DRSC veröffentlicht Stellungnahme zu ED/2017/6
Präzisierung des Wesentlichkeitsbegriffs durch den IASB
Der IASB hat am 14.9.2017 ED/2017/6 Material mit Änderungsvorschlägen zu IAS 8 und IAS 1 veröffentlicht, welches Teil der Disclosure Inititative des IASB ist.
Die Änderungen an IAS 8 und IAS 1 sehen u.a. eine Präzisierung des Wesentlichkeitsbegriffs vor. Durch die Änderungen sollen die inhaltlichen Regelungen zur Wesentlichkeit in IAS 1 und IAS 8 sowie im Rahmenkonzept vereinheitlicht werden. Die neue Definition von „wesentlich“ (material) in IAS 8 soll wie folgt lauten:
„Information is material if omitting, misstating or obscuring it could reasonably be expected to influence decisions that the primary users of a specific reporting entity’s general purpose financial statements make on the basis of those financial statements.”
Stellungnahme des DRSC
Der DRSC hat am 3.1.2018 seine Stellungnahme zum ED eingereicht und das Vorhaben des IASB zur Angleichung der Definition von „wesentlich“ begrüßt. Jedoch sei die Klarstellung bzw. Defintion von material über das Auslassen oder die fehlerhafte Darstellung von Informationen nicht notwendig.
Nach Ansicht des DRSC könnte folgende Definiton herangezogen werden:
- “Information that is material if that information could reasonably be expected to influence the decisions made by the primary users; and
- the way material information is communicated in financial statements, i.e. misstating material information or obscuring material information with immaterial information, which can also influence the decisions made by the primary users.”
Weiterhin lehnt das DRSC die Duplikation von Vorgaben und Erläuterungen in IAS 1 und IAS 8 ab. Zur Vermeidung solle nur ein Standard abschließend alle Änderungen enthalten und sofern notwendig mit Querverweisen gearbeitet werden. Ebenso sei die Abgrenzung von „not material information“ vs. „immaterial information“ noch klarzustellen, insbesondere ob diese Begriffe inhaltlich gleich oder mit Abstufungen zu lesen sind.
Praxis-Tipp: Wesentlichkeitsbegriff bleibt weiter diskutabel
Der Wesentlichkeitsbegriff bleibt weiter diskutabel. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten helfen, Diskussionen zwischen Erstellern und Abschlussprüfern zu vermeiden. Die Anmerkungen des DRSC sind hierbei eine hilfreiche Ergänzung, insbesondere der Hinweis den Wesentlichkeitsbegriff nicht von anderen Begrifflichkeiten abhängig zu machen.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.776
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.724
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.4921
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.2852
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
1.128
-
Urlaubsrückstellung berechnen
912
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
693
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
631
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
616
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
567
-
Antizipierte finanzielle Effekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.03.2026
-
DRSC-Stellungnahme zu den Simplified ESRS
09.03.2026
-
ESMA veröffentlicht Public Statement zur Umsetzung von IFRS 18
26.02.2026
-
IASB veröffentlicht Vorschläge zur Änderung an IAS 28
26.02.2026
-
Stellungnahmen zum VSME-Standard an das BMJV eingegangen
25.02.2026
-
EU-Kommission ergänzt EU-Taxonomie weiter
24.02.2026
-
Änderungshinweis zur Lageberichterstattung: DRSC schlägt Klarstellungen zum Umgang mit der CSRD vor
23.02.2026
-
Prüfung der Wirksamkeit von Risikomanagement- und Internen Kontrollsystemen: eine Herausforderung
19.02.2026
-
IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensation beschlossen
16.02.2026
-
Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen
02.02.2026