European Securities and Markets Authority (ESMA)

ESMA Prüfungsschwerpunkte 2025


Prüfungsschwerpunkte 2025 – Fokus makroökonomische Risiken

Die BaFin hat die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der Fokus liegt dabei auf makroökonomischen Risiken.

Auch wenn die Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts weiter unklar ist, sorgt das Enforcement dafür, dass der Lagebericht weiter im Fokus der Berichterstattung bleibt. Grundsätzlich hat das Enforcement in Europa die Aufgabe, die geprüfte Rechnungslegung der kapitalmarktorientierten Unternehmen einer erneuten Prüfung zu unterziehen, um das Vertrauen des Kapitalmarkts in die Rechnungslegung weiter zu stärken. Die Auswahl der überprüften Unternehmen erfolgt dabei entweder auf Basis von konkreten Hinweisen auf mögliche Fehler oder stichprobenbasiert. Damit die Auslegung der Rechnungslegungsvorschriften in der EU nicht durch unterschiedliche nationale Enforcemententscheidungen auseinanderdriftet, ist die European Securities and Markets Authority (ESMA) die übergeordnete Behörde, die neben der Sammlung und Veröffentlichung von EU-Enforcment-Stellen auch die zentralen Prüfungsschwerpunkte vorgibt. Die deutsche Enforcement-Stelle ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die am 27.11.2025 die Prüfungsschwerpunkte der ESMA ergänzt um eigene Aspekte veröffentlicht hat.

Gegenwärtige unsichere Wirtschaftslage: Herausforderungen müssen im Lagebericht nachvollziehbar und ausgewogen erläutert werden

Konkret wird die BaFin im Rahmen ihrer Stichprobenprüfungen der Konzernabschlüsse 2025 schwerpunktmäßig die Berichterstattung im Lagebericht zu den Folgen von makroökonomischen Veränderungen prüfen. Hintergrund ist, dass die gegenwärtige Wirtschaftslage geprägt ist durch Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen. Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die globalisierten Wertschöpfungsketten und neue regulatorische Anforderungen lösen nach Meinung der BaFin Unsicherheiten aus. Da die Unternehmensführung im Lagebericht die gegenwärtige Lage und die voraussichtlichen künftigen Entwicklungen des Unternehmens und wie sie mit diesen Herausforderungen umgeht, darzustellen hat, muss ein nachvollziehbares Bild gezeichnet und müssen die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysiert werden.

Hier lauern die Fehlerquellen beim Bericht über makroökonomische Risiken

Fehlerquellen entstehen vor allem durch unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen oder die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug herauszustellen bzw. zu relativieren. Auch sind Widersprüche zwischen interner Steuerungslogik und externer Berichterstattung zu vermeiden. Klarheit und Vollständigkeit sind gesetzlich gefordert und verlangen eine sorgfältige Prüfung der verwendeten Annahmen und Prognoseparameter. Lageberichte, in denen die gesetzlichen Anforderungen unzureichend umgesetzt wurden, hat die BaFin-Bilanzkontrolle bereits beanstandet. Unternehmen sollten im Interesse einer umfassenden Information des Kapitalmarktes einen objektivierten Maßstab in ihrer Berichterstattung verwenden. Sie sollten sich nicht allein auf die subjektive Einschätzung der Unternehmensleitung beschränken oder die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengen.

Transparente und sachgerechte Darstellung schafft Vertrauen in die unternehmerische Steuerungsfähigkeit

Eine transparente und sachgerechte Darstellung schafft zudem Vertrauen in die unternehmerische Steuerungsfähigkeit. Aussagen über Innovationspotenziale, Investitionen in neue Technologien oder Anpassungsstrategien an strukturelle Veränderungen können ein differenziertes und zukunftsorientiertes Bild der Unternehmen vermitteln. Der Lagebericht ist nicht nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Berichtselement, sondern auch ein wesentliches Kommunikationsinstrument im Spannungsfeld von Rechenschaft und Perspektive. Seine Qualität und Verlässlichkeit tragen entscheidend dazu bei, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Resilienz des Unternehmens in einem von Wandel geprägten Umfeld wahrgenommen werden.

Prüfungsschwerpunkte der ESMA

Darüber hinaus hat die BaFin auch die Prüfungsschwerpunkte der ESMA zu berücksichtigen. Diese fordert die Emittenten auf, sich in ihren Jahresfinanzberichten 2025 neben allgemeinen Überlegungen bezüglich der IFRS-Abschlüsse besonders auf die Bereiche geopolitische Risiken und Unsicherheiten sowie Segmentberichterstattung zu konzentrieren.

Prüfungsschwerpunkte 2025: Aspekte der Nachhaltigkeitserklärung ebenfalls im Fokus.

Bezüglich der Nachhaltigkeitserklärungen stehen die Wesentlichkeitserwägungen bei der Berichterstattung nach den europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitserklärungen im Fokus. Bei der digitalen Berichterstattung soll die ESEF-Einreichung der Kapitalflussrechnung besonders kritisch betrachtet werden. Somit versucht die ESMA den Spagat zwischen Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei gleichzeitigem starkem Fokus auf Anlegerschutz und Marktstabilität zu halten. Dabei weist die ESMA wieder auf die Bedeutung der Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen, der jüngsten Entwicklungen im Bereich der IFRS und der konsequenten Verwendung alternativer Leistungskennzahlen hin.

Prüfungsschwerpunkte auch für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen von Bedeutung

Für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sind die benannten Schwerpunkte ebenfalls von hoher Bedeutung, da sie durch die Wirtschaftsprüfer bzw. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Rahmen der Qualitätskontrolle auch häufig mit genau den Fragestellungen konfrontiert werden, die oben genannt sind. Auch wenn somit IFRS nicht zur Anwendung kommt, strahlen die Schwerpunkte auch in die Prüfung der HGB-Rechnungslegung hinein und eine entsprechende Vorbereitung erscheint hier sinnvoll zu sein, um ggf. kritische Diskussionen mit Prüfern zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie in den Veröffentlichungen der BaFin sowie den Meldungen der ESMA.


Schlagworte zum Thema:  BaFin , ESMA
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