BMF: Klauseln nach den DBA

DBA können unterschiedliche Regelungen enthalten, um zu verhindern, dass die Abkommensanwendung zur Nichtbesteuerung von Einkünften bzw. zur ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen führt.

Je nach Ausgestaltung dieser Bestimmungen unterscheidet man hauptsächlich zwischen

  • Rückfall- bzw. Subject-to-tax-Klauseln (Besteuerungsvorbehalten),

  • Remittance-base-Klauseln (Überweisungsklauseln) und

  • Switch-over-Klauseln (Umschaltklauseln).

Diese Klauseln sind vorrangig vor den nationalen Vorschriften (u. a. § 50d Abs. 8 und 9 EStG) anzuwenden.

Tz. 1.2.6 des BMF-Schreibens vom 24.12.1999 (BStBl I S. 1076) und Tz. 9 bis 9.2 des BMF-Schreibens vom 14.9.2006 (BStBl I S.532) werden aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 20.6.2013, IV B 2 - S 1300/09/10006