
Bild: Haufe Online Redaktion
Staaten vermeiden mithilfe von Abkommen die mehrfache Steuerbelastung.
Das BMF hat das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten veröffentlicht.
Änderungsprotokoll zum Abkommen mit Mexiko
Das Protokoll wurde in Mexiko-Stadt am 8. Oktober 2021 unterzeichnet. Es ergänzt das bisherige DBA und setzt die übereinstimmenden Auswahlentscheidungen der deutschen und mexikanischen Seite zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument - MLI) um. Damit das Änderungsprotokoll in Kraft tritt, muss es noch ratifiziert werden.
BMF, Bekanntmachung v. 8.10.2021
Schlagworte zum Thema:
Doppelbesteuerungsabkommen