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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

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Rz. 1

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im Süden.

Seit dem VZ 2011 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 19.09.2011 (BGBl 2012 II, 527) nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 24.05.2012 (BGBl 2012 II, 526 = BStBl 2013 I, 373), das am 01.08.2012 in Kraft getreten ist (BGBl 2013 II 329 = BStBl 2013 I, 387). Das Abkommen entspricht im Wesentlichen der seinerzeitigen Fassung des OECD-MA (> Doppelbesteuerung Rz 110 ff). Es wurde in deutscher, türkischer und englischer Sprache gefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des deutschen und des türkischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.

Mit Stand vom 01.01.2025 ist kein neues Abkommen oder (Revisions-)Protokoll geplant (vgl BMF vom 20.01.2025, BStBl 2025 I, 291). Die Türkei ist kein Mitgliedstaat, jedoch bereits seit 1999 Beitrittskandidat zur > Europäische Union. Mit Blick auf die innen- und außenpolitischen Entwicklungen des Landes in den vergangenen Jahren ist ein Beitritt aktuell indes nicht absehbar. Die Türkei ist allerdings bereits seit dem 18.02.1952 Mitgliedstaat der > NATO. Währung ist die Türkische Lira (TRY).

 

Rz. 2

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Das DBA (> Rz 1) gilt sachlich ua für die Steuern vom Einkommen, in Deutschland einschließlich der darauf erhobenen Zuschläge. In der Türkei sind das neben der im Abkommen genannten ESt (Gelir Vergisi) auch die später eingeführte ‚Additional Income and Corporation Tax’...

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