beigetretenen Staaten – Polen, Rumänien, Tschechien, Ungarn – werden erst nach einer Weiterentwicklung ihrer Volkswirtschaften ihre nationalen Währungen in den Euro konvertieren. In den EU-Mitgliedstaaten Dänemark und Schweden und darüber hinaus in den EWR-Mitgliedstaaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) besteht derzeit nicht die Absicht, die nationale Währung zugunsten des Euro aufzugeben.

 

Rz. 2

Stand: EL 147 – ET: 06/2026

In Deutschland wurden die Folgen der Währungsumstellung auf das Bilanz- und Börsenrecht, auf das Währungs- und Preisrecht, auf das Mahnverfahren und das Gesellschaftsrecht gesetzlich geregelt. Vgl das Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz – Euro EG) vom 09.06.1998 (BGBl 1998 I, 1242). Die im EStG und anderen Steuergesetzen in DM ausgewiesenen Beträge sind mit dem Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge – Steuereuroglättungs...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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