Besteuerung von Geflüchteten aus der Ukraine

In einer Sitzung des Finanzausschusses im Bundestag 16.4.2023 beurteilten die Fraktionen einen Vorstoß der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer zumeist kritisch. Die Kammer hatte Fälle von Geflüchteten geschildert, die auch nach ihrer Flucht weiter für Unternehmen in der Ukraine tätig sind und von dort Lohn beziehen, der in der Ukraine auch versteuert werde.
Vorschlag der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer
Nach 183 Tagen Aufenthalt in Deutschland müssten diese Einkünfte auch in Deutschland versteuert werden. Trotz einer laut Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Anrechnung der deutschen Steuern werde diese von den ukrainischen Behörden nicht gewährt. Die Kammer empfahl, in diesen Fällen wie bei Grenzgängern während der COVID-Zeit vorzugehen und keine Besteuerung in Deutschland vorzunehmen. Die aufgrund der Flucht erzwungenen Aufenthaltstage in Deutschland sollten als Arbeitstage in der Ukraine klassifiziert werden.
Vereinbarung auf Verwaltungsebene nicht möglich
Die Bundesregierung stellte dazu fest, dass in diesen Fällen nicht wie bei den Konsultationsvereinbarungen mit Nachbarländern während der COVID-Zeit vorgegangen werden könne. Denn eine Vereinbarung auf Verwaltungsebene könne auf Dauer kein Doppelbesteuerungsabkommen modifizieren. Es gebe auch keine Initiative aus der Ukraine dazu. Hilfen für die Ukraine sollten besser auf nichtsteuerlicher Ebene realisiert werden.
Lösungansätze der Fraktionen
Nach Angaben der SPD-Fraktion handelt es sich nicht um Einzelfälle. Es sollte überlegt werden, ob man nicht jenseits der Vorschläge der Kammer zu einer Lösung kommen könne. Die CDU/CSU-Fraktion vertrat den Standpunkt, eine Unterstützung der Ukraine sollte direkt aus dem Bundeshaushalt erfolgen und nicht über die Steuern. SPD- und Unionsfraktion regten an, nach einer gemeinsamen europäischen Lösung zu suchen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Einschätzung der Regierung, dass es nicht der richtige Weg sei, ein durch Gesetz beschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen auf Verwaltungsebene zu ändern. Es sollte zusammen mit der Ukraine nach einer Lösung gesucht werden. Auch die FDP-Fraktion unterstützte die Haltung der Regierung. Genauso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich auch die FDP-Fraktion für eine unbürokratische Lösung aus.
Die AfD-Fraktion gab zu bedenken, dass die Betroffenen nicht freiwillig hier sein. Das unterscheide sie von den anderen Fällen. Der unfreiwillige Aufenthalt sei nicht ohne weiteres als Wechsel des Wohnsitzes anzusehen.
Die Fraktion Die Linke teilte grundsätzlich die Rechtsauffassung der Regierung. Ukrainische Staatsbürger sollten besser über die steuerlichen Fragen informiert werden. Außerdem empfahl die Fraktion, mit der Ukraine Gespräche zu dem Thema aufzunehmen.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
5.9299
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
5.809451
-
Steuerpolitik in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025
5.055
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
3.09313
-
Wachstumschancengesetz verkündet
2.4284
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
1.856
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.6093
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.576
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
1.5561
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
1.337
-
Wirtschaftsverbände warnen vor Verpackungssteuer wie in Tübingen
14.02.2025
-
Listen zur Evaluierung von Steuergesetzen
11.02.2025
-
Pläne zu Verpackungssteuer in mehreren Städten
10.02.2025
-
Cum-Ex-Verfahren gegen Börsenhändler gegen Millionenbetrag eingestellt
07.02.20251
-
28 Forderungen des DStV zur EU-Binnenmarktstrategie
05.02.2025
-
Steuerpolitik in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025
31.01.2025
-
ifo Institut empfiehlt Erbschaftssteuerreform
24.01.2025
-
Gesetzespläne für härtere Bekämpfung der Geldwäsche gescheitert
23.01.2025
-
DStV fordert Klarheit bei Erweiterung der E-Bilanz-Daten
15.01.2025
-
SPD konkretisiert Steuerpläne
13.01.2025