Konsultationsvereinbarung mit Polen zu Grenzgängern gekündigt
Grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer
Polen und Deutschland verständigten sich im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern und grenzüberschreitend tätigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Vereinbarung trat am 27.11.2020 in Kraft ist auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.3.2020 bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Sie verlängert sich ab 31.12.2020 automatisch, es sei denn, die zuständige Behörde eines Vertragsstaats kündigt die Vereinbarung. Entsprechende Regelungen zur Kündigung sind im BMF-Schreiben erläutert.
Arbeitstage im Homeoffice während der Corona-Pandemie
In der Vereinbarung sind verschiedene Maßnahmen getroffen worden, so beispielsweise
- Tatsachenfiktion zur Ausübung von Arbeitstagen im Homeoffice (Arbeitstage im Homeoffice gelten als in dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage, in dem die grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer die unselbstständige Arbeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie ausgeübt hätten),
- Aufzeichnungspflichten im Falle von Homeoffice-Tagen,
- Ausnahmen von der Tatsachenfiktion.
Vereinbarung zum 30.6.2022 gekündigt
Das BMF macht darauf aufmerksam, dass die Vereinbarung zum 30.6.2022 in gegenseitigem Einvernehmen gekündigt wurde. Die Regelungen der Konsultationsvereinbarung zwischen Polen und Deutschland finden damit auf Arbeitstage zwischen 11.3.2020 und 30.6.2022 Anwendung.
BMF, Schreiben v. 8.12.2020, IV B 3 - S 1301-POL/19/10006 :002 und BMF, Schreiben v. 22.4.2022,IV B 3 - S 1301-POL/19/10006 :002
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