Ausländische Betriebsstätte




Kräne Baustelle Hochbau Wohnungsbau
Kräne Baustelle Hochbau Wohnungsbau
BFH

Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte

Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 GewStG), ist auch dann vorzunehmen, wenn Deutschland nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern, und wenn sich im Rahmen einer koordinierten steuerlichen Außenprüfung (Joint Audit) die deutschen und die ausländischen Finanzbehörden auf eine vollständige Besteuerung durch Deutschland verständigt haben.


Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH

Aktivitätsvorbehalte bei ausländischen Betriebsstätteneinkünften

Sieht eine abkommensrechtliche "Switch over"-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal "ausländische Gesellschaft". Die Verweisung betrifft nicht nur die Regelung der aktiven (Grund-)Tätigkeiten, sondern bezieht die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG vorgesehenen Einschränkungen ein.











Videokonferenz im Homeoffice
Videokonferenz im Homeoffice
Ausländische Arbeitnehmer im Homeoffice

Homeoffice-Betriebsstätte im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers

Neben der fortschreitenden Digitalisierung hat insbesondere die COVID-19 Pandemie dazu geführt, dass zunehmend Tätigkeiten im Homeoffice ausgeübt werden. Nun erwägen viele Unternehmen, ihren ausländischen Arbeitnehmern dauerhaft eine Homeoffice-Tätigkeit im Ausland anzubieten. Dies kann zu einer Zuordnung von Unternehmensgewinnen zu einer ausländischen Homeoffice-Betriebsstätte führen.

2






New York Freiheitsstatue
New York Freiheitsstatue
U.S. Taxation for German Business

Part 4 - U.S. Taxation of German individuals in the U.S.

The German individuals who work for DeutschCo will be concerned about any exposure to a U.S. federal tax liability from their assignment to the U.S. distribution center. A German individual’s U.S. federal tax liability depends on two levels of inquiry. First, is the individual a U.S. citizen or resident? Second, if the individual is a nonresident alien in the U.S., does the treaty exempt the individual from taxation?



Weltkugel Amerika aus Dollarnoten
Weltkugel Amerika aus Dollarnoten
U.S. Taxation for German Business

Part 2 - Structure in the U.S.

DeutschCo has the choice of operating the distribution center as a U.S. subsidiary (“USSub”) or as a branch of DeutschCo in the U.S. There are several differences between the two types of organizations. Even if DeutschCo forms a limited liability company (“LLC”) in the U.S., DeutschCo will have to choose whether it will treat LLC as a USSub or branch for tax purposes under the entity classification regulations.



Bäckerei, frische Brote kühlen auf Gestell aus
Bäckerei, frische Brote kühlen auf Gestell aus
FG Kommentierung

Berücksichtigung finaler Verluste einer niederländischen Betriebsstätte

Verluste einer EU Betriebsstätte können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Verluste im Betriebsstättenstaat definitiv nicht mehr genutzt werden können. Derartige finale Verluste liegen vor, wenn das wirtschaftliche Engagement des Stammhauses im Betriebsstättenstaat eingestellt wird und de facto keine Anhaltspunkte für eine Wiedereröffnung der Betriebsstätte vorliegen.