Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Schreiben zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
In dem Schreiben werden zunächst wichtige Grundsätze, wie der Regelungsbereich eines DBA oder auch der Grenzgängerregelung erläutert. Außerdem nimmt die Finanzverwaltung u.a. Stellung zu
- Besteuerung im Inland
- Besteuerung im Tätigkeitsstaat
- Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (sog. 183-Tage-Klausel)
- Ermittlung des steuerpflichtigen / steuerfreien Arbeitslohns
- Abkommensrechtliche Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten
- Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
- Personal auf Schiffen und Flugzeugen
- Rückfallklauseln nach DBA
- Konsultationsvereinbarungen
- Streitbeilegungs- und Vorabverständigungsverfahren
BMF, Schreiben v. 12.12.2023, IV B 2 - S 1300/21/10024 :005
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
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Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
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Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026