DBA zwischen Deutschland und der Republik Mauritius
DBA Mauritius
Das Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 7.10.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ergänzt das geltende Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 29.10.2021 in Berlin unterzeichnet. Dabei werde Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt.
Inkrafttreten und Ratifikation
Das BMF weist darauf hin, dass das unterzeichnete Änderungsprotokoll zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation bedarf; d.h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Mauritius sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft tritt.
BMF, Meldung v. 29.10.2021
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6965
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.000
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3156
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.128
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
749
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5092
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
468
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
458
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
451
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026