Deutscher Unternehmer erbringt Leistung an niederländischen Unternehmer
Praxis-Beispiel: Überlassung eines Kfz an Unternehmer in den Niederlanden
Der Leasinggeber D mit alleinigem Sitz und Betriebsstätte in Deutschland überlässt dem Unternehmer N für dessen Hauptsitz in den Niederlanden für die Zeit vom 1.4.06 – 31.3.09 ein Auto im Rahmen eines Leasingvertrags (sonstige Leistung mit Zurechnung beim Leasinggeber).
Die monatlichen Leasingraten i. H. v. 500 EUR werden nach § 3a Abs. 2 UStG dort besteuert, wo der Empfänger der Leistung seinen Sitz hat, also in den Niederlanden. Die Ausnahmeregelung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG für die Vermietung von Beförderungsmitteln greift nicht, da die Überlassung des Autos über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen erfolgt. Die sonstige Leistung wird in den Niederlanden im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens besteuert. Der deutsche Unternehmer D erteilt deshalb ordnungsgemäße Rechnungen ohne Ausweis von Umsatzsteuer mit Angabe seiner USt-IdNr., der USt-IdNr. des Kunden und dem Hinweis «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers».
Buchungsvorschlag SKR: Rechnung des Leasinggebers
10000 | Kundenforderung monatliche Leasingrate | 500 |
| Erlöse aus Leasingverträgen (nicht steuerbar = Steuerkennzeichen mit Erfassung in Zeile 41 bei Kz. 21 der Umsatzsteuer-Voranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung für sonstige Leistungen) – Konto individuell anlegen | 500 |
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