Das Finden verlässlicher Personalberatungen mit Marktkenntnissen und solider Erfolgsbilanz ist bereits auf dem deutschen Heimatmarkt oftmals eine Herausforderung. Über die Landesgrenzen hinaus ist diese Aufgabe noch wesentlich komplizierter. Tipps für die Auswahl von ausländischen Personalbeschaffern.mehr
Das FG Düsseldorf entschied zur Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes auf in- und ausländische Betriebsstätten.mehr
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Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch für endgültige ("finale") Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Bestätigung des BFH-Urteils v. 22.2.2017, I R 2/15, BStBl II 2017, S. 709).mehr
Die Verwaltung hat nach fast 40 Jahren ihren sogenannten Auslandstätigkeitserlass umfangreich überarbeitet und ergänzt. Danach kann bei Tätigkeit im Ausland in bestimmten Fällen auf eine Besteuerung verzichtet werden.mehr
Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft ist kein Arbeitgeber im Sinne des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA, da eine Betriebsstätte nicht ansässig sein kann. So entschied das Niedersächsische FG.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Räume in einer Schweizer Taxi-Zentrale eine Betriebsstätte sein können. Infolgedessen können die gewerblichen Einkünfte im Inland steuerfrei sein.mehr
Wird kurzfristig in erheblichem Umfang Gold umgeschlagen, liegt ein gewerblicher Goldhandel vor. Jedes gewerbliche Unternehmen hat mindestens eine, am Ort der Geschäftsleitung zu lokalisierende Betriebsstätte, welcher im Zweifel und bei Fehlen einer anderweitigen zusätzlichen Betriebsstätte der gesamte Unternehmensgewinn zuzurechnen ist. So entschied das FG München.mehr
Für Expatriates ist neben Selbstverwirklichung und Mobilität ein harter Faktor das Wichtigste für die Arbeit der Zukunft: die Bezahlung. Welche Vorzüge Expats aktuell an ihren Jobs schätzen, was sie sich wünschen und wie unterschiedlich in den Entsendeländern New-Work-Werte gelebt werden, zeigt eine aktuelle Studie.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten nach § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG.mehr
Neben der fortschreitenden Digitalisierung hat insbesondere die COVID-19 Pandemie dazu geführt, dass zunehmend Tätigkeiten im Homeoffice ausgeübt werden. Nun erwägen viele Unternehmen, ihren ausländischen Arbeitnehmern dauerhaft eine Homeoffice-Tätigkeit im Ausland anzubieten. Dies kann zu einer Zuordnung von Unternehmensgewinnen zu einer ausländischen Homeoffice-Betriebsstätte führen.mehr
Die aktuellen Währungskrisen in der Türkei und in China haben erhebliche Auswirkungen auf dorthin entsandte Mitarbeiter (Expats). Experten von BDAE Consult raten Unternehmen daher, durch Vertragsanpassungen den finanziellen Nachteil einer instabilen Währung für ihre in China und in der Türkei eingesetzten Mitarbeiter auszugleichen.mehr
Stundungsmöglichkeit nach § 6b Abs. 2a EStG über einen Zeitraum von fünf Jahren ist unionsrechtskonform. Bei Veräußerungen von Wirtschaftsgütern vor Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2015 genügt ein Stundungsantrag „für“ das betreffende Wirtschaftsjahr.mehr
Der BFH hat die Änderung der Rechtsprechung des EuGHs im Hinblick auf die Anerkennung sog. finaler ausländischer Verluste nachvollzogen. Im Urteilsfall entschied der BFH, dass finale Betriebsstättenverluste bei konzerninternen Anteilsveräußerungen nicht mehr nutzbar sind.mehr
Im Fall der Veräußerung einer ausländischen Betriebsstätte können die Verluste der Betriebsstätte nicht als sog. finaler Verlust als Betriebsausgabe abgezogen werden, sofern aufgrund eines DBA die Ergebnisse dieser Betriebsstätte nicht der inländischen Besteuerung unterliegen.mehr
When expanding into the U.S., DeutschCo faces several key tax issues. First, DeutschCo must decide whether to operate as a subsidiary or a branch. Second, DeutschCo will try to minimize the burden of a variety of state taxes. Finally, DeutschCo will want to minimize the tax burden on its German personnel in the U.S.mehr
The German individuals who work for DeutschCo will be concerned about any exposure to a U.S. federal tax liability from their assignment to the U.S. distribution center. A German individual’s U.S. federal tax liability depends on two levels of inquiry. First, is the individual a U.S. citizen or resident? Second, if the individual is a nonresident alien in the U.S., does the treaty exempt the individual from taxation?mehr
Because the states, counties, and municipalities are not parties to the treaty, some states do not respect the treaty. As a result, DeutschCo may be exempt from U.S. federal tax pursuant to various treaty provisions, but subject to various state taxes. Although a review of each state’s respect of the treaty is beyond the scope of this article, DeutschCo should know it may have some state tax exposure.mehr
DeutschCo has the choice of operating the distribution center as a U.S. subsidiary (“USSub”) or as a branch of DeutschCo in the U.S. There are several differences between the two types of organizations. Even if DeutschCo forms a limited liability company (“LLC”) in the U.S., DeutschCo will have to choose whether it will treat LLC as a USSub or branch for tax purposes under the entity classification regulations.mehr
Hinweis: Da es sich bei der Besteuerung von deutscher Geschäftstätigkeit in den USA um eine internationale Thematik handelt, und unser Autor und Referent zudem aus den USA stammt, haben wir uns dazu entschlossen, diese Serie im englischen Original darzustellen.mehr
Die sog. Entstrickungsbesteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte ist mit EU-Recht vereinbar. Das hat der EuGH mit Urteil vom 21.5.2015 entschieden.mehr
Verluste einer EU Betriebsstätte können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Verluste im Betriebsstättenstaat definitiv nicht mehr genutzt werden können. Derartige finale Verluste liegen vor, wenn das wirtschaftliche Engagement des Stammhauses im Betriebsstättenstaat eingestellt wird und de facto keine Anhaltspunkte für eine Wiedereröffnung der Betriebsstätte vorliegen.mehr
Die Ermittlung der steuerfrei erstattbaren Kosten bei Entsendungsfällen ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Aktuelle Verwaltungserlasse schaffen hier mehr Klarheit - insbesondere in Bezug auf die Übernachtungskosten und bei Mitnahme von Familienmitgliedern.mehr
Das FG Düsseldorf hat die Frage der Europarechtskonformität der einkommensteuerrechtlichen Entstrickungsklausel dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt.mehr