DBA zwischen Deutschland und der Republik Mauritius
DBA Mauritius
Das Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 7.10.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ergänzt das geltende Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 29.10.2021 in Berlin unterzeichnet. Dabei werde Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt.
Inkrafttreten und Ratifikation
Das BMF weist darauf hin, dass das unterzeichnete Änderungsprotokoll zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation bedarf; d.h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Mauritius sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft tritt.
BMF, Meldung v. 29.10.2021
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