KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die von DRSC und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufene Pilotgruppe KMU-Reporting hat Vorschläge für eine angemessene und handhabbare Gestaltung eines Standards und weiteren Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU erarbeitet und der EFRAG übergeben.

Durch die CSRD werden auch viele KMU von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), werden zukünftig auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) Nachhaltigkeitsinformationen i. S. d. Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) offenlegen müssen. Mittelbar bestehen auch für zahlreiche weitere KMU Nachhaltigkeitsberichtspflichten durch Anforderungen von Stakeholdern, wie etwa Banken, Versicherungen oder anderen Unternehmen in den Wertschöpfungsketten.

Pilotgruppe KMU-Reporting übergibt Eckpunktepapier zu den KMU-ESRS an EFRAG

Die von dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufene Pilotgruppe KMU-Reporting hat in einem Eckpunktepapier Vorschläge für eine angemessene und handhabbare Gestaltung eines Standards und weiteren Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU erarbeitet, die Ende Dezember an die European Financial Advisory Reporting Group (EFRAG) übergeben wurden. Derzeit arbeitet die EFRAG an weiteren Sets von Standardsentwürfen, wobei neben branchenbezogenen auch spezielle KMU-ESRS entwickelt werden sollen.

Zentral ist die Forderung nach im Vergleich zu den Vorgaben für große Unternehmen deutlich reduzierten, sorgfältig abgegrenzten und standardisierten Mindestberichtsanforderungen, die flexibel um weitere Nachhaltigkeitsinformationen ergänzt werden können. Weitere Vorschläge sind vereinfachte Ansätze zur Ermittlung wesentlicher Berichtsinhalte, die Förderung von Unterstützungsstrukturen, wie bspw. der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie die Durchführung von Field Tests zur Evaluierung und Weiterentwicklung des KMU-Standards. Ziel ist es, den Strukturen von KMU Rechnung zu tragen, in dem die Komplexität der Berichtsanforderungen und der entstehende Verwaltungsaufwand für KMU minimiert werden und den KMU hilfreiche Instrumente zur Erfüllung der Anforderungen zur Verfügung zu stellen.

Nach Auffassung des Leiters der Pilotgruppe, Prof. Dr. Alexander Bassen, kommt es bei der Erarbeitung des KMU-Standards darauf an, die Balance zwischen Ambitionsniveau und Machbarkeit für KMU zu finden.

Wichtig sind gerade für die mittelbar betroffenen KMU, die ggf. an berichtspflichtige Unternehmen in ihren Lieferketten Informationen zu liefern haben, die Standardisierung von Mindestinformationen, die in ihrer Komplexität reduziert, aber mit den ESRS und weiteren zentralen Anforderungen verzahnt sind. Zu befürchten ist nämlich die Notwendigkeit für abweichende Informationsgenerierungen in Abhängigkeit der Wünsche der berichtspflichtigen Unternehmen.

Die Eckpunkte des Positionspapiers der KMU-Pilotgruppe

Das Positionspapier schlägt folgende Eckpunkte für die Erarbeitung von KMU-Standards, Leitlinien und Unterstützungsstrukturen für deren Anwendung vor.

  • Zentral ist die Forderung nach der Fokussierung auf standardisierte, abgegrenzte und reduzierte Berichtsanforderungen, um den begrenzten finanziellen und personellen Mitteln von KMU Rechnung tragen zu können. Diese allgemein akzeptierten Mindestanforderungen können i. S. e. modularen Ansatzes auf freiwilliger Basis um weitere Nachhaltigkeitsinformationen individuell ergänzt werden. So können KMU auf zusätzliche Informationsbedürfnisse wichtiger Stakeholder wie z.B. Banken, Versicherungen, Kunden oder auch Lieferanten besser reagieren.
  • Die so definierten Mindestanforderungen müssen dabei möglichst kompatibel mit den umfangreichen in der EU und national bereits bestehenden Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen einerseits und den Berichtsanforderungen für große, direkt von der CSRD betroffene Unternehmen, den ESRS, sein. Auch Schnittmengen mit internationalen Anforderungen, etwa des International Sustainability Standards Boards (ISSB) sind erwünscht. Durch eine möglichst hohe Kompatibilität kann der Berichtsaufwand für KMU weiter reduziert werden.
  • Notwendigkeit für die Schaffung von Unterstützungsstrukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Insbesondere Tools für die Risikoanalyse, Datenerhebung und Musterformulare zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse können angesichts limitierter Ressourcen hilfreich sein. Etablierte Instrumente wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), den bereits mehr als 900 Unternehmen nutzen, können für viele KMU als Good-Practice-Ansatz berücksichtigt werden.
  • Durchführung von Field Tests zur Evaluierung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Auswirkungen auf die Unternehmen, um eine möglichst praktikable Gestaltung zu gewährleisten.
  • Begrenzte Ressourcen von KMU können auch die Möglichkeiten zur elektronischen Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen betreffen. Aus Sicht der Pilotgruppe ist es daher essenziell, dass KMU einfache digitale Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Auch hier kann der DNK ein Bezugspunkt für zu schaffende Infrastrukturen auf EU-Ebene und in den Ländern sein, insbesondere mit Blick auf Schnittstellen mit dem European Single Access Point (ESAP).

Weiteres DRSC Schreiben behandelt ESRS Verbesserungsmöglichkeiten

Im Rahmen einer Verbandsanhörung zu den ESRS hat der Präsident des DRSC, Georg Lanfermann, am 9.1.2023 in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz  diese sowie verbleibende wesentliche Diskussionspunkte in Bezug auf die Entwürfe der ESRS adressiert. Die ESRS-Entwürfe wurden von EFRAG am 22.11.2022 der Europäischen Kommission übermittelt, die diese bis Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschieden wird.

In diesem Schreiben werden insbesondere konkrete Verbesserungsmöglichkeiten genannt. Allgemeiner Natur ist die bisher nicht ausreichend differenzierte Anknüpfung der Berichtspflichten an die Definition großer Unternehmen gem. Art. 3 der Bilanzrichtlinie. Zu den konkreten Kritikpunkten zählen u.a. verkürzte Möglichkeiten zu Angaben nach dem GHG-Protokoll sowie explizite Vorgaben zu Unternehmenszielen.

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In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:

IDW veröffentlicht Entwurf-Standards zur inhaltlichen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Stärkere Normierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Uneinigkeit bei Sorgfaltspflichtenrichtlinie

Corporate Sustainability Reporting Directive final veröffentlicht


Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, DRSC, EFRAG