Besteuerung von Geflüchteten aus der Ukraine
In einer Sitzung des Finanzausschusses im Bundestag 16.4.2023 beurteilten die Fraktionen einen Vorstoß der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer zumeist kritisch. Die Kammer hatte Fälle von Geflüchteten geschildert, die auch nach ihrer Flucht weiter für Unternehmen in der Ukraine tätig sind und von dort Lohn beziehen, der in der Ukraine auch versteuert werde.
Vorschlag der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer
Nach 183 Tagen Aufenthalt in Deutschland müssten diese Einkünfte auch in Deutschland versteuert werden. Trotz einer laut Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Anrechnung der deutschen Steuern werde diese von den ukrainischen Behörden nicht gewährt. Die Kammer empfahl, in diesen Fällen wie bei Grenzgängern während der COVID-Zeit vorzugehen und keine Besteuerung in Deutschland vorzunehmen. Die aufgrund der Flucht erzwungenen Aufenthaltstage in Deutschland sollten als Arbeitstage in der Ukraine klassifiziert werden.
Vereinbarung auf Verwaltungsebene nicht möglich
Die Bundesregierung stellte dazu fest, dass in diesen Fällen nicht wie bei den Konsultationsvereinbarungen mit Nachbarländern während der COVID-Zeit vorgegangen werden könne. Denn eine Vereinbarung auf Verwaltungsebene könne auf Dauer kein Doppelbesteuerungsabkommen modifizieren. Es gebe auch keine Initiative aus der Ukraine dazu. Hilfen für die Ukraine sollten besser auf nichtsteuerlicher Ebene realisiert werden.
Lösungansätze der Fraktionen
Nach Angaben der SPD-Fraktion handelt es sich nicht um Einzelfälle. Es sollte überlegt werden, ob man nicht jenseits der Vorschläge der Kammer zu einer Lösung kommen könne. Die CDU/CSU-Fraktion vertrat den Standpunkt, eine Unterstützung der Ukraine sollte direkt aus dem Bundeshaushalt erfolgen und nicht über die Steuern. SPD- und Unionsfraktion regten an, nach einer gemeinsamen europäischen Lösung zu suchen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Einschätzung der Regierung, dass es nicht der richtige Weg sei, ein durch Gesetz beschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen auf Verwaltungsebene zu ändern. Es sollte zusammen mit der Ukraine nach einer Lösung gesucht werden. Auch die FDP-Fraktion unterstützte die Haltung der Regierung. Genauso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich auch die FDP-Fraktion für eine unbürokratische Lösung aus.
Die AfD-Fraktion gab zu bedenken, dass die Betroffenen nicht freiwillig hier sein. Das unterscheide sie von den anderen Fällen. Der unfreiwillige Aufenthalt sei nicht ohne weiteres als Wechsel des Wohnsitzes anzusehen.
Die Fraktion Die Linke teilte grundsätzlich die Rechtsauffassung der Regierung. Ukrainische Staatsbürger sollten besser über die steuerlichen Fragen informiert werden. Außerdem empfahl die Fraktion, mit der Ukraine Gespräche zu dem Thema aufzunehmen.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
2.531
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.6224
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
946459
-
E-Rechnung
6809
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
564
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5021
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4983
-
Steueränderungen 2026
379
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
375
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
322
-
Bunderat fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
09.03.2026
-
Debatte über Ehegattensplitting belastet Koalition
09.03.2026
-
Rahmenkonzept zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
05.03.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
05.03.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
25.02.2026
-
Aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
20.02.2026
-
Nationale Spielräume bei Anti-Steuervermeidungsregeln der EU
20.02.2026
-
Omnibus-Paket zur Besteuerung
19.02.2026
-
Linnemann will Schwelle für Spitzensteuersatz verschieben
17.02.2026
-
BStBK fordert Stärkung des Fremdbesitzverbotes in der Steuerberatung
17.02.2026