Reitanlage einer vermögenden Geschäftsfrau als Liebhabereibetrieb
Hintergrund:
Die erfolgreiche und wohlhabende Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens erwarb eine Reitanlage und investierte erhebliche Summen in deren Sanierung und Ausbau. Nachdem der Betrieb anfänglich verpachtet worden war, führte die Geschäftsführerin den Betrieb schließlich – ohne eigenes pferdewirtschaftliches Fachwissen – in eigener Verantwortung fort und spezialisierte den Betrieb auf das Westernreiten. Während des neunjährigen Betriebs der Anlage erzielte sie – nicht zuletzt wegen hoher Abschreibungen – alljährlich Verluste im sechsstelligen Bereich. Im Rahmen einer Betriebsprüfung ging das Finanzamt von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht aus und erkannte sämtliche Verluste steuerlich ab.
Entscheidung:
Das FG urteilte, dass das Finanzamt die Verluste (teilweise) zu Recht aberkannt hatte. Die Geschäftsführerin hatte mit dem Betrieb des Reiterhofs in allen neun Betriebsjahren keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Mit dem Betrieb der Anlage war objektiv kein Totalgewinn zu erzielen. Selbst auf einen Zeitraum von 50 Jahren gerechnet, ist nicht erkennbar, wie angesichts der hohen Sanierungs- und Betriebskosten die Gewinnzone hätte erreicht werden können. Die erfahrene und erfolgreiche Geschäftsfrau muss nach Auslaufen des Pachtvertrages erkannt haben, dass der Betrieb der Anlage in Eigenregie noch verlustbringender sein würde.
Für die Fortführung des Betriebs war nach Überzeugung des FG vielmehr ausschlaggebend, dass die Frau die erzielten Verluste steuerlich nutzen konnte. Denn sie verfügte aus ihrer Geschäftsführertätigkeit bei einer mittelständischen GmbH noch über Lohneinkünfte in Millionenhöhe. Den Steuervorteil aus der Betriebsfortführung legte das FG anhand einer Vergleichsberechnung offen: Während die Verlustverrechnungen (nicht zuletzt wegen hoher Sonderabschreibungen) zu Lohnsteuererstattungen von insgesamt 1,5 Mio. EUR geführt hatten, mussten die Geschäftsfrau für den defizitären Betrieb der Reitanlage lediglich Bareinlagen von rund 1 Mio. EUR leisten (= Verluste abzüglich aller Abschreibungen).
(Sächsisches FG, Urteil v. 25.1.2012, 8 K 1504/08)
Praxishinweis:
Die Verluste aus den ersten Betriebsjahren durfte das Finanzamt jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr aberkennen, da für diese Jahre bereits Feststellungsverjährung eingetreten war. Denn die Verjährung wurde nicht aufgrund einer vorläufigen Feststellung gehemmt, weil die Vorläufigkeitsvermerke in den Bescheiden keine Aussage zum Umfang und Grund der Vorläufigkeit enthielten – und somit (wegen Unbestimmtheit) unwirksam waren. Denn nach der Rechtsprechung des BFH muss ersichtlich sein, ob sich die Vorläufigkeit auf Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben oder die Gewinnerzielungsabsicht erstreckt. In den Jahren ab 2003 hatte das Finanzamt einen ausführlicheren Vermerk aufgenommen, sodass eine Änderung der Bescheide ab diesem Jahr möglich war.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
380
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
203
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
157
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
127
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
99
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
96
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
95
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
89
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
87
-
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026
-
Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
-
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
10.07.2026
-
Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit
09.07.2026
-
Alle am 9.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.07.2026
-
Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System
08.07.2026
-
Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
06.07.2026
-
Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
06.07.2026
-
Wiedereinsetzung nach Formmangel bei Klageeinreichung
06.07.2026