EU-Parlament







Closed Geschlossen
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Chemikalien am Arbeitsplatz

EU-Parlament: Neue Grenzwerte für Blei und Diisocyanate

Das Parlament der Europäischen Union (EU) hat den Weg frei gemacht für neue, verschärfte Grenzwerte von gesundheitsschädlichen Chemikalien am Arbeitsplatz. Bei Zustimmung des EU-Rates treten damit niedrigere Grenzwerte für Blei und zum allerersten Mal Grenzwerte für die Stoffgruppe der Diisocyanate in Kraft. Das ist ein gesundheitlicher Gewinn für betroffene Beschäftigte. Viele kleinere Firmen könnten durch die neuen Bleigrenzwerte aber wirtschaftlich in Bedrängnis kommen.






Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) final veröffentlicht

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist nun innerhalb von 18 Monaten von den jeweiligen Gesetzgebern in der EU in nationales Recht umzusetzen. Im November 2022 wurde sie durch das EU-Parlament angenommen, nachdem im Juni 2022 die Vertreter des Europäischen Ministerrats und des Europäischen Parlaments im Trilog die politische Einigung darüber erzielen konnten.


Kugelschreiber und Taschenrechner mit Bilanzen
Kugelschreiber und Taschenrechner mit Bilanzen
EU-Recht

Corporate Sustainability Reporting Directive: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt

Am 10. November 2022 hat das europäische Parlament die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - "CSRD") angenommen. Die Annahme durch den Rat wird voraussichtlich noch im Dezember 2022 erfolgen. Die CSRD ändert die Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG sowie die Verordnung (EU) Nr. 537/2014. Nach der Annahme durch den Rat wird die CSRD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und 20 Tage danach in Kraft treten.


Frau lächelnd vor Laptop, digitale Vernetzung
Frau lächelnd vor Laptop, digitale Vernetzung
Europäisches Parlament

Digital Markets Act sowie Digital Services Act in Kraft getreten, Geltung erst in 2023 bzw. 2024

Das EU-Parlament will die Marktmacht der großen Internetkonzerne eindämmen und den digitalen Raum für User sicherer machen. Diesem Ziel dienen der vom EU-Parlament beschlossene „Digital Services Act“ und der „Digital Markets Act“, die EU-weit den Schutz der Rechte der Verbraucher stärken sollen. Der „Digital Markets Act“ ist am 1.11.2022 in Kraft getreten, kommt aber erst ab 2.5.2023 zur Anwendung. Der  „Digital Services Act“ ist zum 16.11.2022 in Kraft getreten, zur Anwendung kommen dessen Regelungen vollumfänglich erst ab 17.2.2024.




Risse in der EU
Risse in der EU
Strengere Haftung und neues Leistungsschutzrecht 

Die EU-Urheberrechtsreform ist in Kraft getreten

Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform ist in Kraft getreten. Trotz massiver Proteste ("Save the Internet") haben EU-Parlament und die EU-Staaten zugestimmt. Besonders umstritten ist der Artikel, wonach der Dienstanbieter, wenn ein Werk im Internet hochgeladen wird, die Urheberrechte zu schützen hat. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.