BMF

Subject-to-tax-, Remittance-base- und Switch-over-Klauseln nach den DBA

DBA können unterschiedliche Regelungen enthalten, um zu verhindern, dass die Abkommensanwendung zur Nichtbesteuerung von Einkünften bzw. zur ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen führt.

A 02.06.994

Je nach Ausgestaltung dieser Bestimmungen unterscheidet man hauptsächlich zwischen

  • Rückfall- bzw. Subject-to-tax-Klauseln (Besteuerungsvorbehalten),

  • Remittance-base-Klauseln (Überweisungsklauseln) und

  • Switch-over-Klauseln (Umschaltklauseln).

Diese Klauseln sind vorrangig vor den nationalen Vorschriften (u. a. § 50d Abs. 8 und 9 EStG) anzuwenden.

Tz. 1.2.6 des BMF-Schreibens vom 24.12.1999 (BStBl I S. 1076) und Tz. 9 bis 9.2 des BMF-Schreibens vom 14.9.2006 (BStBl I S.532) werden aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 20.6.2013, IV B 2 - S 1300/09/10006


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