Das EU-Parlament hat die Vorschläge des Ministerrats zur Energieeffizienz von Bestandsgebäuden nach oben korrigiert: Mit der Novelle der Gebäuderichtlinie sollen energetische Mindeststandards eingeführt werden – ab 2032 steht eine Solarpflicht für modernisierte Wohnhäuser im Raum.

Das EU-Parlament hat am 9. Februar einen Vorschlag zur Novellierung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) vorgelegt. Die Richtlinie enthält Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die europäischen Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden: Alle neuen Gebäude sollen spätestens bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein – bestehende Immobilien müssen bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden.

Solarpflicht für Wohngebäude bei umfassender Modernisierung

Der federführende Ausschuss des Parlaments sprach sich für eine schrittweise Einführung energetischer Mindeststandards für Bestandsgebäude aus: Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens Effizienzklasse E erreichen und bis 2033 Effizienzklasse D – Nichtwohngebäude und Immobilien der öffentlichen Hand müssen bis 2027 beziehungsweise 2030 auf Stand gebracht werden. Grundlage soll ein in allen EU-Staaten geltendes einheitliches System der Effizienzklassen A bis G sein.

"Damit wird der planwirtschaftliche und für alle ungeheuer teure und ineffiziente Weg Richtung Klimaneutralität zementiert", kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Abstimmung. Nach Auffassung des Verbands sollte der Gebäudesektor möglichst schnell in den europäischen Handel mit CO2-Emissionszertifikaten integriert werden. Dies sei ein kosteneffizientes Mittel, mit dem die Klimaziele punktgenau erreicht werden könnten, so Warnecke.

Ab dem Jahr 2028 soll jeder Neubau als Nullemissionsgebäude errichtet werden; für Immobilien der öffentlichen Hand soll das ab 2026 gelten. Das Parlament hält zudem eine Solarpflicht für Neubauten bis 2028 für möglich, wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist. Für bestehende Wohngebäude, die umfassend modernisiert werden, soll eine Solarpflicht ab 2032 gelten.

Vorschläge für neue und alte Gebäude

Der Ministerrat der Europäischen Union (EU-Rat) hatte am 25.10.2022 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Gebäuderichtlinie erzielt. In Bezug auf Neubauten einigte sich der Rat darauf, dass ab 2028 zunächst die öffentlichen Gebäude und ab 2030 alle Gebäude in der Europäischen Union klimaneutral sein müssen. Ausnahmen soll es etwa für historische Gebäude, Gebetshäuser oder Gebäude für Verteidigungszwecke geben.

Für den Gebäudebestand wollte der Rat die Regeln lockern und schlug Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vor. In diesem Punkt wich der Rat maßgeblich von den strengeren Vorschlägen der EU-Kommission ab, die eine Sanierungspflicht für Altbauten forderte: 15 % des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz sollten bis zum Jahr 2027 von Klasse G auf mindestens Klasse F verbessert werden – bei Wohngebäuden sollte das entsprechend bis 2030 gelten. Bis 2033 sollte die Klasse E erreicht werden.

Die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz sollen nach Angaben des Rates auf der Grundlage eines "nationalen Pfads" festgelegt werden. Allerdings soll es 2 Kontrollpunkte geben: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands muss bis 2033 mindestens dem Niveau der "Gesamtenergieeffizienzklasse D" entsprechen – bis 2040 soll schließlich ein bestimmter nationaler Wert erreicht werden, "der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudebestands" in einen Net-Zero-Gebäudebestand ergibt.

EU-Kommission: Sanierungspflicht für ineffiziente Gebäude

Die Europäische Kommission hatte ihre Vorschläge für eine neue Gebäuderichtlinie am 15.12.2021 vorgelegt. Das Ziel, dass bis 2050 sämtliche Gebäude in der EU klimaneutral sein sollen, gab die Kommission in ihrem "Fit for 55"-Paket ein halbes Jahr zuvor vor.

Die Brüsseler Behörde schlug eine Sanierungspflicht vor. Bis spätestens 2030 soll kein Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse G angehören, heißt es in dem Papier. Betroffen wären europaweit mehr als 15 % der Altbauten, die besonders viel Energie verbrauchen. Drei Millionen Gebäude wären das laut dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW allein in Deutschland, die bis 2027 bzw. bis 2030 renoviert werden müssten.

Wer soll das klimaneutrale Europa bezahlen?

Mit dem Sustainable Europe Investment Plan als Teil des European Green Deal hatte die EU-Kommission Anfang 2020 festgelegt, aus welchen Quellen der enorme Kapitalbedarf von insgesamt rund 1 Billion EUR für ein klimaneutrales Europa stammen soll. Knapp die Hälfte der Summe soll aus dem EU-Haushalt kommen. Für die Mobilisierung der notwendigen öffentlichen und privaten Investitionen sollen Anreize geschaffen werden.

Allein bis zum Jahr 2030 werden jährlich zusätzliche Investitionen von insgesamt 260 Mrd. EUR veranschlagt, heißt es. I...

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