Besteuerung leitender Angestellter nach DBA-Schweiz
Mit der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (KonsVerCHEV) vom 20.12.2010 wird eine umfassende rechtliche Bindungswirkung für die durch sie umgesetzten Konsultationsvereinbarungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft sichergestellt.
§ 19 KonsVerCHEV setzt die Konsultationsvereinbarungen vom 7.7.1997 sowie vom 18.9.2008 um und regelt die Besteuerung leitender Angestellter gem. Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz.
Nach § 19 Abs. 3 Satz 1 KonsVerCHEV hat für Einkünfte leitender Angestellter von Kapitalgesellschaften, die keine Grenzgänger i. S. d. Art. 15a des Abkommens sind, der Staat der Ansässigkeit des Arbeitgebers (Kapitalgesellschaft) nach Art. 15 Abs. 4 des Abkommens auch insoweit ein Besteuerungsrecht, als die Einkünfte auf Tätigkeiten der leitenden Angestellten im Staat ihrer Ansässigkeit und in Drittstaaten entfallen. Gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 KonsVerCHEV bleibt das Besteuerungsrecht des Staates der Ansässigkeit des leitenden Angestellten unberührt. Hiermit wird keine Aussage im Hinblick auf die Anwendung von Art. 24 Abs. 1 DBA-Schweiz getroffen. Für die praktische Anwendung bedeutet dies, dass die deutsche Finanzverwaltung entsprechend der Rechtsprechung des BFH (u. a. BFH, Urteil v. 11.11.2009, I R 83/08, BStBl 2010 II, S. 781, sowie v. 25.10.2006, I R 81/04, BStBl 2010 II, S. 778) in diesen Fällen die Freistellungsmethode gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz anwendet. § 19 Abs. 3 Satz 2 KonsVerCHEV ist daher nicht so auszulegen, dass Deutschland als Ansässigkeitsstaat die Anrechnungsmethode gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden hätte.
BMF, Schreiben v. 3.12.2013, IV B 2 - S 1301-CHE/07/10024-05
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.0815
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.304
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
841
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7736
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
730
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
597
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
396
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
396
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
3682
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026