Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten
Versicherung von Betriebsstätten
In dem BMF-Schreiben wird dargestellt, wie § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG bei der Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten und im Drittland ansässigen fremden Unternehmen auszulegen und anzuwenden ist.
BMF, Schreiben v. 7.9.2021, III C 4 - S 6400/21/10002 :002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
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30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026