Übersicht über Arbeit und Initiativen des EU-Parlaments Infografik

Der Einsatz für eine faire Besteuerung in der EU ist schon länger ein wichtiges Anliegen des EU-Parlaments. Infolge der LuxLeaks und der Panama Papers-Enthüllungen stehen steuerrechtliche Regeln jedoch ganz oben auf der Agenda.

Bereits seit der Wirtschafts- und Finanzkrise setzen sich die EU-Abgeordneten für mehr Steuertransparenz und die Beendigung unfairer Steuerpraktiken ein. Die Übersicht des EU-Parlaments zeigt die Arbeit und Initiativen im Bereich der Steuerpolitik.

Welche Ausschüsse des EU-Parlaments sind zuständig?

Steuerpolitik liegt im Kompetenzbereich des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON). Der Ausschuss befasst sich mit den Legislativvorschlägen, die die EU-Kommission im Bereich der Steuerpolitik vorbringt. Das EU-Parlament hat einen Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden (TAXE) eingerichtet, dessen Mandat im Dezember 2015 verlängert wurde (TAXE2). Ein weiterer Untersuchungsausschuss für die Panama Papers ist in Planung.

Steuervorbescheide werden von den Steuerbehörden ausgestellt, um einem Unternehmen Klarheit über die Berechnung der von ihm zu entrichtenden Körperschaftsteuer oder die Anwendung bestimmter Steuervorschriften zu verschaffen. Kritik kommt jedoch dann auf, wenn mit multinationalen Unternehmen unfaire Steuerdeals abgeschlossen und ihnen somit Steuervorteile gewährt werden.

Im November 2015 verabschiedete der Sonderausschuss für Steuervorbescheide seine Empfehlungen zur Bekämpfung aggressiver Körperschaftssteuerplanung und Steuerhinterziehung in einem Bericht. Dieser beinhaltet Ideen für eine faire und transparente Körperschaftssteuer in der EU. Das Mandat des Sonderausschusses wurde bis Juli 2016 verlängert und der TAXE2-Sonderausschuss im Dezember 2015 eingerichtet.

Nach den Panama Papers-Enthüllungen hat das Parlament beschlossen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dessen Mandat wird in Kürze vom Plenum bestätigt werden.

Was bisher geschah

Die Empfehlungen des EU-Parlaments zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung wurden von den Berichterstattern Annelise Dodds (S&D, UK) und Luděk Niedermayer (EVP, CZ) erstellt und im Dezember 2015 von den EU-Abgeordneten angenommen.

Infolge des LuxLeaks-Skandals ist dies der primäre Bericht des Wirtschafts- und Währungsausschusses, der rechtliche Schritte diktiert, die von der EU und den Mitgliedstaaten übernommen werden sollten. Diese Vorschläge bauen auf den Ergebnissen des TAXE1-Sonderausschusses auf.

Unter anderem fordert das Parlament die Kommission dazu auf, einen Gesetzesvorschlag für eine länderbezogene Berichterstattung, die die Gewinne, Steuern und Subventionen von Unternehmen offenlegen soll, zu erarbeiten. Die Kommission legte hierzu ihre Pläne im April 2016 vor. Auch eine offizielle Definition von "Steueroasen" ist unter den Forderungen des Parlaments. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einem entsprechenden Vorschlag.

Neue Geldwäsche-Richtlinie

Die EU-Abgeordneten verabschiedeten im Mai 2015 strengere Bestimmungen gegen Geldwäsche. Mit der 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie werden die EU-Mitglieder erstmals dazu verpflichtet, zentrale Register mit Angaben zu den Nutznießern ("wirtschaftlich Berechtigte") von Unternehmen, Trusts und anderen Rechtspersonen einzurichten. Die Mitgliedstaaten haben bis 26. Juni 2017 Zeit, die neue Richtlinie umzusetzen. Aufgrund der Panama Papers-Enthüllungen ist das Thema besonders relevant.

Das Parlament wurde zudem bezüglich eines Vorschlags zum automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Steuervorbescheide angehört. Der Ministerrat hat die Richtlinie im Dezember 2015 verabschiedet. Das Parlament nannte die Einigung des Rates zum Austausch über Steuerabsprachen eine "verpasste Gelegenheit”, da die neuen Regeln nur für grenzüberschreitende Steuervorbescheide und nicht für alle nationalen Steuervorbescheide gelten. Des Weiteren kritisieren die Abgeordneten den Umstand, dass die Kommission nur eingeschränkten Zugang zu diesen Informationen erhält.

In Vorbereitung

Das Parlament wird bezüglich Regeln zur Bekämpfung der Steuerumgehung durch Unternehmen angehört. Diese Gesetzgebung ist die Antwort der EU auf den Aktionsplan der OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ("Base Erosion und Profit Shifting" - BEPS). Darunter versteht man die geplante Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne. Die EU plant sechs Hauptmaßnahmen, die alle Mitgliedstaaten anwenden sollten. Eine der Maßnahmen sieht zum Beispiel vor, Gewinnverlagerungen zu einem Niedrig- oder Null-Steuerland zu verhindern. Die Position des Parlaments wird in einer Abstimmung im Plenum Anfang Juni festgelegt.

Außerdem wird das Parlament seine Stellungnahme zum geplanten Austausch von Steuerberichten von großen internationalen Konzernen durch die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten festlegen. Laut des Gesetzesvorschlags sind multinationale Unternehmen, die mehr als 750 Millionen Euro globalen Umsatz erwirtschaften, künftig zu länderbezogener Berichterstattung verpflichtet und zwar in dem Land, in dem die Muttergesellschaft rechtlich ihren Hauptsitz hat. Dieser Mitgliedstaat muss die Informationen dann mit anderen Mitgliedstaaten teilen, in denen das Unternehmen auch aktiv ist. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss fordert, dass die Kommission vollen Zugriff auf diese Informationen haben sollte. Die Abstimmung im Plenum findet im Mai statt.

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Das Parlament spielt auf dem Weg hin zu transparenterer Unternehmensbesteuerung eine wichtige Rolle. Multinationale Unternehmen mit weltweiten Umsätzen von mehr als 750 Millionen Euro sollen offenlegen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften und wo sie in der EU ihre Steuern zahlen - auf länderbezogener Ebene. So eine der Forderungen des bereits erwähnten, im Dezember 2015 verabschiedeten Berichts. In der Folge hat die EU-Kommission dazu im April einen Bericht veröffentlicht. Der Zeitpunkt der Abstimmung im Plenum ist noch nicht festgelegt.

In naher Zukunft

Es ist geplant, dass die EU-Kommission im Laufe des Jahres einen Gesetzesvorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) präsentieren wird. Außerdem soll ein Vorschlag für eine gemeinsame Liste von kooperationsunwilligen Steuerjurisdiktionen, allgemein bekannt als "Steueroasen", vorgelegt werden. 

Europäisches Parlament, Mitteilung v. 9.5.2016
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