BMF: DBA Taiwan kann ab 1.1.2013 angewendet werden

Das im Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist am 7.11.2012 in Kraft getreten. Beide Seiten haben mitgeteilt, dass das unterzeichnete Abkommen nun innerstaatlich umgesetzt ist.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen bilden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für gegenwärtige und zukünftige Investitionen. Im Verhältnis zu Taiwan gelten ab 1.1.2013 abgesenkte Quellensteuersätze: Bei Dividenden ein Quellensteuersatz i. H. v. 10 %. Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen künftig Quellensteuern i. H. v. ebenfalls maximal 10 %.

Strukturell und inhaltlich orientiert sich das neue Abkommen am OECD-Musterabkommen. Dies betrifft auch den Informationsaustausch, der die Zusammenarbeit der Finanzbehörden beider Staaten hinsichtlich Steuern jeder Art begründet.

BMF Taiwan