Das EU-Parlament hat am 14.3.2023 mit deutlicher Mehrheit für strengere Regeln bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt – bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis zum Jahr 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse "D" erreichen. Zum Vergleich: Bei den in Klasse "G" eingestuften Gebäuden handelt es um die 15 % der ineffizientesten Gebäude eines Landes, Klasse "A" wäre top.

Das Vorhaben des EU-Parlament muss aber noch mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt werden und wurde zuletzt äußert kontrovers diskutiert. Kritiker aus Politik und Immobilienbranche sehen darin eine Pflicht zu teuren Sanierungen.

Hauseigentümern droht "Kostenhammer"

Es wird befürchtet, dass auf viele Hauseigentümer hohe Sanierungskosten zukommen könnten. "Wir können die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas Häuschen abwälzen", kritisierte der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke. Die Parlamentarierin Jutta Paulus (Grüne) hingegen sagte, Ziel sei es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und so den Geldbeutel der Verbraucher zu schonen.

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, warnte vor einem dramatischen Wertverlust bei älteren Gebäuden. Aus Brüssel drohe vielen Hauseigentümern ein "Kostenhammer", sollte sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur EU-Gebäuderichtlinie "die radikale Position des Europäischen Parlaments" durchsetzen, warnte der Immobilienverband Deutschland IVD.

"Die EPBD greift mit den Mindesteffizienzstandards umfassend in den Gebäudebestand ein. Das erfordert eine differenzierte und sachgerechte Ausgestaltung – in ökonomischen Krisenzeiten gilt das erst recht", mahnte Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Besonders kritisierter er die ungleiche Behandlung von Gewerbeimmobilien gegenüber den Wohnimmobilien bei den Mindesteffizienzstandards.

Der im Europaparlament für das Vorhaben federführend zuständige Grünen-Abgeordnete Ciarán Cuffe betonte, dass Ausnahmen vorgesehen seien: etwa für kleine Gebäude unter 50 qm oder Ferienhäuser. Einer Mitteilung des Parlaments zufolge könnten die EU-Staaten selbst weitere Ausnahmen erlauben, "je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind".

Viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen

Laut IVD wären in Deutschland überproportional viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen – rund 40 % der 16 Mio. Eigenheime seien kaum saniert und befänden sich jetzt noch in den Energieklassen "G" und "H". Nach Angaben der EU-Kommission wären bei einer Renovierung von Stufe "G" auf "F" ca. 30 Mio. Gebäudeteile – mit Wohnungen – in der EU betroffen.

In Deutschland wird die Energieeffizienzklasse noch auf einer Skala bis "H" angegeben. Deswegen und weil sich an den konkreten Plänen auch noch Aspekte ändern können, betont Haus & Grund, dass man den Umfang nur schätzen könne. Demnach könnten in Deutschland mehr als 7 Mio. Eigenheime betroffen sein, hinzu kämen rund 7,2 Mio. Wohnungen. Für die Sanierungen soll auch Geld aus EU-Töpfen bereitgestellt werden. Ende 2021 hieß es seitens der EU-Kommission, dass bis 2030 bis zu 150 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stünden. Das Parlament spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen erleichtern sollten. "Für die absurd hohen Ziele müssten pro Jahr mindestens 125 Mrd. Euro investiert werden. Das wäre eine Verdreifachung der bisherigen Summe", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Vorschlag des EU-Rats

Das EU-Parlament hat die Vorschläge des Ministerrats der Europäischen Union (EU-Rat) deutlich nach oben korrigiert. Der Rat hatte sich am 25.10.2022 in Bezug auf Neubauten darauf geeinigt (allgemeine Ausrichtung), dass ab 2028 zunächst die öffentlichen Gebäude und ab 2030 alle Gebäude in der EU klimaneutral sein müssen. Ausnahmen sieht der Rat für historische Gebäude, Gebetshäuser oder Gebäude für Verteidigungszwecke.

Für den Bestand schlug der EU-Rat Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vor. Die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz würden auf der Grundlage eines "nationalen Pfads" festgelegt werden – mit 2 Kontrollpunkten: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands soll bis 2033 mindestens dem Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse "D" entsprechen – und bis 2040 soll ein nationaler Wert erreicht werden, "der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudebestands" in einen Net-Zero-Gebäudebestand ergibt.

EU-Kommission: Sanierungspflicht für ineffiziente Gebäude

Die Europäische Kommission hatte ihre Vorschläge für eine neue Gebäuderichtlinie am 15.12.2021 vorgelegt. Das Ziel, dass bis 2050 sämtliche Gebäude in der EU klimaneutral sein sollen, bestimmte die Kommission in ihrem "Fit...

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