Besteuerung leitender Angestellter nach DBA-Schweiz
Mit der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (KonsVerCHEV) vom 20.12.2010 wird eine umfassende rechtliche Bindungswirkung für die durch sie umgesetzten Konsultationsvereinbarungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft sichergestellt.
§ 19 KonsVerCHEV setzt die Konsultationsvereinbarungen vom 7.7.1997 sowie vom 18.9.2008 um und regelt die Besteuerung leitender Angestellter gem. Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz.
Nach § 19 Abs. 3 Satz 1 KonsVerCHEV hat für Einkünfte leitender Angestellter von Kapitalgesellschaften, die keine Grenzgänger i. S. d. Art. 15a des Abkommens sind, der Staat der Ansässigkeit des Arbeitgebers (Kapitalgesellschaft) nach Art. 15 Abs. 4 des Abkommens auch insoweit ein Besteuerungsrecht, als die Einkünfte auf Tätigkeiten der leitenden Angestellten im Staat ihrer Ansässigkeit und in Drittstaaten entfallen. Gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 KonsVerCHEV bleibt das Besteuerungsrecht des Staates der Ansässigkeit des leitenden Angestellten unberührt. Hiermit wird keine Aussage im Hinblick auf die Anwendung von Art. 24 Abs. 1 DBA-Schweiz getroffen. Für die praktische Anwendung bedeutet dies, dass die deutsche Finanzverwaltung entsprechend der Rechtsprechung des BFH (u. a. BFH, Urteil v. 11.11.2009, I R 83/08, BStBl 2010 II, S. 781, sowie v. 25.10.2006, I R 81/04, BStBl 2010 II, S. 778) in diesen Fällen die Freistellungsmethode gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz anwendet. § 19 Abs. 3 Satz 2 KonsVerCHEV ist daher nicht so auszulegen, dass Deutschland als Ansässigkeitsstaat die Anrechnungsmethode gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden hätte.
BMF, Schreiben v. 3.12.2013, IV B 2 - S 1301-CHE/07/10024-05
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.828
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1636
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.054
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.480
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.157
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.137
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.022
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8492
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
847
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
-
Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
-
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025
-
Umsätze eines Wohlfahrtsverbands
15.12.2025
-
Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
12.12.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
12.12.2025