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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Griechenland

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Rz. 1

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Die Hellenische Republik (deutsch: Griechenland; Hauptstadt: Athen; Amtssprache: Griechisch) ist ein Staat in Südosteuropa. Griechenland grenzt im Nordwesten an > Albanien, im Norden an > Nordmazedonien und > Bulgarien, im Nordosten an die > Türkei und liegt im Übrigen am – bzw die zahlreichen Inseln: im – Mittelmeer.

Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 18.04.1966 mit Zustimmungsgesetz vom 18.02.1967 (BGBl 1967 II, 852 = BStBl 1967 I, 50), das am 08.12.1967 in Kraft getreten ist (BGBl 1968 II, 30 = BStBl 1968 I, 296). Das Abkommen ist in deutscher, griechischer und englischer Sprache gefasst. Bei unterschiedlicher Auslegung des deutschen und griechischen Textes ist der englische Wortlaut maßgebend.

Das nunmehr bereits mehrere Jahrzehnte alte DBA weicht in seiner Abfassung und Gliederung in einigen Punkten insbesondere vom heutigen Standard nach dem aktuellen OECD-MA ab. So regelt zB Art XI allgemein "Einkünfte aus Arbeit", sowohl für selbständige Tätigkeit, freie Berufe sowie Künstler, Sportler und Musiker, als auch für Arbeitnehmer sowie für Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder.

Das DBA wurde von Deutschland für eine Modifikation durch das MLI benannt und durch das BEPS-MLI-Anwendungsgesetz geändert (> Doppelbesteuerung Rz 303 ff); zudem ist mit Stand vom 01.01.2025 ein nicht rückwirkend geltendes Revisionsabkommen geplant, zu dem aber noch keine weiteren Angaben zum Sachstand bekannt gemacht worden sind (vgl BMF vom 20.01.2025, BStBl 2025 I, 291).

Griechenland ist Mitgliedstaat der > Europäische Union sowie der > NATO und verwendet als Währung den > Euro.

 

Rz. 2

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Das DBA (> Rz 1) gilt sachlich ua für die ESt/LSt sowie für Steuern gleicher oder ähnlicher Art (Art I), räumlich für die Bund...

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