DRSC gegen Eingriffe der EU-Kommission in verabschiedete IFRS

Der DRSC erteilt der Idee, die Europäische Kommission zukünftig die Befugnisse zu erteilen, bereits verabschiedete IFRS im Zuge der Indossierung zu modifizieren, eine klare Absage.

EU-Kommission veröffentlicht Evaluierungsfahrplan

Die Europäische Kommission hatte Anfang Februar 2018 einen Evaluierungsfahrplan „Fitness check on public reporting by companies“ veröffentlicht. Dieser sog. Fitness-Check soll eine Beurteilung ermöglichen, inwiefern die vielzähligen öffentlichen Berichtspflichten für EU-Unternehmen ihren übergeordneten Zielen („effectiveness, relevance and EU added value“) entsprechen. Der Fitness-Check wird mit einer öffentlichen Konsultation starten, die voraussichtlich im 1. Quartal 2018 beginnen und mindestens 12 Wochen dauern wird.

Ein Aspekt des Fitness-Check beinhaltet auch Berücksichtigung der Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung („Conclusions drawn up from work currently being carried out by the High Level Group of Experts on Sustainable Finance“).

Die HLEG hat wiederum in ihrem finalen Report vom 31. Januar 2018 eine Empfehlung abgegeben, die konkret vorsieht, die EU-Kommission mit erweiterten Kompetenzen auszustatten, welche es ihr ermöglichen würden, die vom IASB verabschiedeten IFRS im Zuge des EU-Endorsementprozesses (Indossierung) anzupassen („to provide the power to the EU to adjust specific aspects of IFRS standards adopted by the IASB before transposing them into EU law.“)

DRSC lehnt erweiterte Kompetenzen der EU-Kommision zur Modifizierung von IFRS ab

Am 9. März 2018 hat das DRSC seine Stellungnahme zur Konsultationsanfrage abgegeben. Neben einigen anderen Punkten werden die Empfehlung der HLEG sowie die Notwendigkeit einer erneuten Überprüfung der IAS-Verordnung (EG) 1606/2002 bereits vier Jahre nach der letzten Evaluierung kritisiert. Zum Vorschlag bzgl. der erweiterten Kompetenzen der EU-Kommission zur Modifizierung von IFRS äußert sich das DRSC sehr konkret. Diese lehnt das DRSC „kategorisch ab, da dadurch das Ziel weltweit einheitlicher Rechnungslegungsstandards gefährdet und am Ende obsolet würde.“

Praxis-Tipp: Erweiterte Kompetenzen würden Einheitlichkeit gefährden

Die Notwendigkeit einheitlicher Standards ist im Interesse der Ersteller und Adressaten von Rechnungslegungsinformationen. Die Idee Standards „EU-Länder“-basiert zu modifizieren würde die Gefahr massiver „carve-outs“ und/oder „carve-ins“ nach sich ziehen. Dies kann i.S. der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit aber auch vor dem Aspekt des steigenden Bürokratieaufwands hingegen weder im Interesse der Ersteller noch der Adressaten sein.

Quelle: DRSC-Stellungnahme zu EU-Fitness-Check; Sustainable Finance Final Report

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