Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Euro

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 1

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Seit 1999 bilden Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien eine Währungsunion; 2000 kam Griechenland hinzu; 2007 Slowenien, 2008 Malta und Zypern, 2009 die Slowakei, 2011 Estland, 2014 Lettland und 2015 Litauen. Darüber hinaus benutzen mehrere Staaten außerhalb der EU den Euro als ihre offizielle Währung (assoziierte Euronutzer). Um auch eigene Münzen prägen zu dürfen, benötigen diese Staaten ein Abkommen mit der EU oder einem Mitgliedstaat der EU. Derartige Abkommen gibt es mit Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan. Montenegro und der Kosovo benutzen den Euro ohne Abkommen mit der EU, wobei im Kosovo auch noch der Serbische Dinar im Umlauf ist.

Die gemeinsame Währung dieser Staaten – Eurozone – ist der Euro (1 Euro = 100 Cent).

Die anderen der EU beigetretenen Staaten – Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Tschechien, Ungarn – werden erst nach einer Weiterentwicklung ihrer Volkswirtschaften ihre nationalen Währungen in den Euro konvertieren. Im mit Stand vom 24.09.2019 "noch EU-Mitgliedstaat" Großbritannien sowie in den EU-Mitgliedstaaten Dänemark und Schweden und darüber hinaus in den EWR-Mitgliedstaaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) besteht derzeit nicht die Absicht, die nationale Währung zugunsten des Euro aufzugeben.

 

Rz. 2

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

In Deutschland wurden die Folgen der Währungsumstellung auf das Bilanz- und Börsenrecht, auf das Währungs- und Preisrecht, auf das Mahnverfahren und das Gesellschaftsrecht gesetzlich geregelt. Vgl das Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz – Euro EG) vom 09.06.1998 (BGBl 1998 I, 1242). Die im EStG und anderen Steuergesetzen in DM ausgewiesenen Beträge sind mit dem Gesetz zur Umrechnung un...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Lohnsteuerhilfeverein: Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung voraus
    2
  • Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.25 § 14 EStG (Veräußerung des Betriebs)
    1
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 28.2.2026) / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Sauer, SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit / 2.9.1 Verfahren bei Eintritt von Arbeitslosigkeit
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.8.2 Wesen der Vollmachtserteilung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Kommentar: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Bild: Haufe Shop

Konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet bieten die beiden Bände eine verlässliche Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Viele Beispiele und Übersichten geben einen umfassenden Zugriff auf die komplexe Gesetzesmaterie.


Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Guayana
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Guayana

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Nach der im Norden Südamerikas gelegenen Bergregion Guayana, die zum Teil in > Venezuela und > Brasilien liegt, wurden mehrere Staatsgebiete benannt. Das gilt insbesondere für > Guyana (früher: Britisch Guayana) und dem zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren