Emissionszertifikate: Steuerschuldnerschaft Leistungsempfänger

Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz und ändert den UStAE.

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG wurde zum 1.1.2023 neugefasst. Die steuerliche Neuregelung erfolgte mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und erweiterte die bisherige Regelung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

Änderung des UStAE und Anwendungsregelungen

Die Finanzverwaltung hat nun den UStAE angepasst und zudem umfangreiche Anwendungsregelungen getroffen. Die Anwendungsregelungen werden mit Praxisbeispielen verdeutlicht.

BMF, Schreiben v. 5.9.2023, III C 3 - S 7279/20/10004 :003