§ 44 Nachbarrechtsgesetz Thüringen[1]

 
Sehr stark wachsende Bäume 4,00 m
Stark wachsende Bäume 2,00 m
Übrige Bäume 1,50 m
Stark wachsende Sträucher 1,00 m
Übrige Sträucher 0,50 m
Hecken bis 1 m Höhe 0,25 m
Hecken bis 1,5 m Höhe 0,50 m
Hecken bis 2,0 m Höhe 0,75 m
Hecken über 2 m Höhe 0,75 m
plus Mehrhöhe von 2 m  
 
Praxis-Beispiel

Grenzabstand

Mit einer Hecke von 2,50 m Höhe muss ein Grenzabstand von 0,75 m plus 0,5 m (2,50 m – 2,00 m) = 1,25 m eingehalten werden.

[1] Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG) v. 22.12.1992.

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