Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.8 Auswirkungen des BEPS-Reports der OECD und der nationalen Umsetzung

Tz. 1718 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die OECD beschäftigt sich iR der Action 2 des BEPS-Projekts nicht nur mit hybriden Finanzierungen sondern auch hybriden Strukturen. Tz. 1719–1726 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1185 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch das BEPS-Projekt der OECD sollen sich folgende Änderungen in der Abkommenspolitik (OECD-MA) ergeben: 4.4.5.2.4.1 Wegfall des Merkmals der Abschlussvollmacht Tz. 1185a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch umfassende Vorbereitungshandlungen sollen künftig eine Vertreter-BetrSt begründen, "…habitually concludes contracts or habitually plays the ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.1.2 Die aktuellen Entwicklungen bei der OECD – Auswirkungen von BEPS

Tz. 942 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die G20, die OECD und die EU-Kommission versuchen derzeit, St-Gestaltungsmodelle zu bekämpfen, die es ermöglichen, Gewinne in Steueroasen umzuleiten. Unter dem Begriff BEPS ("base erosion and profit shifting") werden diese Modelle zur Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Verlagerung von Gewinnen zusammengefasst. Die OECD hat mittlerw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9 Aktuelle Entwicklungen aufgrund des BEPS-Projekts der OECD

3.7.9.1 Allgemeines Tz. 980 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die OECD stellt fest, dass Verrechnungspreise und die Durchsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Kernthemen bei der Vermeidung von BEPS sind. Nach ihrer Auff wenden multinationale Konzerne die Verrechnungspreisregelungen oft so an, dass der Gewinn (die Wertschöpfung) von den wirtsch Aktivitäten, durch die dieser Gewinn er...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.2 Ausblick – Der Aufgriff im BEPS-Report der OECD

Tz. 1746–1800 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.6.3 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1192 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Abschlussbericht der OECD sieht auch Änderungen hinsichtlich des Ausnahmekatalogs des Art 5 Abs 4 OECD-MA vor. Zum einen müssen Tätigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestände galten, ausnahmslos vorbereitender Art sein oder Hilfstätigkeiten darstellen (Art 5 Abs 4 OECD-MA nF). Beispiele sind vor allem Warenlager beim Auftragsfertiger o...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.3 Die nationale BEPS-Umsetzung

Tz. 1801 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Gestaltungsmöglichkeit der Doppelberücksichtigung von Aufwendungen wurde zweimal vom BR aufgegriffen. Urspr sollte ein absolutes Abzugsverbot in einem Entw von § 4 Abs 5a S 2 EStG idF des Zollkodex-AnpG geregelt werden. Ausweislich der Ges-Begr sollte der Regelungs-E sog "Double-Dip"-Strukturen bekämpfen, die durch hybride Rechtsträger,...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4.2 Kommissionärsmodell

Tz. 1185c Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Ein Kommissionär wird künftig grds als abhängiger Vertreter behandelt, wenn dieser seine Tätigkeit "exclusively or almost exclusively" für verbundene Unternehmen "for the transfer of ownership…" or "for the provision of services" ausübt (Art 5 Abs 5 und 6 OECD-MA nF). Nach dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 7 gilt eine Person als unabhängiger...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.1 Allgemeines

Tz. 980 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die OECD stellt fest, dass Verrechnungspreise und die Durchsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Kernthemen bei der Vermeidung von BEPS sind. Nach ihrer Auff wenden multinationale Konzerne die Verrechnungspreisregelungen oft so an, dass der Gewinn (die Wertschöpfung) von den wirtsch Aktivitäten, durch die dieser Gewinn erzeugt wurde, getren...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.2 OECD-Kompromiss – Nexus-Ansatz

Tz. 985a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" (http://dx.doi.org/10.1787/9789264258037-de) haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende stliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregel...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.2 Umsetzung in Deutschland

Tz. 980a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Neuregelungen der Guidelines wurden bislang weder ges noch durch Verwaltungsanweisungen wie zB Überarbeitung der VerwGrds 1983 umgesetzt. Tz. 980b–980d Stand: EL 96 – ET: 06/2019 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.5 Begriff des immateriellen Wirtschaftsguts

Tz. 980g Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ein immaterieller Wert wird in den OECD-GL 2017 Rn 6.6. als etwas bezeichnet, das weder ein materieller Vermögenswert noch eine Finanz-Anlage ist, das im Eigentum einer Pers stehen oder von ihr kontrolliert werden kann, das Gegenstand eines Geschäftsvorfalls sein kann und dessen Übertragung oder Überlassung zur Nutzung zwischen fremden Dritten ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.6 Die neuen Prüfungsschritte

Tz. 980h Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach den neuen Grundsätzen ist zwar weiterhin v zivilrechtlichen Eigentum an imateriellen WG auszugehen, aber zur Bestimmung des fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises wird die Funktionsanalyse um eine umfassende 6-stufige Risikoanalyse ergänzt:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.8.2 Assembled workforce (Überlassung eines eingespielten Mitarbeiterstammes)

Tz. 927 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die OECD hat im Rahmen der BEPS-Aktionspläne einen "Revised Discussion Draft on Transfer Pricing Aspects of Intangibles" vorgestellt. Aus dem Abschnitt über "Assembled workforce", dh der Überlassung eines einarbeiteten Arbeitnehmer-Teams zB zum Aufbau eines neuen Werks für eine ausl TG in Abgrenzung zur reinen Arbeitnehmer-Endsendung können ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4.1 Wegfall des Merkmals der Abschlussvollmacht

Tz. 1185a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch umfassende Vorbereitungshandlungen sollen künftig eine Vertreter-BetrSt begründen, "…habitually concludes contracts or habitually plays the principal role leading to the conclusion of contracts that are routinely concluded without material modification by the enterprise" (Art 5 Abs 5 OECD-MA nF). Ein Unternehmen eines Vertragsstaats wi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.1 Beteiligung einer ausländischen Kapitalgesellschaft an einer inländischen Personengesellschaft

Tz. 1500 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Beteiligung einer Kap-Ges an einer Pers-Ges bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit kann aus vielfältigen Gründen stlich von Bedeutung sein. Hierbei sind folgende Gestaltungen zu unterscheiden: Für eine ausl Kap-Ges kann die Nutzung der Rechtsform einer dt Pers-Ges stlich interessant sein, weil siemehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.4 Überblick über die wesentlichen Grundsätze

Tz. 980f Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Kapitel VI der OECD-GL 2017 zu immateriellen WG wurde vollständig neu gefasst:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.1 Begriffsdefinition

Tz. 1104 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei der Auslegung des Merkmals "feste Geschäftseinrichtung" kann im Regelfall auf die Rspr zum BetrSt-Begriff des dt StR in § 12 AO zurückgegriffen werden. Der Begriff der Geschäftseinrichtung umfasst sämtliche Geschäftseinrichtungen jeglicher Art, auch soweit sie nur geringfügige Einrichtungen sind. Hierunter fallen auch Geschäftsplätze un...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.4 Gesetzliche Korrektur?

Tz. 88i Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Mit der im sog BEPS – 1 – Gesetz vorgesehenen Regelung in § 1 AStG sollte eine klarstellende ges Regelung des Vorrangs (nur) des § 1 AStG erfolgen. In der Ges-Begr wurde insbes darauf verwiesen, dass das BVerfG in seinem Beschl zur Zulässigkeit eines Treaty overrides (s Urt des BVerfG v 15.12.2015, IWB 2016, 122) entschieden habe, dass der G...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.5.1 Überblick

Tz. 486 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die OECD-GL 2017 beschäftigen sich erstmals mit dem Bereich der Low Value Adding Services (LVAS). Ausgehend v BEPS Bericht der OECD sollen für gewisse Fallgruppen von üblichen Nebenleistungen schematische, vereinfachende Regelungen gelten. Ziele sind: Reduktion des Compliance-Aufwands auf Seiten der betroffenen Unternehmen; Gewährung erhöhter ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.3 Praktische Bedeutung

Tz. 980e Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der OECD-Guidelines werden die Grundsätze bereits wegen des Aufgriffs durch die ausl Fin-Verw oder die Beraterschaft in der Prüfungspraxis angewandt. Beispiel Die inl MG ist zivilrechtliche Eigentümerin der Marken und diverser Produktionspatente. Die Überlassung wurde bislang zu einer unstrittigen Umsatzliz...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.3 Auswirkungen des E-Commerce – Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers bzw Betriebsstätten in der "Cloud"

Tz. 1124 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Fachlit wird seit Mitte der 90er Jahre diskutiert, ob durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrig-St-Staat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten (s IWB 1997, 265; s IStR 1997, 257). Derartige Fälle werden in der Lit unter Anwendung des sog Pipeline-Urt des BFH beurteilt. Nach diesem Fall (s Urt des BFH v 30.10.1...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.2 Problemfelder der Betriebsstättenbesteuerung

Tz. 1052 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Im Gegensatz zur (ausschl) Problematik der Verrechnungspreisabgrenzungen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen ergeben sich bei der BetrSt-Besteuerung folgende Problembereiche:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.3 Verfügungsgewalt des Steuerinländers/Steuerausländers

Tz. 1109 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Stpfl und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Stpfl ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.1 Allgemeines

Tz. 990 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kosten für forschungs- und verwaltungsbezogene Leistungen im Konzern werden häufig nach einem einheitlichen Schlüssel, meistens auf den Umsatz bezogen, verteilt, obwohl unterschiedliche Leistungsarten vorliegen. Auch die internationale Kooperation von strategischen F&E-Tätigkeiten iRe Global Developments (s Fischer/Looks/Reese, IStR 2008, 25...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Tz. 1127 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Praxis wird häufig die Steuerfreistellung für im Ausl erbrachte Dienstleistungen in Räumlichkeiten des dortigen Auftraggebers beantragt. Beispiel: Eine dt GmbH erbringt Unternehmensberatungsleitungen in einem tchechischen Unternehmen. Die GmbH darf die Räume unter Zahlung einer pauschalen Nutzungsvergütung mitbenutzen. Ein konkreter R...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.3 Die deutsche Lizenzschranke

Tz. 985e Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nachdem Österreich zum 01.03.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in D die Forderung auf eine vergleichbare Regelung aufgekommen (Hess Ministerium der Finanzen, Presseinformation vom 16.10.2014 und BR-Initiative v 20.07.2015). Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.12 Finalität der finalen Verluste ab 2020?

Tz. 2161 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Soweit ersichtlich wurde bislang in der Lit nicht die Auswirkungen der OECD, G20 und Arbeiten auf EU-Ebene zu hybriden Gestaltungen auf die Frage der Abzugsfähigkeit finaler Verluste untersucht. Insbes ist zu beachten, dass der BEPS-2 Bericht "hybrids" hinsichtlich Gestaltungen im Zusammenhang mit BetrSt-Sachverhalten ergänzt wurde um den B...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.2 Überblick über die einzelnen Aktivitätsgruppen

Tz. 2013 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nachfolgend erfolgt ein Kurzüberblick. Auf Einzelheiten wird verzichtet, da derzeit im Hinblick auf die Richtlinie 2016/1164 der EU (Richtlinie 2016/1164/EU des Rates v 12.07.2016, ABl EU v 19.07.2016, L 193/1; sog ATAD-Richtlinie) und die Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD eine Reform der Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung ansteht....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 3 Nr. 41 EStG [Der Hinzurechnungsbesteuerung nachfolgende Gewinne]

Literaturverzeichnis Kommentare: von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Juli 2003); Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Dezember 2015); Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: September 2016); Fuhrmann, AStG, 3. Aufl. 2017; Haase, AStG/DBA, 3. Aufl. 2016; Handzik in Littmann/Bitz/Pust, EStG, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.3 Allgemeine Switch-Over-Klausel

Tz. 2035 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Alle diese vorgenannten Einzelmaßnahmen können nicht verhindern, dass es in besonderen, im Einzelnen nicht vorhersehbaren Fällen bei Anwendung der Freistellungsmethode zu nicht hinnehmbaren St-Vorteilen kommt. ZB kann sich das StR im Ausl so ändern, dass dort künftig keine oder nur noch eine geringe Besteuerung bestimmter Eink stattfindet. ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.5 Gestaltungsmissbrauch bei Auftragsverteilung auf verbundene Unternehmen, die jeweils unter zwölf Monate tätig sind

Tz. 1149 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit Aufteilungen der Tätigkeiten zur Vermeidung der BetrSt-Begr von der Fin-Verw akzeptiert werden. Beispiel: Der St-Ausländer Y ist Alleingesellschafter der Fa A (ausl Kap-Ges 1), die im Inl weder eine feste Geschäftseinrichtung noch einen ständigen Vertreter hat. Y hält außerdem alle Anteile an der inl B-Gmb...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.5 Vorabprüfung der Betriebsstättenbegründung

Tz. 2098 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Keine Abzugsverbote ergeben sich aus verlustträchtigen Direktgeschäften mit ausl Kunden; Aktivitäten, die noch nicht den BetrSt-Begriff der DBA erfüllen. Diese Ausnahmefälle sind regelmäßig aus dem Katalog des Art 5 Abs 4 des jeweiligen DBA zu entnehmen. Allen Fällen ist gemeinsam, dass es sich lediglich um Hilfstätigkeiten oder vorbereitende ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entwicklung der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am 5.10.2015 vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 ("Verrechnungspreisdokumentation und länderbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einordnung der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Verortung im Gesetz. Die gesetzestechnische "Einsortierung" der nationalen Umsetzung zur länderbezogenen Berichtspflicht erfolgte in der AO im Unterabschnitt "Anzeigepflichten". Dies mag auf den ersten Blick verwundern, da die mit der Verrechnungspreisthematik im Zusammenhang stehenden Pflichten der Erstellung von "Master File", "Local File" und "CbC-Repo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138a AO Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. und Steuerberater Dr. Martin Cordes, Bonn Dipl.-Kfm. und Steuerberater Dr. Sven Kluge, Bonn Literaturverzeichnis Bier/Voß, Transparenz nur gegen Rechtsschutz – Auswirkungen des Country-by-Country-Reportings und von weiteren Maßnahmen des OECD-Programms zu Base Erosion and Profit Shifting im globalen Konzern, I...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Inhaltsverzeichnis 1. OFD Niedersachsen v. 13.2.2017 – S 2000-90-St 236, juris (Ertragsteuerliche, ums...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.8.2016 (BR-Drucks. 406/16)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Einzelheiten zu den Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 66 [Autor/Stand] Auflistung aller einbezogenen Konzerneinheiten und Betriebsstätten in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten. Im zweiten Berichtsteil des CbC-Reports (Tabelle 2) sind weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmensteilen des Konzerns in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zu machen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die zusammenfassenden Angaben im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 (BT-Drucks. 18/9536)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ordnungswidrigkeit

Rz. 114 [Autor/Stand] Allgemeines. Ein inländisches Mutterunternehmen, das der Übermittlungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO (Tatbestand 1) bzw. der Mitteilungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 4 Satz 3 AO (Tatbestand 2) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig i.S.d. § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO. Hierfür kann innerhalb des Bußgeldrahmens...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Enge Verzahnung mit ausländischen Regelungen

Rz. 29 [Autor/Stand] Erfordernis einer globalen Betrachtungsweise. § 138a AO ist eingebettet in einen komplexen internationalen Normenkontext, der weltweit bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt wurde. Für die EU hat die Europäische Kommission die Umsetzung des Abschlussberichts zum BEPS-Aktionspunkt 13 mit der RL (EU) 2016/881 vorgeschrieben. Einer inländischen Konzernmutterges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Grotherr, Anwendungsfragen bei der länderbezogenen Berichterstattung – Country-by-Country Reporting, IStR 2016, 991; Kraft/Heider, Das Country-by-Country Reporting und seine innerstaatliche Umsetzung im Rahmen des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DStR 2017, 1353, 1360; Schreiber/Greil, Das "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz" – Erläuterungen zu ausgewählten verrechnungspreisspezifische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Aufhebung der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen

Kommentar Sowohl zur Zentralisierung von ausgesuchtem Wissen im Bereich der Forschung und Entwicklung als auch zur Rationalisierung – Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen – im Bereich der technischen und kaufmännischen Dienstleistungen ist es bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmenszusammenschlüssen, Konzernen oder allgemein verbundenen Unternehmen üblich und auch st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 117c AO wurde eingeführt durch das AIFM-Steueranpassungsgesetz v. 23.12.2013.[1] Hintergrund dafür ist das auf Art. 26 DBA basierende FATCA[2]-Abkommen zwischen Deutschland und den USA. Ziel der US-amerikanischen FATCA-Regularien ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch die Einführung von Compliance Regeln.[3] Die damit einhergehende Einführung einer Quellens...mehr