EU-Kommission will Set 2 der ESRS auf 2026 verschieben

Wann geht es weiter mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)? Eigentlich soll die EU-Kommission nach dem ersten Paket ein zweites Paket bis Juni 2024 annehmen. Doch das wird sich nun um zwei Jahre verzögern. 

Die branchenspezifischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen erst zwei Jahre später kommen. Bereits am 17. Oktober sprach sich die EU-Kommission dafür aus, das zweite Paket für Berichtsstandards erst bis Mitte 2026 zu erlassen. Nicht, wie ursprünglich geplant, bis zum 30. Juni 2024. Ihren Vorschlag stellt die Kommission nun zur Diskussion: Seit letzter Woche lädt sie die Öffentlichkeit dazu ein, ihr Feedback per Online-Formular mitzuteilen. 

Warum EU-Kommission und EFRAG bei den ESRS mehr Zeit brauchen 

Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig werden, sollen sich laut EU-Kommission erst auf die branchenunabhängigen Standards fokussieren. Nachdem die Standards im Sommer vorgelegt wurden, werden sie jetzt vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten geprüft. In einer Begründung erklärt die EU-Kommission, dass die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) durch die Verzögerung mehr Zeit habe, „effiziente“ sektorspezifische Standards zu erarbeiten: „Die Berichtspflichten könnten auf das erforderliche Minimum beschränkt werden.“

Außerdem benötigt die EU-Kommission mehr Zeit, um die Reportingstandards für Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU vorzulegen. Auch diese Frist soll auf Mitte 2026 erweitert werden. Die EU-Kommission sagt dazu: „Da die Berichtspflichten für diese Unternehmen erst ab dem Geschäftsjahr 2028 gelten und die Frist für den Erlass der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre verlängert werden soll, sollte auch die Frist für den Erlass dieser Standards um zwei Jahre verlängert werden.“ Weiter heißt es: „Dadurch könnten mehr Ressourcen für die Ausarbeitung effektiver und verhältnismäßiger sektorspezifischer ESRS bereitgestellt werden.“

Rückblick: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die EU-Kommission muss laut der CSRD – mit Rücksicht auf die Vorarbeiten der EFRAG – mehrere delegierte Rechtsakte erlassen, um die Struktur und den Inhalt des Nachhaltigkeitsreportings zu konkretisieren. Bereits am 31. Juli 2023 hat die Kommission das Set 1 der ESRS mit branchenunabhängigen Berichtsstandards vorgelegt. Eigentlich muss die Kommission nach der CSRD bis zum 30. Juni 2024 ein zweites Paket von Berichtsstandards annehmen. Konkret sollen vor allem weitere sektorspezifische Berichtsanforderungen für Sektoren festgelegt werden, die hohen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt sind – wie zum Beispiel Bergbau, Energieversorgung und Verkehr.