DRSC: DRSC veröffentlicht Stellungnahme zu ED/2017/6

Der DRSC begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und IAS 8, hat jedoch auch einen eigenen Vorschlag zur Abgrenzung von material information.

Präzisierung des Wesentlichkeitsbegriffs durch den IASB

Der IASB hat am 14.9.2017 ED/2017/6 Material mit Änderungsvorschlägen zu IAS 8 und IAS 1 veröffentlicht, welches Teil der Disclosure Inititative des IASB ist.

Die Änderungen an IAS 8 und IAS 1 sehen u.a. eine Präzisierung des Wesentlichkeitsbegriffs vor. Durch die Änderungen sollen die inhaltlichen Regelungen zur Wesentlichkeit in IAS 1 und IAS 8 sowie im Rahmenkonzept vereinheitlicht werden. Die neue Definition von „wesentlich“ (material) in IAS 8 soll wie folgt lauten:

„Information is material if omitting, misstating or obscuring it could reasonably be expected to influence decisions that the primary users of a specific reporting entity’s general purpose financial statements make on the basis of those financial statements.”

Stellungnahme des DRSC

Der DRSC hat am 3.1.2018 seine Stellungnahme zum ED eingereicht und das Vorhaben des IASB zur Angleichung der Definition von „wesentlich“ begrüßt. Jedoch sei die Klarstellung bzw. Defintion von material über das Auslassen oder die fehlerhafte Darstellung von Informationen nicht notwendig.

Nach Ansicht des DRSC könnte folgende Definiton herangezogen werden:

  • “Information that is material if that information could reasonably be expected to influence the decisions made by the primary users; and
  • the way material information is communicated in financial statements, i.e. misstating material information or obscuring material information with immaterial information, which can also influence the decisions made by the primary users.”

Weiterhin lehnt das DRSC die Duplikation von Vorgaben und Erläuterungen in IAS 1 und IAS 8 ab. Zur Vermeidung solle nur ein Standard abschließend alle Änderungen enthalten und sofern notwendig mit Querverweisen gearbeitet werden. Ebenso sei die Abgrenzung von „not material information“ vs. „immaterial information“ noch klarzustellen, insbesondere ob diese Begriffe inhaltlich gleich oder mit Abstufungen zu lesen sind.

Praxis-Tipp: Wesentlichkeitsbegriff bleibt weiter diskutabel

Der Wesentlichkeitsbegriff bleibt weiter diskutabel. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten helfen, Diskussionen zwischen Erstellern und Abschlussprüfern zu vermeiden. Die Anmerkungen des DRSC sind hierbei eine hilfreiche Ergänzung, insbesondere der Hinweis den Wesentlichkeitsbegriff nicht von anderen Begrifflichkeiten abhängig zu machen.

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