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Das DBA vom 17.12.2015 soll das DBA vom 22.4.1966 ersetzen
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung wurde am 17.12.2015 in Tokyo unterzeichnet.
Es soll das bestehende Abkommen mit Japan vom 22.4.1966 ersetzen, bedarf jedoch zu seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften beider Vertragsstaaten.
BMF v. 17.12.2015
Schlagworte zum Thema:
Doppelbesteuerung, Internationales Steuerrecht