Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG, SolzG § 6 Anwendungsvorschrift

Rz. 1 Die ursprüngliche Fassung des SolZG enthielt keine besonderen Vorschriften über das Inkrafttreten. Stattdessen war in § 3 SolZG bestimmt, dass Bemessungsgrundlage nur die ab Vz 1995 festgesetzte ESt oder KSt (bzw. die erhobene LSt) war. Damit war mit genügender Klarheit ausgedrückt, dass der ­SolZ ab Vz 1995 zu erheben war. Die Änderungen des SolZG durch das JStG 1996 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 SolZG bildet die Kernvorschrift des Solidaritätszuschlaggesetzes. In den sechs Nummern des Absatzes 1 werden für alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen die Bemessungsgrundlagen festgelegt. Die wesentliche Vorschrift ist dabei Nr. 1 mit der Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KSt. Da die meisten Stpfl. regelmäßig veranlagt werden, richtet sich die Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.3 Bemessungsgrundlage bei der Lohnsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2a SolZG)

Rz. 23 § 3 Abs. 1 Nr. 3 SolZG enthält die Bemessungsgrundlage für die LSt i. V. m. § 3 Abs. 2a SolZG, der durch das G. v. 21.12.2000[1] eingefügt und mehrfach, zuletzt durch das WachstBeschlG[2] geändert worden ist.Maßgebend ist danach der Arbeitslohn, wie er auch beim LSt-Abzug zugrunde gelegt wird. Der für den LSt-Abzug vom laufenden Arbeitslohn zugrunde zu legende Jahresa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines und Systematik

Rz. 1 Durch Art. 31 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) v. 23.6.1993[1] wurde zum 1.1.1995 erneut ein Solidaritätszuschlag eingeführt, nachdem der vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 befristete SolZ ausgelaufen war. Seiner Rechtsnatur nach ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG. Er ist eine selbstständige ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zu Vorschriften des EStG und KStG

Rz. 49 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3 a EStG, § 12 KStG. Das Verhältnis von § 50 i zu den Entstrickungsnormen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3 a EStG, § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG) ist essentiell. Nach hier vertretener Auffassung ist § 50 i als lex specialis vorrangig vor den allgemeinen Entstrickungsnormen anzuwenden. Nach diesem Gesetzesvers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hintergrund

Rz. 140 [Autor/Stand] Entschärfung des alten Absatzes 2 durch das BEPS-UmsG I. Der Gesetzgeber hat § 50i Abs. 2 mit dem sog. BEPS-UmsG I[2] entschärft. Die Zwangsbesteuerung von stillen Reserven nach § 50i Abs. 2 EStG i.d.F. des KroatienAnpG im Falle von Umwandlungen, Einbringungen, unentgeltlichen Anteilstransaktionen nach § 6 Abs. 3 EStG, Übertragungen nach § 6 Abs. 5 EStG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gescheitertes JStG 2013. Auslöser der Debatte über die Einführung von § 50 i war die Rspr. des BFH, wonach entgegen der früheren Verwaltungsauffassung eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG mit ausländischen Gesellschaftern keinen abkommensrechtlich gesicherten Anspruch Deutschlands zur umfassenden Besteuerung des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Verhältnis zum UmwStG

Rz. 55 [Autor/Stand] Verhältnis zu den Bewertungswahlrechten nach §§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 2, 20 Abs. 2, 24 Abs. 2 UmwStG. Seit der rückwirkenden Änderung von § 50i Abs. 2 durch das BEPS-UmsG I werden Umwandlungen und Einbringungen i.S. des § 1 UmwStG betreffend das Betriebsvermögen der § 50i-Gesellschaft oder betreffend die Anteile an der § 50i-Gesellschaft nicht mehr per se zw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50i EStG Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm. und Steuerberater Dr. Bernhard Liekenbrock, Köln Literaturverzeichnis Benz/Böhmer, Das BMF-Schreiben zu § 50 i Abs. 2 EStG, DStR 2016, 145; Bilitewski/Schifferdecker, Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen in Drittstaaten, Ubg 2013, 559; Bodden, Die Neuregelungen des § 50 i EStG durch d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Rückwirkung von § 50 i Abs. 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 4)

Rz. 39 [Autor/Stand] Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach dem 31.12.2013. Im Jahr 2014 wurde § 50 i im Zuge des KroatienAnpG[2] um einen zweiten Absatz angereichert, der eine Zwangsbesteuerung der in den von § 50 i erfassten Wirtschaftsgütern und Anteilen ruhenden stillen Reserven bei bestimmten Umwandlungs- und Einbringungsvorgängen, bei steuerneutralen Überführungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 90.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 1 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle gelten fortan solche Strukturen, bei denen vor dem 29.6.2013 die Wirtschaftsgüter bzw. Anteile steuerneutral i.S. der Nummern 1 und 2 in das Betriebsvermögen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 [Autor/Stand] Nach dem 31.12.2013 vereinbarte Einbringungen. Nach § 52 Abs. 48 Satz 4 EStG ist der mit dem BEPS-UmsG I im Dezember 2016 neugefasste Abs. 2 erstmals für Einbringungen anzuwenden, bei denen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2013 geschlossen worden ist. Die Neufassung knüpft an den zeitlichen Anwendungsbereich der Vorfassung an, wonach die Einbringu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Anteilsgewährung an Personengesellschaft, die vor Einbringung auch originär gewerblich tätig oder an einer Personengesellschaft mitunternehmerisch beteiligt war

Rz. 105 [Autor/Stand] Hintergrund der Übertragungsfiktion. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 2 gilt als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auch die Gewährung neuer Anteile an diese Personengesellschaft im Rahmen der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine Körpersc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 112.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 2 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle für Zwecke der Übertragungsfiktion nach Satz 2 gelten fortan solche Einbringungen, bei denen die vor dem 29.6.2013 erhaltenen Anteile (Satz 2 Nr. 1) bereits...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 60 [Autor/Stand] Vermögenszugang vor dem 29.6.2013 und Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017. § 50 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 ist in allen Fällen anwendbar, in denen Wirtschaftsgüter und Anteile i.S. des § 17 EStG vor dem 29.6.2013 (Tag der Verkündung des AmtshilfeRLUmsG, mit dem § 50 i a.F. eingeführt wurde) ohne Besteuerung der stillen Reserven in das ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 1)

Rz. 28 [Autor/Stand] Rückwirkende Tatbestandserweiterung. § 50 i Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine gesetzliche Fiktion, wodurch ein nicht vom Wortlaut des § 50 i Abs. 1 Satz 1 erfasster Sachverhalt (Buchwerteinbringung i.S. des § 20 UmwStG durch die Personengesellschaft) als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 fingiert wird....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens und Anteile i.S. des § 17 EStG (Satz 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] Gegenstand der Übertragung oder Überführung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 müssen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i.S. des § 17 EStG auf die Personengesellschaft übertragen oder überführt werden. Damit ist § 50 i mit Ausnahme der Anteile i.S. des § 17 EStG nicht auf sonstige Wirtschaftsgüter des Privatvermögens anzuwenden, die Gegenstand ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 67 [Autor/Stand] Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG. § 50 i erfasst nur Übertragungen oder Überführungen in das Betriebsvermögen einer gewerblich infizierten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 1) oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2). Der Gesetzgeber sieht insb. in diesen Fällen sein Besteuerungsrecht gefährdet (Anm. 8 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 1 (§ 52 Abs. 48 Satz 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Rückwirkende Gesetzesänderung durch AmtshilfeRLUmsG. § 50 i Abs. 1 Satz 1 verhindert nach hier vertretener Auffassung (1.) die Entstrickung von Wirtschaftsgütern und Anteilen i.S. des § 17 EStG, die vor dem 29.6.2013 ohne Besteuerung der stillen Reserven in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 bzw. eines Besitzunternehmens...mehr

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Anforderungen an die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten

Kommentar Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016, BGBl 2016 I S. 3000 ist auch neu geregelt worden, unter welchen Voraussetzungen ein multinational tätige Unternehmensgruppe einen länderbezogenen Bericht zu erstellen und abzugeben hat. Hierzu wurde ein neuer § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / XIV. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS-UmsG) v. 20.12.2016 (BGBl. I 2016, 3000)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 BT-Drucks. 18/9536) Artikel 11 Änderung des Gewerbesteuergesetzes 2. Dem § 7 werden die folgenden Sätze angefügt: "Hinzurechnungsbeträge im Sinne des § 10 Absatz 1 des Außensteuergesetzes sind Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Einkünfte im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Außensteuergesetzes gelten al...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 1.12.2016(BR-Drucks. 717/16)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/10506 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen – Drucksachen 18/9536, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 30.11.2016 (BT-Drucks. 18/10506)

Artikel 16 Änderung des Gewerbesteuergesetzes 4. unverändertmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 BT-Drucks. 18/9536)

Artikel 11 Änderung des Gewerbesteuergesetzes 2. Dem § 7 werden die folgenden Sätze angefügt: "Hinzurechnungsbeträge im Sinne des § 10 Absatz 1 des Außensteuergesetzes sind Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Einkünfte im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Außensteuergesetzes gelten als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt; das gilt auch, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Beschluss des Bundesrates v. 16.12.2016(BR-Drucks. 717/16 [B])

Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 Satz 2 sowie Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Unterrichtung durch die Bundesregierung – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 12.10.2016 (BT-Drucks. 18/9956)

16. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 (§§ 7 und 9 GewStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 11 Nummer 2 und 4 vorgesehenen Änderungen ausreichen, um die in der Praxis vermehrt auftretenden (Gewerbesteuer-) Vermeidungsmodelle durch Zwischenschaltung ausländischer Personengesellschaften zielgenau zu erfassen. Begründung: In mehreren ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / Inhaltsverzeichnis

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / Fundstellensynopse

Mit der Lieferung 80 (November 2016) ist die Kommentierung des § 14 AStG vollständig neu bearbeitet worden. Dadurch haben sich die Inhalte früherer Randzahlen und der neuen Randzahlen teilweise stark gegeneinander verschoben. Die nachstehende Synopse ermöglicht es, Erläuterungen aus der Altkommentierung – soweit noch vorhanden und nicht mehr unter der alten Randzahl abgedruc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
EuGH-Vorlage: Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass eine zum 31. Dezember 1993 im Zusammenhang mit Direktinvestitionen bestehende Beschränkung des Kapitalverkehrs mit dritten Ländern durch einen Mitgliedstaat auch dann nicht von Art. 56 EG (je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Drittstaatensteuern (2. Alt.)

Rz. 308 [Autor/Stand] Quellenstaat der Einkünfte. Nach § 34 c Abs. 3 können ausländische Steuern abgezogen werden, die ein Staat erhebt, der nach § 34 d EStG nicht als Ursprungsstaat der Einkünfte anzusehen ist (vgl. Anm. 145 ff.). Der Gesetzgeber dachte insbes. an Quellensteuern auf Liefergewinne, wobei nach § 34 d EStG der Liefergewinn regelmäßig nicht in dem Staat zu erfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Keine Entsprechung der Bemessungsgrundlage (3. Alt.)

Rz. 314 [Autor/Stand] Ausländische Steuern auf inländische Liefergewinne. Nach der dritten Alternative werden ausländische Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen, die auf Einkünfte erhoben werden, die nach § 34 d EStG keine ausländischen Einkünfte sind. Hierunter fallen insbes. Steuern auf Liefergewinne, die ein inländisches Unternehmen erzielt und die nach § 34 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unzulässiger Informationsaustausch aufgrund des Steuergeheimnisses

Leitsatz Der BEPS-Aktionsplan rechtfertigt keinen allgemeinen Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden. Sachverhalt Antragsteller war ein Unternehmen aus dem Bereich der digitalen Wirtschaft. Mit Schreiben vom 28. August 2014 unterrichtete das Finanzamt den Antragsteller darüber, dass es einen Informationsaustausch mit ausländischen Finanzbehörden zwecks Erstell...mehr

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zerb 1/2014, Mobile Unterne... / II. Der Standortfaktor Deutschland

Herr Sell stellte klar, dass die Bundesrepublik in den letzten fünfzehn Jahren ihre steuerpolitischen Hausaufgaben im Wesentlichen gemacht habe. Im letzten Jahr habe man Steuereinnahmen von knapp über 600 Mrd. EUR erzielt. In diesem Jahr werde nach derzeitigem Stand sogar ein Aufkommen von etwa 615 Mrd. EUR erwartet. Warum man vor diesem Hintergrund jetzt etwas Grundlegendes...mehr

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zerb 1/2014, Mobile Unterne... / 1. Hohe Anforderungen an die Steuerabteilungen der Unternehmen

Herr Dr. Kaeser begann seinen Vortrag mit der Feststellung, dass die Diskussionen um BEPS, Offshore-Leaks u. Ä. die Mobilität von Unternehmen in ein falsches Licht rückten. Wer die öffentliche Diskussion verfolge, müsse annehmen, dass es bei Standortentscheidungen nur noch um Guernsey, die Cayman Islands oder ähnliche Orte gehe. Ausschlaggebend für die Unternehmen sei dagege...mehr

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zerb 1/2014, Mobile Unterne... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Herr Eigenthaler [12] dankte für die Betonung einer gut ausgebildeten und funktionsfähigen Steuerverwaltung als Standortvorteil. Eine Betriebsprüfung dürfe nicht als Gegner, sondern müsse als Partner im Rahmen einer vernünftigen Steuerverwaltung begriffen werden. Gleiches gelte für die Mitarbeiter im Innendienst, die die verbindlichen Auskünfte bearbeiteten. Hinsichtlich der ...mehr

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VP-Dokumentation / 3 Datenbankanalysen

Gibt es den einen „richtigen” VP? Nein. Im Bereich der Angemessenheitsanalyse von VP gibt es nicht den einen „richtigen” VP, sondern es gilt zu prüfen, ob der tatsächliche VP innerhalb einer Bandbreite von fremdüblichen Preisen/Margen liegt, die unabhängige fremde Dritte untereinander vereinbaren würden. Bei welchen VP Methoden kann/muss man auf interne/externe Daten zurückgre...mehr

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ZAP 2/2019, Anwaltsmagazin / 3 Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung

Die EU-Kommission hat auf das Inkrafttreten neuer Vorschriften hingewiesen, mit denen die gängigsten Praktiken zur Vermeidung der Körperschaftsteuer unterbunden werden sollen. Verpflichtet sind alle EU-Mitgliedstaaten, die seit dem 1. Januar neue rechtsverbindliche Maßnahmen anwenden müssen, welche auf die wichtigsten Formen der Steuervermeidung durch große multinationale Un...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Aktuelle Schwerpunktthemen / Management Reporting im Wandel - Wie KI, ESG und Self Service das Berichtswesen verändern

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ZAP 5/2015, Anwaltsmagazin / Aktionsplan der Finanzminister gegen Steuerflucht

Im Kampf gegen die Steuerflucht haben die Finanzminister und Notenbankchefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (sog. G20- und OECD-Länder) Fortschritte erzielt. Bei ihrem Treffen in Istanbul einigten sie sich auf konkrete Schritte. So wollen die Staaten beim automatischen Austausch von Steuerdaten enger zusammenarbeiten. Bis Ende des Jahres wollen die G20- und die O...mehr

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VP-Dokumentation / Zusammenfassung

In diesem Kapitel wird das Thema Erstellung einer VP-Dokumentation erläutert.[1] Abb. 76: Verrechnungspreiszyklus – Compliance Das Thema VP-Dokumentation ist außerordentlich umfangreich und es „feierte” in Deutschland in 2013 bereits sein „zehnjähriges Jubiläum”. Insofern liegen umfassende Erfahrungen und Erläuterungen von Seiten der Finanzverwaltungen, der Unternehmen und der...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
VP-Dokumentation / 1 Aus deutscher Sicht

Die nachfolgenden zwei Kapitel beschreiben die gesetzlichen VP-Dokumentationsvorschriften, die Sanktionen bei Nichterfüllung der Vorschriften sowie den Inhalt einer VP-Dokumentation auf Basis der deutschen Rechtsgrundlagen. Während des Verfassens dieser Auflage sind die finalen BEPS Berichte zu Aktionspunkt 13 zwar veröffentlicht, aber noch nicht in deutsches Recht umgesetzt...mehr

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VP-Dokumentation / 4 Praxisbericht VP-Dokumentation

Ziel Das Ziel der U AG ist es darzustellen, dass der Fremdvergleichsgrundsatz bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eingehalten wird. Dadurch sollen zum einen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllt werden, in denen die Unternehmensgruppe konzernintern (grenzüberschreitend oder intranational) tätig ist. Weiterhin können a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
VP-Dokumentation / 2 Aus internationaler Sicht

Mittlerweile haben fast alle Industriestaaten VP-Dokumentationsvorschriften eingeführt und die meisten sanktionieren das Nichtvorhandensein oder die Unverwertbarkeit von VP-Dokumentationen. Eine umfangreiche Übersicht in der Anlage 2[1] beantwortet folgende Fragen für 84 Staaten: VP-Dokumentation 1.1. Gibt es grundsätzlich keine VP-Dokumentationsvorschriften? 1.2. Muss die VP-D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
VP-Dokumentation / 2.3 Country-by-Country-Reporting

Nun kommen wir zu einem Thema bzw. zu einer Begrifflichkeit, die in 2015 wohl sehr hohe Chancen auf den Titel des (steuerlichen) Unworts des Jahres hätte. Es handelt sich um ein sehr aktuelles praxisrelevantes Thema, das erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben könnte: Es geht um die Ausgestaltung der relativ harmlos anmutenden Maßnahme Nr. 13 „Überprüfung der Verrechnu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
VP-Dokumentation / 2.1 Master File

Welche Inhalte sollte ein typisches Master File enthalten? Das Masterfile wird zentral und identisch für alle Konzerngesellschaften erstellt. Es wird nicht lokal angepasst. Es ist das übergeordnete Dokument für alle Localfiles und zieht alle konzernweit zutreffenden Informationen „vor die Klammer”. Es enthält i. d. R. folgende wesentliche Kapitel: Industrieanalyse: weltweit, reg...mehr