Keine Versorgungsleistungen bei Übertragung einer lediglich gewerblich geprägten GmbH & Co. KG
Sachverhalt:
Die mit 60 % beteiligte Kommanditistin einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, deren Tätigkeit sich auf die Vermietung von Grundstücken beschränkte, übertrug je die Hälfte ihres Kommanditanteils gegen lebenslängliche Zahlungen auf ihre beiden Kinder. Während diese die Auffassung vertraten, es lägen voll abziehbare Versorgungsleistungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a Buchst. a EStG vor, ging das Finanzamt von Anschaffungskosten für die übertragenen Kommanditanteile aus.
Entscheidung:
Das FG sah als entscheidend an, dass das Gesetz für Versorgungsleistungen eine landwirtschaftliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit der Gesellschaft verlangt. Die gewerbliche Prägung und die Gewerbesteuerpflicht einer GmbH & Co. KG seien nicht ausreichend. Der Gesetzgeber habe gezielt eine landwirtschaftliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit verlangt, um lediglich vermögensverwaltende Gesellschaften von der Vergünstigung auszuschließen. Im Urteilsfall habe auch keine Betriebsaufspaltung vorgelegen, weil die Vermieterin weder an der mietenden GmbH beteiligt war noch diese aus anderen Gründen beherrschen konnte.
Praxishinweis:
Wenn die steuerliche Behandlung als Versorgungsleistungen gewünscht wird, liegt eine legale Gestaltung darin, dass die bisher lediglich vermögensverwaltende Gesellschaft eine zusätzliche, nicht nur geringfügige gewerbliche Tätigkeit aufnimmt (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Um dem Vorwurf der missbräuchlichen Gestaltung vorzubeugen, sollte diese zusätzliche, gewerbliche Tätigkeit nicht nur vorübergehend (zu kurzfristig) ausgeübt werden.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
420
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
409
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
352
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
343
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
252
-
5. Gewinnermittlung
238
-
Teil 1 - Grundsätze
221
-
Anschrift in Rechnungen
217
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
206
-
Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
196
-
§ 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
10.11.2025
-
Kostenloser Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012
10.11.2025
-
Geltendmachung eines zu niedrigen Grundfreibetrags
06.11.2025
-
Alle am 6.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
06.11.2025
-
Grundstücksüberlassung an Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern
05.11.2025
-
Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen
04.11.2025
-
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments
03.11.2025
-
Zahlung für Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage
03.11.2025
-
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
03.11.2025
-
Rechtsbehelfsbelehrung bei nicht wortlautgemäßer Wiedergabe
31.10.2025