aa) Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzern­rechnungslegung (DRS), § 342 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB

aa1) Allgemeines

 

Tz. 140

An erster Stelle der Aufgaben des DRSC steht – nicht nur im Katalog nach § § 342 Abs. 1 HGB – die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, § 342 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB. Das Verfahren der Standardsetzung ist in seinen Grundzügen im Standardisierungsvertrag geregelt. Dort heißt es: Bei der Erarbeitung von Standards und Interpretationen sind Themenauswahl, die Festlegung von Eckdaten und verabschiedete Entwürfe in geeigneter Form bekannt zu machen, § 4 Abs. 1 Standardisierungsvertrag. Ein Standard oder eine Interpretation darf nur verabschiedet werden, wenn

  1. zuvor ein Entwurf in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen sowie dieser mit einer Frist zur Stellungnahme von mindestens sechs Wochen veröffentlicht worden ist,
  2. die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die wesentlichen Einwendungen und Änderungsvorschläge in einer öffentlichen Sitzung erörtert worden sind und
  3. im Falle wesentlicher Änderungen des Entwurfs dieser nochmals mit einer Frist zur Stellungnahme von mindestens vier Wochen offengelegt worden ist, § 4 Abs. 2 Standardisierungsvertrag.

Beim Erarbeiten von Standards ist darauf zu achten, dass sie nicht im Widerspruch zu Rechtsvorschriften stehen. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist damit nicht ausgeschlossen. Dies gilt für Interpretationen entsprechend, § 4 Abs. 3 Standardisierungsvertrag.

aa2) Bislang verlautbarte DRS

 

Tz. 141

Bislang hat das DRSC folgende Standards als Empfehlung i. S. v. § 342 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB verlautbart:

 
Standard Gegenstand in Kraft seit / aufgehoben am
DRS 1 Befreiender Konzernabschluss nach § 292a aufgehoben am 07.12.2004
DRS 1a Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – Konzernabschluss nach US GAAP: Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens aufgehoben am 07.12.2004
DRS 2 Kapitalflussrechnung aufgehoben am 08.04.2014
DRS 2–10 Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten aufgehoben am 08.04.2014
DRS 2–20 Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen aufgehoben am 08.04.2014
DRS 3 Segmentberichterstattung in Kraft seit 31.05.2000
DRS 3–10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten in Kraft seit 31.05.2000
DRS 3–20 Segmentberichterstattung von Versicherungsunternehmen in Kraft seit 31.05.2000
DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss in Kraft seit 30.12.2000
DRS 5 Risikoberichterstattung aufgehoben am 04.12.2012
DRS 5–10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten aufgehoben am 04.12.2012
DRS 5–20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen aufgehoben am 04.12.2012
DRS 6 Zwischenberichterstattung aufgehoben am 24.07.2008
DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis in Kraft seit 26.04.2001
DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzern­abschluss in Kraft seit 29.05.2001
DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss in Kraft seit 11.12.2001
DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss aufgehoben am 18.02.2010
DRS 11 Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Personen aufgehoben am 18.02.2010
DRS 12 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens aufgehoben am 18.02.2010
DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern in Kraft seit 23.10.2002
DRS 14 Währungsumrechnung aufgehoben am 18.02.2010
DRS 15 Lageberichterstattung aufgehoben am 04.12.2012
DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlage­bericht aufgehoben am 18.02.2010
DRS 16 Zwischenberichterstattung aufgehoben am 04.12.2012
DRS 16 (2012) Zwischenberichterstattung in Kraft seit 04.12.2012
DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder aufgehoben am 27.01.2011
DRS 17
geändert 2010
Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder in Kraft seit 27.01.2011
DRS 18 Latente Steuern in Kraft seit 03.09.2010
DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreise in Kraft seit 18.02.2011
DRS 20 Konzernlagebericht in Kraft seit 04.12.2012
DRS 21 Kapitalflussrechnung in Kraft seit 08.04.2014
DRS 22 Konzerneigenkapital verabschiedet am 25.09.2015, aber noch nicht bekannt gemacht
DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) verabschiedet am 25.09.2015, aber noch nicht bekannt gemacht
DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss verabschiedet am 30.10.2015, aber noch nicht bekannt gemacht
DRÄS 1 Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard in Kraft seit 02.07.2004
DRÄS 2 Aufhebung von DRS 1 und DRS 1a in Kraft seit 15.02.2005
DRÄS 3 Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard in Kraft seit 31.08.2005
DRÄS 4 Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard in Kraft seit 18.02.2010
DRÄS 5 Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard in Kraft seit 18.02.2010

Deutsche Rechnungslegungs Standards (Übersicht)

aa3) Rechtsnatur und Fragen der Bindungswirkung

 

Tz. 142

Über die Rechtsnatur und damit verknüpft die Frage der Bindungswirkung bzw. Verbindlichkeit der Standards des DRSC herrscht Unklarheit. Während manche dari...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge